Hörstörung oder Paukenerguss – HNO-Status, Kinderaudiometrie, Tympanometrie und …

Kinder- und Jugendmedizin · Sinnesdiagnostik

AbrechnungsfallHörstörung oder Paukenerguss – HNO-Status, Kinderaudiometrie, Tympanometrie und otoakustische Emissionen
FachgruppeKinder- und Jugendmedizin
ThemenbereichSinnesdiagnostik
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1407 und GOÄ-Nr. 1409
GOÄ-Abrechnung für Hörstörung oder Paukenerguss – HNO-Status, Kinderaudiometrie, Tympanometrie und otoakustische Emissionen

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Differenziert Art und Ausmaß einer Hörstörung und unterstützt die Zuordnung zu Schallleitungs-, Innenohr- oder zentraler Ursache. Die Abklärung umfasst otoakustische Emissionen und Kinderaudiometrie.

Wann ist sie anwendbar?

Bei subjektiver Hörminderung, Tinnitus, auffälligem Screening, Lärmexposition oder zur Verlaufskontrolle einer bekannten Hörstörung. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Otoakustische Emissionen und Kinderaudiometrie. Grenze: In der Regel bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres; Ausschlüsse beachten.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung. Behandlungsfallbegrenzung beachten.
GOÄ-Nr. 5KernpositionSymptombezogene Untersuchung. Nur bei tatsächlich durchgeführter symptombezogener Untersuchung; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8. Nr. 6 nur verwenden, wenn deren vollständige Organsystem-Legende erfüllt ist.
GOÄ-Nr. 1406KernpositionKinderaudiometrie. In der Regel bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres; Ausschlüsse beachten.
GOÄ-Nr. 1407Bedingt / alternativImpedanzmessung. Nur bei tatsächlicher Durchführung.
GOÄ-Nr. 1409Bedingt / alternativOtoakustische Emissionen. Nur bei tatsächlicher Messung; nicht neben Nrn. 827 bis 829.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Akute oder rezidivierende Otitis media beim Kleinkind – HNO-Status, Tympanometrie und Entzündungsdiagnostik“ sowie „Sprachentwicklungsstörung – standardisierte Entwicklungsdiagnostik und umfassende Hörabklärung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Alter, Entwicklungsstand, Anlass, vollständiger Untersuchungs- oder Beratungsumfang und relevante Fremdanamnese

GOÄ-Nr. 1: Behandlungsfallbegrenzung beachten.

GOÄ-Nr. 5: Nur bei tatsächlich durchgeführter symptombezogener Untersuchung; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8. Nr. 6 nur verwenden, wenn deren vollständige Organsystem-Legende erfüllt ist.

GOÄ-Nr. 1406: In der Regel bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres; Ausschlüsse beachten.

HNO-Befund

seitengetrennte Hörschwellen

Tympanogramm

OAE

Konsequenz/Überweisung

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 1407 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei tatsächlicher Durchführung.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.