Säugling oder Kleinkind – funktionelle Entwicklungsprüfung von Bewegung, Wahrnehmung …
Kinder- und Jugendmedizin · Entwicklung und Sozialpädiatrie

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Beurteilt altersabhängige Entwicklung, Organfunktion und Warnzeichen, um behandlungsbedürftige Abweichungen früh von normalen Varianten zu unterscheiden. Die Abklärung umfasst funktionelle Entwicklungsprüfung von Bewegung, Wahrnehmung, Sprache und Sozialverhalten.
Wann ist sie anwendbar?
Bei altersbezogener Vorsorge, auffälliger Entwicklung, akuten Symptomen oder risikoadaptierter Nachkontrolle unter Berücksichtigung altersabhängiger Normwerte. Erforderliche Kernleistungen: Funktionelle Entwicklungsprüfung von Bewegung, Wahrnehmung, Sprache und Sozialverhalten; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 716 | Kernposition | Funktionelle Entwicklung im Säuglings- und Kleinkindalter: Bewegung und Wahrnehmung. Standardisiertes Verfahren; je Untersuchungsgang. |
| GOÄ-Nr. 717 | Kernposition | Funktionelle Entwicklung im Kleinkindalter: Sprache, Sprachverständnis und Sozialverhalten. Standardisiertes Verfahren; je Untersuchungsgang. |
| GOÄ-Nr. 718 | Bedingt / alternativ | Höchstwert für die Leistungen nach Nr. 716 und 717. Bei gemeinsamer Durchführung die amtliche Höchstwertregel beachten; Nr. 718 ist keine zusätzlich berechenbare dritte Leistung. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Bedingte oder alternative Position
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Entwicklungsauffälligkeit – standardisierte Entwicklungsbeurteilung mit motorischer und audiologischer Abklärung“ sowie „Säugling mit Torticollis oder Asymmetrie – Bewegungsapparat, Hüftsonographie und neurokinesiologische Entwicklungsdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Alter, Entwicklungsstand, Anlass, vollständiger Untersuchungs- oder Beratungsumfang und relevante Fremdanamnese
GOÄ-Nr. 716: Standardisiertes Verfahren; je Untersuchungsgang.
GOÄ-Nr. 717: Standardisiertes Verfahren; je Untersuchungsgang.
Testverfahren
Alter und Entwicklungsalter
Einzelergebnisse
Abweichungen
Konsequenzen
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 718 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Bei gemeinsamer Durchführung die amtliche Höchstwertregel beachten; Nr. 718 ist keine zusätzlich berechenbare dritte Leistung.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
