Welche GOÄ-Ziffern sind für „Traumatische Wunde – Untersuchung, Anästhesie, Fremdkörperentfernung und Erstversorgung“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Orthopädie für das Thema „Traumatische Wunde – Untersuchung, Anästhesie, Fremdkörperentfernung und Erstversorgung“.

FachgruppeOrthopädie
ThemenbereichWundversorgung und Dokumente
KernpositionenGOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 5
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Traumatische Wunde – Untersuchung, Anästhesie, Fremdkörperentfernung und Erstversorgung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Traumatische Wunde – Untersuchung, Anästhesie, Fremdkörperentfernung und Erstversorgung“ in Betracht?

Für „Traumatische Wunde – Untersuchung, Anästhesie, Fremdkörperentfernung und Erstversorgung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 5 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 490, GOÄ-Nr. 491, GOÄ-Nr. 2000, GOÄ-Nr. 2001 und GOÄ-Nr. 2002 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Traumatische Wunde – Untersuchung, Anästhesie, Fremdkörperentfernung und Erstversorgung“ stehen Wunde, Schnittwunde, Platzwunde, Naht, Fremdkörper. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffene Region und Seite, vollständiger Funktionsstatus, Bildgebung, Injektions- oder Operationsverfahren sowie eigenständige Nachbehandlung maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 5KernpositionSymptombezogene Untersuchung
GOÄ-Nr. 490Bedingt / alternativInfiltrationsanästhesie eines kleinen Bezirks.
GOÄ-Nr. 491Bedingt / alternativInfiltrationsanästhesie eines großen Bezirks.
GOÄ-Nr. 2000Bedingt / alternativKleine Wunde ohne Naht.
GOÄ-Nr. 2001Bedingt / alternativKleine Wunde mit Naht.
GOÄ-Nr. 2002Bedingt / alternativKleine Wunde mit Umschneidung und Naht.
GOÄ-Nr. 2003Bedingt / alternativGroße/stark verunreinigte Wunde ohne Naht.
GOÄ-Nr. 2004Bedingt / alternativGroße Wunde mit Naht.
GOÄ-Nr. 2005Bedingt / alternativGroße/stark verunreinigte Wunde mit Umschneidung und Naht.
GOÄ-Nr. 2009Bedingt / alternativFühlbarer Fremdkörper unter Haut/Schleimhaut entfernt.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Traumatische Wunde – Untersuchung, Anästhesie, Fremdkörperentfernung und Erstversorgung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ 5

Kernposition der Kombination

Symptombezogene Untersuchung

GOÄ 490

Bedingte oder alternative Position

Infiltrationsanästhesie eines kleinen Bezirks.

Abrechnungsalternative: anaesthesie
GOÄ 491

Bedingte oder alternative Position

Infiltrationsanästhesie eines großen Bezirks.

Abrechnungsalternative: anaesthesie
GOÄ 2000

Bedingte oder alternative Position

Kleine Wunde ohne Naht.

Abrechnungsalternative: wunde
GOÄ 2001

Bedingte oder alternative Position

Kleine Wunde mit Naht.

Abrechnungsalternative: wunde
GOÄ 2002

Bedingte oder alternative Position

Kleine Wunde mit Umschneidung und Naht.

Abrechnungsalternative: wunde
GOÄ 2003

Bedingte oder alternative Position

Große/stark verunreinigte Wunde ohne Naht.

Abrechnungsalternative: wunde
GOÄ 2004

Bedingte oder alternative Position

Große Wunde mit Naht.

Abrechnungsalternative: wunde
GOÄ 2005

Bedingte oder alternative Position

Große/stark verunreinigte Wunde mit Umschneidung und Naht.

Abrechnungsalternative: wunde
GOÄ 2009

Bedingte oder alternative Position

Fühlbarer Fremdkörper unter Haut/Schleimhaut entfernt.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Traumatische Wunde – Untersuchung, Anästhesie, Fremdkörperentfernung und Erstversorgung“?

Hinweise zur Kombination

Genau eine passende primäre Wundziffer auswählen; Nr. 200 für den enthaltenen Verband nicht zusätzlich.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Lokalisation, Größe, Tiefe und Verschmutzung
Anästhetikum und Bezirk
Versorgung/Nahttechnik
Fremdkörper und Vorgehen

Auswahlregeln

Group: anaesthesie
Choose: at_most_one
Group: wunde
Choose: exactly_one

Wie grenzt sich „Traumatische Wunde – Untersuchung, Anästhesie, Fremdkörperentfernung und Erstversorgung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Traumatische Wunde – Untersuchung, Anästhesie, Fremdkörperentfernung und Erstversorgung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Orthopädischer Befundbericht oder Gutachten nach umfassender Untersuchung“ sowie „Wundnachsorge – Behandlung einer gestörten Wundheilung oder Faden-/Klammerentfernung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Traumatische Wunde – Untersuchung, Anästhesie, Fremdkörperentfernung und Erstversorgung“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Wunde, Schnittwunde, Platzwunde, Naht

Körperregion, Seite, Funktionsbefund, bildgebendes oder therapeutisches Verfahren und selbständige Behandlungsschritte

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 5: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5

Lokalisation, Größe, Tiefe und Verschmutzung

Anästhetikum und Bezirk

Versorgung/Nahttechnik

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Traumatische Wunde – Untersuchung, Anästhesie, Fremdkörperentfernung und Erstversorgung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Traumatische Wunde – Untersuchung, Anästhesie, Fremdkörperentfernung und Erstversorgung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 5 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 490 gilt zusätzlich: Infiltrationsanästhesie eines kleinen Bezirks.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Traumatische Wunde – Untersuchung, Anästhesie, Fremdkörperentfernung und Erstversorgung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Teiluntersuchungen, Bildgebung, Injektion und Verband- oder Nachbehandlung dürfen nicht ohne eigenen dokumentierten Leistungsinhalt ergänzt werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 490 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Infiltrationsanästhesie eines kleinen Bezirks.


3.

Prüfpunkt 3

Die für „Traumatische Wunde – Untersuchung, Anästhesie, Fremdkörperentfernung und Erstversorgung“ hinterlegte Auswahl-, Alternativ- oder Begrenzungsregel wird nicht beachtet.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Traumatische Wunde – Untersuchung, Anästhesie, Fremdkörperentfernung und Erstversorgung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 5 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 490, GOÄ-Nr. 491, GOÄ-Nr. 2000, GOÄ-Nr. 2001 und GOÄ-Nr. 2002 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 5. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Traumatische Wunde – Untersuchung, Anästhesie, Fremdkörperentfernung und Erstversorgung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Orthopädischer Befundbericht oder Gutachten nach umfassender Untersuchung“ sowie „Wundnachsorge – Behandlung einer gestörten Wundheilung oder Faden-/Klammerentfernung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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