Hörstörung oder Paukenerguss – HNO-Status, Kinderaudiometrie, Tympanometrie und …
Kinder- und Jugendmedizin · Sinnesdiagnostik

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Differenziert Art und Ausmaß einer Hörstörung und unterstützt die Zuordnung zu Schallleitungs-, Innenohr- oder zentraler Ursache. Die Abklärung umfasst otoakustische Emissionen und Kinderaudiometrie.
Wann ist sie anwendbar?
Bei subjektiver Hörminderung, Tinnitus, auffälligem Screening, Lärmexposition oder zur Verlaufskontrolle einer bekannten Hörstörung. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Otoakustische Emissionen und Kinderaudiometrie. Grenze: In der Regel bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres; Ausschlüsse beachten.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung. Behandlungsfallbegrenzung beachten. |
| GOÄ-Nr. 5 | Kernposition | Symptombezogene Untersuchung. Nur bei tatsächlich durchgeführter symptombezogener Untersuchung; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8. Nr. 6 nur verwenden, wenn deren vollständige Organsystem-Legende erfüllt ist. |
| GOÄ-Nr. 1406 | Kernposition | Kinderaudiometrie. In der Regel bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres; Ausschlüsse beachten. |
| GOÄ-Nr. 1407 | Bedingt / alternativ | Impedanzmessung. Nur bei tatsächlicher Durchführung. |
| GOÄ-Nr. 1409 | Bedingt / alternativ | Otoakustische Emissionen. Nur bei tatsächlicher Messung; nicht neben Nrn. 827 bis 829. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Akute oder rezidivierende Otitis media beim Kleinkind – HNO-Status, Tympanometrie und Entzündungsdiagnostik“ sowie „Sprachentwicklungsstörung – standardisierte Entwicklungsdiagnostik und umfassende Hörabklärung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Alter, Entwicklungsstand, Anlass, vollständiger Untersuchungs- oder Beratungsumfang und relevante Fremdanamnese
GOÄ-Nr. 1: Behandlungsfallbegrenzung beachten.
GOÄ-Nr. 5: Nur bei tatsächlich durchgeführter symptombezogener Untersuchung; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8. Nr. 6 nur verwenden, wenn deren vollständige Organsystem-Legende erfüllt ist.
GOÄ-Nr. 1406: In der Regel bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres; Ausschlüsse beachten.
HNO-Befund
seitengetrennte Hörschwellen
Tympanogramm
OAE
Konsequenz/Überweisung
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 1407 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei tatsächlicher Durchführung.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
