Welche GOÄ-Ziffern sind für „Frische Wunde oder oberflächlicher Fremdkörper – Auswahl der zutreffenden Wundversorgungsleistung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Kinder- und Jugendmedizin für das Thema „Frische Wunde oder oberflächlicher Fremdkörper – Auswahl der zutreffenden Wundversorgungsleistung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Frische Wunde oder oberflächlicher Fremdkörper – Auswahl der zutreffenden Wundversorgungsleistung“ in Betracht?
Für „Frische Wunde oder oberflächlicher Fremdkörper – Auswahl der zutreffenden Wundversorgungsleistung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5 als Kernposition. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. K1, GOÄ-Nr. 2000, GOÄ-Nr. 2001 und GOÄ-Nr. 2002 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht. Zusätzlich ist eine Auslagen- oder Sachkostenposition getrennt nach § 10 GOÄ zu prüfen.
Bei der Abrechnung von „Frische Wunde oder oberflächlicher Fremdkörper – Auswahl der zutreffenden Wundversorgungsleistung“ stehen Wunde, Schnittverletzung, Platzwunde, Naht, Fremdkörper. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Alter und Entwicklungsstand, Vorsorge- oder Krankheitsanlass, Untersuchungsumfang, Zeitvorgaben und gegebenenfalls Einbeziehung der Bezugspersonen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Behandlungsfallbegrenzung beachten. |
| GOÄ-Nr. 5 | Kernposition | Verletzung, Durchblutung, Motorik und Sensibilität gezielt untersuchen. |
| GOÄ-Nr. K1 | Bedingt / alternativ | Nur bis zum vollendeten 4. Lebensjahr, unmittelbar zu Nr. 5 und einfacher Satz. |
| GOÄ-Nr. 2000 | Bedingt / alternativ | Passende Wundposition anhand Größe, Verschmutzung und Versorgungsart auswählen. |
| GOÄ-Nr. 2001 | Bedingt / alternativ | Nicht zusätzlich zu einer anderen Wund-Zielleistung für dieselbe Wunde. |
| GOÄ-Nr. 2002 | Bedingt / alternativ | Nicht zusätzlich zu einer anderen Wund-Zielleistung. |
| GOÄ-Nr. 2003 | Bedingt / alternativ | Passende Zielleistung auswählen. |
| GOÄ-Nr. 2004 | Bedingt / alternativ | Passende Zielleistung auswählen. |
| GOÄ-Nr. 2005 | Bedingt / alternativ | Passende Zielleistung auswählen. |
| GOÄ-Nr. 2009 | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlicher eigenständiger Fremdkörperentfernung; nicht zusätzlich, wenn Bestandteil der Wundversorgung. |
| GOÄ-Nr. 204 | Bedingt / alternativ | Nur wenn die konkrete Verbandsleistung erfüllt ist und nicht Bestandteil der operativen Zielleistung. |
| SACHKOSTEN-WUNDMATERIAL | Auslage / Sachkosten | Nur nach § 10 GOÄ, soweit nicht mit der Gebühr abgegolten; nicht als Gebührennummer ausgeben. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Frische Wunde oder oberflächlicher Fremdkörper – Auswahl der zutreffenden Wundversorgungsleistung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Bedingte oder alternative Position
Behandlungsfallbegrenzung beachten.
Kernposition der Kombination
Verletzung, Durchblutung, Motorik und Sensibilität gezielt untersuchen.
Bedingte oder alternative Position
Nur bis zum vollendeten 4. Lebensjahr, unmittelbar zu Nr. 5 und einfacher Satz.
Bedingte oder alternative Position
Passende Wundposition anhand Größe, Verschmutzung und Versorgungsart auswählen.
Bedingte oder alternative Position
Nicht zusätzlich zu einer anderen Wund-Zielleistung für dieselbe Wunde.
Bedingte oder alternative Position
Nicht zusätzlich zu einer anderen Wund-Zielleistung.
Bedingte oder alternative Position
Passende Zielleistung auswählen.
Bedingte oder alternative Position
Passende Zielleistung auswählen.
Bedingte oder alternative Position
Passende Zielleistung auswählen.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlicher eigenständiger Fremdkörperentfernung; nicht zusätzlich, wenn Bestandteil der Wundversorgung.
