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GOÄ-Ziffer: 2009
Entfernung eines unter der Oberfläche der Haut oder der Schleimhaut gelegenen fühlbaren Fremdkörpers
Einfachsatz
× 1
5.83 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
13.41 €
Höchstsatz
× 3.5
20.40 €
Wichtig:
-
Was sollte ich beachten?
Leistungsinhalt
Wie wird die Wundversorgung korrekt nach GOÄ abgerechnet? In unserem Beitrag zum Thema Wundversorgung erhalten Sie alle Infos.
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