Welche GOÄ-Ziffern sind für „Frische Wunde oder oberflächlicher Fremdkörper – Auswahl der zutreffenden Wundversorgungsleistung“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Kinder- und Jugendmedizin für das Thema „Frische Wunde oder oberflächlicher Fremdkörper – Auswahl der zutreffenden Wundversorgungsleistung“.

FachgruppeKinder- und Jugendmedizin
ThemenbereichKleine Eingriffe und Unfallversorgung
KernpositionenGOÄ-Nr. 5
Auslagen / Sachkosten1 gesondert zu prüfende Position
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Frische Wunde oder oberflächlicher Fremdkörper – Auswahl der zutreffenden Wundversorgungsleistung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Frische Wunde oder oberflächlicher Fremdkörper – Auswahl der zutreffenden Wundversorgungsleistung“ in Betracht?

Für „Frische Wunde oder oberflächlicher Fremdkörper – Auswahl der zutreffenden Wundversorgungsleistung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5 als Kernposition. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. K1, GOÄ-Nr. 2000, GOÄ-Nr. 2001 und GOÄ-Nr. 2002 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht. Zusätzlich ist eine Auslagen- oder Sachkostenposition getrennt nach § 10 GOÄ zu prüfen.

Bei der Abrechnung von „Frische Wunde oder oberflächlicher Fremdkörper – Auswahl der zutreffenden Wundversorgungsleistung“ stehen Wunde, Schnittverletzung, Platzwunde, Naht, Fremdkörper. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Alter und Entwicklungsstand, Vorsorge- oder Krankheitsanlass, Untersuchungsumfang, Zeitvorgaben und gegebenenfalls Einbeziehung der Bezugspersonen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBehandlungsfallbegrenzung beachten.
GOÄ-Nr. 5KernpositionVerletzung, Durchblutung, Motorik und Sensibilität gezielt untersuchen.
GOÄ-Nr. K1Bedingt / alternativNur bis zum vollendeten 4. Lebensjahr, unmittelbar zu Nr. 5 und einfacher Satz.
GOÄ-Nr. 2000Bedingt / alternativPassende Wundposition anhand Größe, Verschmutzung und Versorgungsart auswählen.
GOÄ-Nr. 2001Bedingt / alternativNicht zusätzlich zu einer anderen Wund-Zielleistung für dieselbe Wunde.
GOÄ-Nr. 2002Bedingt / alternativNicht zusätzlich zu einer anderen Wund-Zielleistung.
GOÄ-Nr. 2003Bedingt / alternativPassende Zielleistung auswählen.
GOÄ-Nr. 2004Bedingt / alternativPassende Zielleistung auswählen.
GOÄ-Nr. 2005Bedingt / alternativPassende Zielleistung auswählen.
GOÄ-Nr. 2009Bedingt / alternativNur bei tatsächlicher eigenständiger Fremdkörperentfernung; nicht zusätzlich, wenn Bestandteil der Wundversorgung.
GOÄ-Nr. 204Bedingt / alternativNur wenn die konkrete Verbandsleistung erfüllt ist und nicht Bestandteil der operativen Zielleistung.
SACHKOSTEN-WUNDMATERIALAuslage / SachkostenNur nach § 10 GOÄ, soweit nicht mit der Gebühr abgegolten; nicht als Gebührennummer ausgeben.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Frische Wunde oder oberflächlicher Fremdkörper – Auswahl der zutreffenden Wundversorgungsleistung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Bedingte oder alternative Position

Behandlungsfallbegrenzung beachten.

GOÄ 5

Kernposition der Kombination

Verletzung, Durchblutung, Motorik und Sensibilität gezielt untersuchen.

GOÄ K1

Bedingte oder alternative Position

Nur bis zum vollendeten 4. Lebensjahr, unmittelbar zu Nr. 5 und einfacher Satz.

Erforderlicher Zusammenhang: 5
GOÄ 2000

Bedingte oder alternative Position

Passende Wundposition anhand Größe, Verschmutzung und Versorgungsart auswählen.

Abrechnungsalternative: initial_wound_care
GOÄ 2001

Bedingte oder alternative Position

Nicht zusätzlich zu einer anderen Wund-Zielleistung für dieselbe Wunde.

Abrechnungsalternative: initial_wound_care
GOÄ 2002

Bedingte oder alternative Position

Nicht zusätzlich zu einer anderen Wund-Zielleistung.

Abrechnungsalternative: initial_wound_care
GOÄ 2003

Bedingte oder alternative Position

Passende Zielleistung auswählen.

Abrechnungsalternative: initial_wound_care
GOÄ 2004

Bedingte oder alternative Position

Passende Zielleistung auswählen.