Bedingte oder alternative Position
Nur wenn die konkrete Verbandsleistung erfüllt ist und nicht Bestandteil der operativen Zielleistung.
Bedingte oder alternative Position
Nur nach § 10 GOÄ, soweit nicht mit der Gebühr abgegolten; nicht als Gebührennummer ausgeben.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Frische Wunde oder oberflächlicher Fremdkörper – Auswahl der zutreffenden Wundversorgungsleistung“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Frische Wunde oder oberflächlicher Fremdkörper – Auswahl der zutreffenden Wundversorgungsleistung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Frische Wunde oder oberflächlicher Fremdkörper – Auswahl der zutreffenden Wundversorgungsleistung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Wundnachsorge – Behandlung einer gestörten Wundheilung, Verband und Faden-/Klammerentfernung“ sowie „Entwicklungs- oder sensorimotorische Therapie – Auswahl der zutreffenden zeitgebundenen Leistung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Frische Wunde oder oberflächlicher Fremdkörper – Auswahl der zutreffenden Wundversorgungsleistung“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Wunde, Schnittverletzung, Platzwunde, Naht
Alter, Entwicklungsstand, Anlass, vollständiger Untersuchungs- oder Beratungsumfang und relevante Fremdanamnese
GOÄ-Nr. 5: Verletzung, Durchblutung, Motorik und Sensibilität gezielt untersuchen.
Wundort, Größe und Verschmutzung
neurovaskulärer Befund
Anästhesie und Reinigung
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Tatsächlich verwendete Materialien oder Arzneimittel mit Menge, Kosten und prüffähiger Zuordnung als Auslage
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Frische Wunde oder oberflächlicher Fremdkörper – Auswahl der zutreffenden Wundversorgungsleistung“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Frische Wunde oder oberflächlicher Fremdkörper – Auswahl der zutreffenden Wundversorgungsleistung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 5 (Verletzung, Durchblutung, Motorik und Sensibilität gezielt untersuchen). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Behandlungsfallbegrenzung beachten. Die verwendete Auslage Sachkosten / Auslage wird separat und nur in tatsächlich zulässiger Höhe geprüft.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Auslagen oder Sachkosten sind für „Frische Wunde oder oberflächlicher Fremdkörper – Auswahl der zutreffenden Wundversorgungsleistung“ gesondert zu prüfen?
Auslagen sind keine GOÄ-Leistungsziffern. Sie werden getrennt auf ihre tatsächliche Verwendung, Berechnungsfähigkeit und erforderlichen Rechnungsangaben geprüft.
SACHKOSTEN-WUNDMATERIAL
Nur nach § 10 GOÄ, soweit nicht mit der Gebühr abgegolten; nicht als Gebührennummer ausgeben.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Frische Wunde oder oberflächlicher Fremdkörper – Auswahl der zutreffenden Wundversorgungsleistung“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Altersgebundene Vorsorge-, Entwicklungs- und Beratungsleistungen dürfen nicht ohne Einhaltung ihrer Zeit-, Alters- und Inhaltsvorgaben angesetzt werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Behandlungsfallbegrenzung beachten.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Frische Wunde oder oberflächlicher Fremdkörper – Auswahl der zutreffenden Wundversorgungsleistung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Sachkosten oder Auslagen werden wie eine GOÄ-Ziffer behandelt oder ohne tatsächliche Verwendung und prüffähigen Kostennachweis übernommen.
5.
Prüfpunkt 5
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Kinder- und Jugendmedizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Wundnachsorge – Behandlung einer gestörten Wundheilung, Verband und Faden-/Klammerentfernung
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Entwicklungs- oder sensorimotorische Therapie – Auswahl der zutreffenden zeitgebundenen Leistung
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Schutzimpfungen im Kindes- und Jugendalter – Auswahl der passenden Impfleistung
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 5. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Frische Wunde oder oberflächlicher Fremdkörper – Auswahl der zutreffenden Wundversorgungsleistung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Wundnachsorge – Behandlung einer gestörten Wundheilung, Verband und Faden-/Klammerentfernung“ sowie „Entwicklungs- oder sensorimotorische Therapie – Auswahl der zutreffenden zeitgebundenen Leistung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
