Entwicklungs- oder sensorimotorische Therapie

Kinder- und Jugendmedizin · Entwicklung und Sozialpädiatrie

AbrechnungsfallEntwicklungs- oder sensorimotorische Therapie – Auswahl der zutreffenden zeitgebundenen Leistung
FachgruppeKinder- und Jugendmedizin
ThemenbereichEntwicklung und Sozialpädiatrie
KernpositionenKein pauschaler Kernblock
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 719, GOÄ-Nr. 725 und GOÄ-Nr. 726
GOÄ-Abrechnung für Entwicklungs- oder sensorimotorische Therapie – Auswahl der zutreffenden zeitgebundenen Leistung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Fördert eine konkret beeinträchtigte motorische, sensorische oder entwicklungsbezogene Funktion mit einer zeitgebundenen ärztlichen Therapie und überprüfbarem Alltagsziel. Die Behandlung umfasst systematische sensomotorische Entwicklungs- und Übungsbehandlung von zentralbedingten Störungen.

Wann ist sie anwendbar?

Bei diagnostisch eingeordneter Entwicklungs- oder Funktionsstörung; gewählte Methode, Dauer, Eigenanteil der ärztlichen Leistung und messbarer Verlauf müssen nachvollziehbar sein. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Systematische sensomotorische Entwicklungs- und Übungsbehandlung von zentralbedingten Störungen.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 719Bedingt / alternativFunktionelle Entwicklungstherapie bei Ausfallerscheinungen, Einzelbehandlung. Mindestens 45 Minuten; nicht neben Nr. 725 oder 726.
GOÄ-Nr. 725Bedingt / alternativSystematische sensomotorische Entwicklungs- und Übungsbehandlung von zentralbedingten Störungen. Mindestens 45 Minuten; nicht neben Nr. 719. Neben Nr. 726 am selben Tag nur bei zeitlich getrennten Behandlungen von jeweils mindestens 45 Minuten.
GOÄ-Nr. 726Bedingt / alternativSystematische sensomotorische Behandlung zentral bedingter Sprachstörungen. Mindestens 45 Minuten; nicht neben Nr. 719. Neben Nr. 725 am selben Tag nur bei zeitlich getrennten Behandlungen von jeweils mindestens 45 Minuten.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 719

Bedingte oder alternative Position

Mindestdauer / Zeitbezug: mindestens 45 Minuten
Gegenseitig ausgeschlossen mit:
725
726
GOÄ 725

Bedingte oder alternative Position

Mindestdauer / Zeitbezug: mindestens 45 Minuten
Gegenseitig ausgeschlossen mit:
719
GOÄ 726

Bedingte oder alternative Position

Mindestdauer / Zeitbezug: mindestens 45 Minuten
Gegenseitig ausgeschlossen mit:
719

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Entwicklungsauffälligkeit – standardisierte Entwicklungsbeurteilung mit motorischer und audiologischer Abklärung“ sowie „Säugling mit Torticollis oder Asymmetrie – Bewegungsapparat, Hüftsonographie und neurokinesiologische Entwicklungsdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Alter, Entwicklungsstand, Anlass, vollständiger Untersuchungs- oder Beratungsumfang und relevante Fremdanamnese

Diagnose und Funktionsdefizit

Therapieziel

Beginn/Ende und Dauer

konkrete Übungen

Reaktion und Verlauf

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 719 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Mindestens 45 Minuten; nicht neben Nr. 725 oder 726.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.