Abrechnungsalternative: initial_wound_care
GOÄ 2005

Bedingte oder alternative Position

Passende Zielleistung auswählen.

Abrechnungsalternative: initial_wound_care
GOÄ 2009

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlicher eigenständiger Fremdkörperentfernung; nicht zusätzlich, wenn Bestandteil der Wundversorgung.

GOÄ 204

Bedingte oder alternative Position

Nur wenn die konkrete Verbandsleistung erfüllt ist und nicht Bestandteil der operativen Zielleistung.

SACHKOSTEN-WUNDMATERIAL

Bedingte oder alternative Position

Nur nach § 10 GOÄ, soweit nicht mit der Gebühr abgegolten; nicht als Gebührennummer ausgeben.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Frische Wunde oder oberflächlicher Fremdkörper – Auswahl der zutreffenden Wundversorgungsleistung“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Wundort, Größe und Verschmutzung
neurovaskulärer Befund
Anästhesie und Reinigung
Nahtmaterial/Anzahl
Fremdkörper
Verband
Tetanusschutz

Wie grenzt sich „Frische Wunde oder oberflächlicher Fremdkörper – Auswahl der zutreffenden Wundversorgungsleistung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Frische Wunde oder oberflächlicher Fremdkörper – Auswahl der zutreffenden Wundversorgungsleistung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Wundnachsorge – Behandlung einer gestörten Wundheilung, Verband und Faden-/Klammerentfernung“ sowie „Entwicklungs- oder sensorimotorische Therapie – Auswahl der zutreffenden zeitgebundenen Leistung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Frische Wunde oder oberflächlicher Fremdkörper – Auswahl der zutreffenden Wundversorgungsleistung“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Wunde, Schnittverletzung, Platzwunde, Naht

Alter, Entwicklungsstand, Anlass, vollständiger Untersuchungs- oder Beratungsumfang und relevante Fremdanamnese

GOÄ-Nr. 5: Verletzung, Durchblutung, Motorik und Sensibilität gezielt untersuchen.

Wundort, Größe und Verschmutzung

neurovaskulärer Befund

Anästhesie und Reinigung

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Tatsächlich verwendete Materialien oder Arzneimittel mit Menge, Kosten und prüffähiger Zuordnung als Auslage

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Frische Wunde oder oberflächlicher Fremdkörper – Auswahl der zutreffenden Wundversorgungsleistung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Frische Wunde oder oberflächlicher Fremdkörper – Auswahl der zutreffenden Wundversorgungsleistung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 5 (Verletzung, Durchblutung, Motorik und Sensibilität gezielt untersuchen). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Behandlungsfallbegrenzung beachten. Die verwendete Auslage Sachkosten / Auslage wird separat und nur in tatsächlich zulässiger Höhe geprüft.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Auslagen oder Sachkosten sind für „Frische Wunde oder oberflächlicher Fremdkörper – Auswahl der zutreffenden Wundversorgungsleistung“ gesondert zu prüfen?

Auslagen sind keine GOÄ-Leistungsziffern. Sie werden getrennt auf ihre tatsächliche Verwendung, Berechnungsfähigkeit und erforderlichen Rechnungsangaben geprüft.

SACHKOSTEN-WUNDMATERIAL

Nur nach § 10 GOÄ, soweit nicht mit der Gebühr abgegolten; nicht als Gebührennummer ausgeben.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Frische Wunde oder oberflächlicher Fremdkörper – Auswahl der zutreffenden Wundversorgungsleistung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Altersgebundene Vorsorge-, Entwicklungs- und Beratungsleistungen dürfen nicht ohne Einhaltung ihrer Zeit-, Alters- und Inhaltsvorgaben angesetzt werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Behandlungsfallbegrenzung beachten.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Frische Wunde oder oberflächlicher Fremdkörper – Auswahl der zutreffenden Wundversorgungsleistung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Sachkosten oder Auslagen werden wie eine GOÄ-Ziffer behandelt oder ohne tatsächliche Verwendung und prüffähigen Kostennachweis übernommen.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Frische Wunde oder oberflächlicher Fremdkörper – Auswahl der zutreffenden Wundversorgungsleistung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5 als Kernposition. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. K1, GOÄ-Nr. 2000, GOÄ-Nr. 2001 und GOÄ-Nr. 2002 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht. Zusätzlich ist eine Auslagen- oder Sachkostenposition getrennt nach § 10 GOÄ zu prüfen.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 5. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Frische Wunde oder oberflächlicher Fremdkörper – Auswahl der zutreffenden Wundversorgungsleistung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Wundnachsorge – Behandlung einer gestörten Wundheilung, Verband und Faden-/Klammerentfernung“ sowie „Entwicklungs- oder sensorimotorische Therapie – Auswahl der zutreffenden zeitgebundenen Leistung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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