Sprachentwicklungsstörung – standardisierte Entwicklungsdiagnostik und umfassende …
Kinder- und Jugendmedizin · Entwicklung und Sozialpädiatrie

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Beurteilt altersabhängige Entwicklung, Organfunktion und Warnzeichen, um behandlungsbedürftige Abweichungen früh von normalen Varianten zu unterscheiden. Die Abklärung umfasst standardisierte Entwicklungsdiagnostik und umfassende Hörabklärung.
Wann ist sie anwendbar?
Bei altersbezogener Vorsorge, auffälliger Entwicklung, akuten Symptomen oder risikoadaptierter Nachkontrolle unter Berücksichtigung altersabhängiger Normwerte. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Standardisierte Entwicklungsdiagnostik und umfassende Hörabklärung. Grenze: Nicht neben Nr. 8 oder 26.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 715 | Kernposition | Standardisierte Beurteilung der kindlichen Entwicklung. Nicht neben Nr. 8 oder 26; schriftliche Aufzeichnung erforderlich. Neben Nr. 717 nur bei eigenständigen standardisierten Verfahren und nicht für denselben Untersuchungsinhalt. |
| GOÄ-Nr. 717 | Bedingt / alternativ | Funktionelle Entwicklungsprüfung von Sprache, Sprachverständnis und Sozialverhalten. Nur bei standardisiertem eigenständigem Untersuchungsgang. Neben Nr. 715 nur bei eigenständigem, nicht bereits dort erfasstem Untersuchungsinhalt. |
| GOÄ-Nr. 1406 | Kernposition | Kinderaudiometrie. Altersgerechte Hörschwellenprüfung; Ausschlüsse beachten. |
| GOÄ-Nr. 1407 | Bedingt / alternativ | Impedanzmessung/Tympanometrie. Nur bei tatsächlicher Durchführung. |
| GOÄ-Nr. 1409 | Bedingt / alternativ | Otoakustische Emissionen. Nur bei tatsächlicher Messung; nicht neben Nrn. 827 bis 829. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Entwicklungsauffälligkeit – standardisierte Entwicklungsbeurteilung mit motorischer und audiologischer Abklärung“ sowie „Hörstörung oder Paukenerguss – HNO-Status, Kinderaudiometrie, Tympanometrie und otoakustische Emissionen“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Alter, Entwicklungsstand, Anlass, vollständiger Untersuchungs- oder Beratungsumfang und relevante Fremdanamnese
GOÄ-Nr. 715: Nicht neben Nr. 8 oder 26; schriftliche Aufzeichnung erforderlich. Neben Nr. 717 nur bei eigenständigen standardisierten Verfahren und nicht für denselben Untersuchungsinhalt.
GOÄ-Nr. 1406: Altersgerechte Hörschwellenprüfung; Ausschlüsse beachten.
Sprach- und Kommunikationsanamnese
Testverfahren und Ergebnisse
seitengetrennte Hörbefunde
OAE
Förder-/Überweisungsplan
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 717 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei standardisiertem eigenständigem Untersuchungsgang. Neben Nr. 715 nur bei eigenständigem, nicht bereits dort erfasstem Untersuchungsinhalt.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
