Säugling mit Torticollis oder Asymmetrie

Kinder- und Jugendmedizin · Entwicklung und Sozialpädiatrie

AbrechnungsfallSäugling mit Torticollis oder Asymmetrie – Bewegungsapparat, Hüftsonographie und neurokinesiologische Entwicklungsdiagnostik
FachgruppeKinder- und Jugendmedizin
ThemenbereichEntwicklung und Sozialpädiatrie
KernpositionenGOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7 und GOÄ-Nr. K1
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 413, GOÄ-Nr. 714 und GOÄ-Nr. 715
GOÄ-Abrechnung für Säugling mit Torticollis oder Asymmetrie – Bewegungsapparat, Hüftsonographie und neurokinesiologische Entwicklungsdiagnostik

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Beurteilt altersabhängige Entwicklung, Organfunktion und Warnzeichen, um behandlungsbedürftige Abweichungen früh von normalen Varianten zu unterscheiden. Die Bildgebung umfasst neurokinesiologische Diagnostik nach Vojta und Hüftsonographie bis zum vollendeten 2. Lebensjahr.

Wann ist sie anwendbar?

Bei altersbezogener Vorsorge, auffälliger Entwicklung, akuten Symptomen oder risikoadaptierter Nachkontrolle unter Berücksichtigung altersabhängiger Normwerte. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Neurokinesiologische Diagnostik nach Vojta und Hüftsonographie bis zum vollendeten 2. Lebensjahr.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung. Behandlungsfallbegrenzung beachten.
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane. Vollständige Legende erfüllen.
GOÄ-Nr. K1KernpositionKleinkinderzuschlag. Nur bis zum vollendeten 4. Lebensjahr, unmittelbar zu Nr. 7 und einfacher Satz.
GOÄ-Nr. 413Bedingt / alternativHüftsonographie bis zum vollendeten 2. Lebensjahr. Nur bei tatsächlicher Untersuchung und Bilddokumentation.
GOÄ-Nr. 714Bedingt / alternativNeurokinesiologische Diagnostik nach Vojta. Nur bei vollständiger Durchführung.
GOÄ-Nr. 715Bedingt / alternativStandardisierte Entwicklungsbeurteilung. Nicht neben Nr. 8 oder 26; schriftliche Aufzeichnung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ K1

Kernposition der Kombination

Erforderlicher Zusammenhang: 7

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Entwicklungsauffälligkeit – standardisierte Entwicklungsbeurteilung mit motorischer und audiologischer Abklärung“ sowie „Säugling oder Kleinkind – funktionelle Entwicklungsprüfung von Bewegung, Wahrnehmung, Sprache und Sozialverhalten“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Alter, Entwicklungsstand, Anlass, vollständiger Untersuchungs- oder Beratungsumfang und relevante Fremdanamnese

GOÄ-Nr. 1: Behandlungsfallbegrenzung beachten.

GOÄ-Nr. 7: Vollständige Legende erfüllen.

GOÄ-Nr. K1: Nur bis zum vollendeten 4. Lebensjahr, unmittelbar zu Nr. 7 und einfacher Satz.

Lage-/Bewegungsasymmetrie

vollständiger Bewegungsapparat

Hüftsono

Lagereaktionen

Entwicklungsbereiche

Therapie-/Überweisungsplan

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 413 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei tatsächlicher Untersuchung und Bilddokumentation.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.