Sprachentwicklungsstörung – standardisierte Entwicklungsdiagnostik und umfassende …

Kinder- und Jugendmedizin · Entwicklung und Sozialpädiatrie

AbrechnungsfallSprachentwicklungsstörung – standardisierte Entwicklungsdiagnostik und umfassende Hörabklärung
FachgruppeKinder- und Jugendmedizin
ThemenbereichEntwicklung und Sozialpädiatrie
KernpositionenGOÄ-Nr. 715 und GOÄ-Nr. 1406
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 717, GOÄ-Nr. 1407 und GOÄ-Nr. 1409
GOÄ-Abrechnung für Sprachentwicklungsstörung – standardisierte Entwicklungsdiagnostik und umfassende Hörabklärung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Beurteilt altersabhängige Entwicklung, Organfunktion und Warnzeichen, um behandlungsbedürftige Abweichungen früh von normalen Varianten zu unterscheiden. Die Abklärung umfasst standardisierte Entwicklungsdiagnostik und umfassende Hörabklärung.

Wann ist sie anwendbar?

Bei altersbezogener Vorsorge, auffälliger Entwicklung, akuten Symptomen oder risikoadaptierter Nachkontrolle unter Berücksichtigung altersabhängiger Normwerte. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Standardisierte Entwicklungsdiagnostik und umfassende Hörabklärung. Grenze: Nicht neben Nr. 8 oder 26.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 715KernpositionStandardisierte Beurteilung der kindlichen Entwicklung. Nicht neben Nr. 8 oder 26; schriftliche Aufzeichnung erforderlich. Neben Nr. 717 nur bei eigenständigen standardisierten Verfahren und nicht für denselben Untersuchungsinhalt.
GOÄ-Nr. 717Bedingt / alternativFunktionelle Entwicklungsprüfung von Sprache, Sprachverständnis und Sozialverhalten. Nur bei standardisiertem eigenständigem Untersuchungsgang. Neben Nr. 715 nur bei eigenständigem, nicht bereits dort erfasstem Untersuchungsinhalt.
GOÄ-Nr. 1406KernpositionKinderaudiometrie. Altersgerechte Hörschwellenprüfung; Ausschlüsse beachten.
GOÄ-Nr. 1407Bedingt / alternativImpedanzmessung/Tympanometrie. Nur bei tatsächlicher Durchführung.
GOÄ-Nr. 1409Bedingt / alternativOtoakustische Emissionen. Nur bei tatsächlicher Messung; nicht neben Nrn. 827 bis 829.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Entwicklungsauffälligkeit – standardisierte Entwicklungsbeurteilung mit motorischer und audiologischer Abklärung“ sowie „Hörstörung oder Paukenerguss – HNO-Status, Kinderaudiometrie, Tympanometrie und otoakustische Emissionen“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Alter, Entwicklungsstand, Anlass, vollständiger Untersuchungs- oder Beratungsumfang und relevante Fremdanamnese

GOÄ-Nr. 715: Nicht neben Nr. 8 oder 26; schriftliche Aufzeichnung erforderlich. Neben Nr. 717 nur bei eigenständigen standardisierten Verfahren und nicht für denselben Untersuchungsinhalt.

GOÄ-Nr. 1406: Altersgerechte Hörschwellenprüfung; Ausschlüsse beachten.

Sprach- und Kommunikationsanamnese

Testverfahren und Ergebnisse

seitengetrennte Hörbefunde

OAE

Förder-/Überweisungsplan

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 717 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei standardisiertem eigenständigem Untersuchungsgang. Neben Nr. 715 nur bei eigenständigem, nicht bereits dort erfasstem Untersuchungsinhalt.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.