Frische Wunde oder oberflächlicher Fremdkörper
Kinder- und Jugendmedizin · Kleine Eingriffe und Unfallversorgung

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Beurteilt Heilungsphase, Durchblutung, Infektionszeichen und Gewebedefekt, um lokale Behandlung, Entlastung, Kompression oder operative Deckung gezielt anzupassen. Der Eingriff umfasst versorgung einer kleinen Wunde.
Wann ist sie anwendbar?
Bei akuter oder chronischer Wunde mit kontrollbedürftigem Verlauf, Heilungsstörung, Infektionsverdacht, Nekrose oder relevantem Gewebedefekt. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Versorgung einer kleinen Wunde.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung. Behandlungsfallbegrenzung beachten. |
| GOÄ-Nr. 5 | Kernposition | Symptombezogene Untersuchung. Verletzung, Durchblutung, Motorik und Sensibilität gezielt untersuchen. |
| GOÄ-Nr. K1 | Bedingt / alternativ | Kleinkinderzuschlag. Nur bis zum vollendeten 4. Lebensjahr, unmittelbar zu Nr. 5 und einfacher Satz. |
| GOÄ-Nr. 2000 | Bedingt / alternativ | Erstversorgung einer kleinen Wunde. Passende Wundposition anhand Größe, Verschmutzung und Versorgungsart auswählen. |
| GOÄ-Nr. 2001 | Bedingt / alternativ | Versorgung einer kleinen Wunde einschließlich Naht. Nicht zusätzlich zu einer anderen Wund-Zielleistung für dieselbe Wunde. |
| GOÄ-Nr. 2002 | Bedingt / alternativ | Versorgung einer kleinen Wunde einschließlich Umschneidung und Naht. Nicht zusätzlich zu einer anderen Wund-Zielleistung. |
| GOÄ-Nr. 2003 | Bedingt / alternativ | Erstversorgung einer großen und/oder stark verunreinigten Wunde. Passende Zielleistung auswählen. |
| GOÄ-Nr. 2004 | Bedingt / alternativ | Versorgung einer großen Wunde einschließlich Naht. Passende Zielleistung auswählen. |
| GOÄ-Nr. 2005 | Bedingt / alternativ | Versorgung einer großen/stark verunreinigten Wunde einschließlich Umschneidung und Naht. Passende Zielleistung auswählen. |
| GOÄ-Nr. 2009 | Bedingt / alternativ | Entfernung eines oberflächlich gelegenen fühlbaren Fremdkörpers. Nur bei tatsächlicher eigenständiger Fremdkörperentfernung; nicht zusätzlich, wenn Bestandteil der Wundversorgung. |
| GOÄ-Nr. 204 | Bedingt / alternativ | Stabilisierender/zirkulärer/Kompressionsverband. Nur wenn die konkrete Verbandsleistung erfüllt ist und nicht Bestandteil der operativen Zielleistung. |
| SACHKOSTEN-WUNDMATERIAL | Auslage / Sachkosten | Zulässige Auslagen für Materialien. Nur nach § 10 GOÄ, soweit nicht mit der Gebühr abgegolten; nicht als Gebührennummer ausgeben. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Wundnachsorge – Behandlung einer gestörten Wundheilung, Verband und Faden-/Klammerentfernung“ sowie „Entwicklungs- oder sensorimotorische Therapie – Auswahl der zutreffenden zeitgebundenen Leistung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Alter, Entwicklungsstand, Anlass, vollständiger Untersuchungs- oder Beratungsumfang und relevante Fremdanamnese
GOÄ-Nr. 5: Verletzung, Durchblutung, Motorik und Sensibilität gezielt untersuchen.
Wundort, Größe und Verschmutzung
neurovaskulärer Befund
Anästhesie und Reinigung
Tatsächlich verwendete Materialien oder Arzneimittel mit Menge, Kosten und prüffähiger Zuordnung als Auslage
Nahtmaterial/Anzahl
Fremdkörper
Verband
Tetanusschutz
Auslagen und Sachkosten
SACHKOSTEN-WUNDMATERIAL
Zulässige Auslagen für Materialien. Nur nach § 10 GOÄ, soweit nicht mit der Gebühr abgegolten; nicht als Gebührennummer ausgeben.
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Behandlungsfallbegrenzung beachten.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
