Entwicklungsauffälligkeit – standardisierte Entwicklungsbeurteilung

Kinder- und Jugendmedizin · Entwicklung und Sozialpädiatrie

AbrechnungsfallEntwicklungsauffälligkeit – standardisierte Entwicklungsbeurteilung mit motorischer und audiologischer Abklärung
FachgruppeKinder- und Jugendmedizin
ThemenbereichEntwicklung und Sozialpädiatrie
KernpositionenGOÄ-Nr. 715
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 714, GOÄ-Nr. 1406 und GOÄ-Nr. 1407
GOÄ-Abrechnung für Entwicklungsauffälligkeit – standardisierte Entwicklungsbeurteilung mit motorischer und audiologischer Abklärung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Beurteilt altersabhängige Entwicklung, Organfunktion und Warnzeichen, um behandlungsbedürftige Abweichungen früh von normalen Varianten zu unterscheiden. Die Abklärung umfasst beurteilung der kindlichen Entwicklung mittels standardisierter Skalen.

Wann ist sie anwendbar?

Bei altersbezogener Vorsorge, auffälliger Entwicklung, akuten Symptomen oder risikoadaptierter Nachkontrolle unter Berücksichtigung altersabhängiger Normwerte. Erforderliche Kernleistung: Beurteilung der kindlichen Entwicklung mittels standardisierter Skalen; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: nicht neben Nr. 8 oder 26.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 714Bedingt / alternativNeurokinesiologische Diagnostik nach Vojta. Nur bei vollständiger Prüfung der Lagereaktionen sowie der statomotorischen Funktionen.
GOÄ-Nr. 715KernpositionBeurteilung der kindlichen Entwicklung mittels standardisierter Skalen. Grobmotorik, Feinmotorik, Sprache und Sozialverhalten mit schriftlicher Aufzeichnung; nicht neben Nr. 8 oder 26.
GOÄ-Nr. 1406Bedingt / alternativKinderaudiometrie. Nur bei vollständiger altersgerechter Hörschwellenprüfung; Ausschlüsse beachten.
GOÄ-Nr. 1407Bedingt / alternativTympanometrie/Impedanzmessung. Nur bei eigenständiger apparativer Messung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Säugling oder Kleinkind – funktionelle Entwicklungsprüfung von Bewegung, Wahrnehmung, Sprache und Sozialverhalten“ sowie „Säugling mit Torticollis oder Asymmetrie – Bewegungsapparat, Hüftsonographie und neurokinesiologische Entwicklungsdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Alter, Entwicklungsstand, Anlass, vollständiger Untersuchungs- oder Beratungsumfang und relevante Fremdanamnese

GOÄ-Nr. 715: Grobmotorik, Feinmotorik, Sprache und Sozialverhalten mit schriftlicher Aufzeichnung; nicht neben Nr. 8 oder 26.

verwendete Entwicklungsskala

Ergebnisse aller Entwicklungsbereiche

neuromotorischer Befund

Hörbefunde

Förder- und Überweisungsplan

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 714 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei vollständiger Prüfung der Lagereaktionen sowie der statomotorischen Funktionen.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.