Welche GOÄ-Ziffern sind für „Säugling oder Kleinkind – funktionelle Entwicklungsprüfung von Bewegung, Wahrnehmung, Sprache und Sozialverhalten“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Kinder- und Jugendmedizin für das Thema „Säugling oder Kleinkind – funktionelle Entwicklungsprüfung von Bewegung, Wahrnehmung, Sprache und Sozialverhalten“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Säugling oder Kleinkind – funktionelle Entwicklungsprüfung von Bewegung, Wahrnehmung, Sprache und Sozialverhalten“ in Betracht?
Für „Säugling oder Kleinkind – funktionelle Entwicklungsprüfung von Bewegung, Wahrnehmung, Sprache und Sozialverhalten“ führt die Kette GOÄ-Nr. 716 und GOÄ-Nr. 717 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 718 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Säugling oder Kleinkind – funktionelle Entwicklungsprüfung von Bewegung, Wahrnehmung, Sprache und Sozialverhalten“ stehen Säugling, Kleinkind, Entwicklungstest, Wahrnehmung, Sprachverständnis. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Alter und Entwicklungsstand, Vorsorge- oder Krankheitsanlass, Untersuchungsumfang, Zeitvorgaben und gegebenenfalls Einbeziehung der Bezugspersonen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 716 | Kernposition | Standardisiertes Verfahren; je Untersuchungsgang. |
| GOÄ-Nr. 717 | Kernposition | Standardisiertes Verfahren; je Untersuchungsgang. |
| GOÄ-Nr. 718 | Bedingt / alternativ | Bei gemeinsamer Durchführung die amtliche Höchstwertregel beachten; Nr. 718 ist keine zusätzlich berechenbare dritte Leistung. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Säugling oder Kleinkind – funktionelle Entwicklungsprüfung von Bewegung, Wahrnehmung, Sprache und Sozialverhalten“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Standardisiertes Verfahren; je Untersuchungsgang.
Kernposition der Kombination
Standardisiertes Verfahren; je Untersuchungsgang.
Bedingte oder alternative Position
Bei gemeinsamer Durchführung die amtliche Höchstwertregel beachten; Nr. 718 ist keine zusätzlich berechenbare dritte Leistung.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Säugling oder Kleinkind – funktionelle Entwicklungsprüfung von Bewegung, Wahrnehmung, Sprache und Sozialverhalten“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Säugling oder Kleinkind – funktionelle Entwicklungsprüfung von Bewegung, Wahrnehmung, Sprache und Sozialverhalten“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Säugling oder Kleinkind – funktionelle Entwicklungsprüfung von Bewegung, Wahrnehmung, Sprache und Sozialverhalten“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Entwicklungsauffälligkeit – standardisierte Entwicklungsbeurteilung mit motorischer und audiologischer Abklärung“ sowie „Säugling mit Torticollis oder Asymmetrie – Bewegungsapparat, Hüftsonographie und neurokinesiologische Entwicklungsdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Säugling oder Kleinkind – funktionelle Entwicklungsprüfung von Bewegung, Wahrnehmung, Sprache und Sozialverhalten“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Säugling, Kleinkind, Entwicklungstest, Wahrnehmung
Alter, Entwicklungsstand, Anlass, vollständiger Untersuchungs- oder Beratungsumfang und relevante Fremdanamnese
GOÄ-Nr. 716: Standardisiertes Verfahren; je Untersuchungsgang.
GOÄ-Nr. 717: Standardisiertes Verfahren; je Untersuchungsgang.
Testverfahren
Alter und Entwicklungsalter
Einzelergebnisse
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Säugling oder Kleinkind – funktionelle Entwicklungsprüfung von Bewegung, Wahrnehmung, Sprache und Sozialverhalten“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Säugling oder Kleinkind – funktionelle Entwicklungsprüfung von Bewegung, Wahrnehmung, Sprache und Sozialverhalten“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 716 (Standardisiertes Verfahren; je Untersuchungsgang); GOÄ-Nr. 717 (Standardisiertes Verfahren; je Untersuchungsgang). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 718 gilt zusätzlich: Bei gemeinsamer Durchführung die amtliche Höchstwertregel beachten; Nr. 718 ist keine zusätzlich berechenbare dritte Leistung.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Säugling oder Kleinkind – funktionelle Entwicklungsprüfung von Bewegung, Wahrnehmung, Sprache und Sozialverhalten“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Altersgebundene Vorsorge-, Entwicklungs- und Beratungsleistungen dürfen nicht ohne Einhaltung ihrer Zeit-, Alters- und Inhaltsvorgaben angesetzt werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 718 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Bei gemeinsamer Durchführung die amtliche Höchstwertregel beachten; Nr. 718 ist keine zusätzlich berechenbare dritte Leistung.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Säugling oder Kleinkind – funktionelle Entwicklungsprüfung von Bewegung, Wahrnehmung, Sprache und Sozialverhalten“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Kinder- und Jugendmedizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Entwicklungsauffälligkeit – standardisierte Entwicklungsbeurteilung mit motorischer und audiologischer Abklärung
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Säugling mit Torticollis oder Asymmetrie – Bewegungsapparat, Hüftsonographie und neurokinesiologische Entwicklungsdiagnostik
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Sprachentwicklungsstörung – standardisierte Entwicklungsdiagnostik und umfassende Hörabklärung
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Entwicklungs- oder sensorimotorische Therapie – Auswahl der zutreffenden zeitgebundenen Leistung
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden
Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.
Kinder- und Jugendmedizin: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen
oder
Kostenlos testenFür „Säugling oder Kleinkind – funktionelle Entwicklungsprüfung von Bewegung, Wahrnehmung, Sprache und Sozialverhalten“ führt die Kette GOÄ-Nr. 716 und GOÄ-Nr. 717 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 718 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 716 und GOÄ-Nr. 717. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Säugling oder Kleinkind – funktionelle Entwicklungsprüfung von Bewegung, Wahrnehmung, Sprache und Sozialverhalten“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Entwicklungsauffälligkeit – standardisierte Entwicklungsbeurteilung mit motorischer und audiologischer Abklärung“ sowie „Säugling mit Torticollis oder Asymmetrie – Bewegungsapparat, Hüftsonographie und neurokinesiologische Entwicklungsdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
