Säugling oder Kleinkind – funktionelle Entwicklungsprüfung von Bewegung, Wahrnehmung …

Kinder- und Jugendmedizin · Entwicklung und Sozialpädiatrie

AbrechnungsfallSäugling oder Kleinkind – funktionelle Entwicklungsprüfung von Bewegung, Wahrnehmung, Sprache und Sozialverhalten
FachgruppeKinder- und Jugendmedizin
ThemenbereichEntwicklung und Sozialpädiatrie
KernpositionenGOÄ-Nr. 716 und GOÄ-Nr. 717
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 718
GOÄ-Abrechnung für Säugling oder Kleinkind – funktionelle Entwicklungsprüfung von Bewegung, Wahrnehmung, Sprache und Sozialverhalten

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Beurteilt altersabhängige Entwicklung, Organfunktion und Warnzeichen, um behandlungsbedürftige Abweichungen früh von normalen Varianten zu unterscheiden. Die Abklärung umfasst funktionelle Entwicklungsprüfung von Bewegung, Wahrnehmung, Sprache und Sozialverhalten.

Wann ist sie anwendbar?

Bei altersbezogener Vorsorge, auffälliger Entwicklung, akuten Symptomen oder risikoadaptierter Nachkontrolle unter Berücksichtigung altersabhängiger Normwerte. Erforderliche Kernleistungen: Funktionelle Entwicklungsprüfung von Bewegung, Wahrnehmung, Sprache und Sozialverhalten; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 716KernpositionFunktionelle Entwicklung im Säuglings- und Kleinkindalter: Bewegung und Wahrnehmung. Standardisiertes Verfahren; je Untersuchungsgang.
GOÄ-Nr. 717KernpositionFunktionelle Entwicklung im Kleinkindalter: Sprache, Sprachverständnis und Sozialverhalten. Standardisiertes Verfahren; je Untersuchungsgang.
GOÄ-Nr. 718Bedingt / alternativHöchstwert für die Leistungen nach Nr. 716 und 717. Bei gemeinsamer Durchführung die amtliche Höchstwertregel beachten; Nr. 718 ist keine zusätzlich berechenbare dritte Leistung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 718

Bedingte oder alternative Position

Rolle in der Abrechnung: cap

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Entwicklungsauffälligkeit – standardisierte Entwicklungsbeurteilung mit motorischer und audiologischer Abklärung“ sowie „Säugling mit Torticollis oder Asymmetrie – Bewegungsapparat, Hüftsonographie und neurokinesiologische Entwicklungsdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Alter, Entwicklungsstand, Anlass, vollständiger Untersuchungs- oder Beratungsumfang und relevante Fremdanamnese

GOÄ-Nr. 716: Standardisiertes Verfahren; je Untersuchungsgang.

GOÄ-Nr. 717: Standardisiertes Verfahren; je Untersuchungsgang.

Testverfahren

Alter und Entwicklungsalter

Einzelergebnisse

Abweichungen

Konsequenzen

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 718 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Bei gemeinsamer Durchführung die amtliche Höchstwertregel beachten; Nr. 718 ist keine zusätzlich berechenbare dritte Leistung.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.