Welche GOÄ-Ziffern sind für „Hörstörung oder Paukenerguss – HNO-Status, Kinderaudiometrie, Tympanometrie und otoakustische Emissionen“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Kinder- und Jugendmedizin für das Thema „Hörstörung oder Paukenerguss – HNO-Status, Kinderaudiometrie, Tympanometrie und otoakustische Emissionen“.

FachgruppeKinder- und Jugendmedizin
ThemenbereichSinnesdiagnostik
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1407 und GOÄ-Nr. 1409
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Hörstörung oder Paukenerguss – HNO-Status, Kinderaudiometrie, Tympanometrie und otoakustische Emissionen

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Hörstörung oder Paukenerguss – HNO-Status, Kinderaudiometrie, Tympanometrie und otoakustische Emissionen“ in Betracht?

Für „Hörstörung oder Paukenerguss – HNO-Status, Kinderaudiometrie, Tympanometrie und otoakustische Emissionen“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 1406 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1407 und GOÄ-Nr. 1409 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Hörstörung oder Paukenerguss – HNO-Status, Kinderaudiometrie, Tympanometrie und otoakustische Emissionen“ stehen Hörstörung, Paukenerguss, Kinderaudiometrie, OAE, Tympanometrie. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Alter und Entwicklungsstand, Vorsorge- oder Krankheitsanlass, Untersuchungsumfang, Zeitvorgaben und gegebenenfalls Einbeziehung der Bezugspersonen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBehandlungsfallbegrenzung beachten.
GOÄ-Nr. 5KernpositionNur bei tatsächlich durchgeführter symptombezogener Untersuchung; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8. Nr. 6 nur verwenden, wenn deren vollständige Organsystem-Legende erfüllt ist.
GOÄ-Nr. 1406KernpositionIn der Regel bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres; Ausschlüsse beachten.
GOÄ-Nr. 1407Bedingt / alternativNur bei tatsächlicher Durchführung.
GOÄ-Nr. 1409Bedingt / alternativNur bei tatsächlicher Messung; nicht neben Nrn. 827 bis 829.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Hörstörung oder Paukenerguss – HNO-Status, Kinderaudiometrie, Tympanometrie und otoakustische Emissionen“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Behandlungsfallbegrenzung beachten.

GOÄ 5

Kernposition der Kombination

Nur bei tatsächlich durchgeführter symptombezogener Untersuchung; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8. Nr. 6 nur verwenden, wenn deren vollständige Organsystem-Legende erfüllt ist.

GOÄ 1406

Kernposition der Kombination

In der Regel bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres; Ausschlüsse beachten.

GOÄ 1407

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlicher Durchführung.

GOÄ 1409

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlicher Messung; nicht neben Nrn. 827 bis 829.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Hörstörung oder Paukenerguss – HNO-Status, Kinderaudiometrie, Tympanometrie und otoakustische Emissionen“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

HNO-Befund
seitengetrennte Hörschwellen
Tympanogramm
OAE
Konsequenz/Überweisung

Wie grenzt sich „Hörstörung oder Paukenerguss – HNO-Status, Kinderaudiometrie, Tympanometrie und otoakustische Emissionen“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Hörstörung oder Paukenerguss – HNO-Status, Kinderaudiometrie, Tympanometrie und otoakustische Emissionen“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Akute oder rezidivierende Otitis media beim Kleinkind – HNO-Status, Tympanometrie und Entzündungsdiagnostik“ sowie „Sprachentwicklungsstörung – standardisierte Entwicklungsdiagnostik und umfassende Hörabklärung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Hörstörung oder Paukenerguss – HNO-Status, Kinderaudiometrie, Tympanometrie und otoakustische Emissionen“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Hörstörung, Paukenerguss, Kinderaudiometrie, OAE

Alter, Entwicklungsstand, Anlass, vollständiger Untersuchungs- oder Beratungsumfang und relevante Fremdanamnese

GOÄ-Nr. 1: Behandlungsfallbegrenzung beachten.

GOÄ-Nr. 5: Nur bei tatsächlich durchgeführter symptombezogener Untersuchung; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8. Nr. 6 nur verwenden, wenn deren vollständige Organsystem-Legende erfüllt ist.

GOÄ-Nr. 1406: In der Regel bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres; Ausschlüsse beachten.

HNO-Befund

seitengetrennte Hörschwellen

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Hörstörung oder Paukenerguss – HNO-Status, Kinderaudiometrie, Tympanometrie und otoakustische Emissionen“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Hörstörung oder Paukenerguss – HNO-Status, Kinderaudiometrie, Tympanometrie und otoakustische Emissionen“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (Behandlungsfallbegrenzung beachten); GOÄ-Nr. 5 (Nur bei tatsächlich durchgeführter symptombezogener Untersuchung; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8. Nr. 6 nur verwenden,…); GOÄ-Nr. 1406 (In der Regel bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres; Ausschlüsse beachten). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1407 gilt zusätzlich: Nur bei tatsächlicher Durchführung.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Hörstörung oder Paukenerguss – HNO-Status, Kinderaudiometrie, Tympanometrie und otoakustische Emissionen“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Altersgebundene Vorsorge-, Entwicklungs- und Beratungsleistungen dürfen nicht ohne Einhaltung ihrer Zeit-, Alters- und Inhaltsvorgaben angesetzt werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 1407 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei tatsächlicher Durchführung.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Hörstörung oder Paukenerguss – HNO-Status, Kinderaudiometrie, Tympanometrie und otoakustische Emissionen“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Kinder- und Jugendmedizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden

Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.

Kinder- und Jugendmedizin: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen

oder

Kostenlos testen

Für „Hörstörung oder Paukenerguss – HNO-Status, Kinderaudiometrie, Tympanometrie und otoakustische Emissionen“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 1406 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1407 und GOÄ-Nr. 1409 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 1406. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Hörstörung oder Paukenerguss – HNO-Status, Kinderaudiometrie, Tympanometrie und otoakustische Emissionen“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Akute oder rezidivierende Otitis media beim Kleinkind – HNO-Status, Tympanometrie und Entzündungsdiagnostik“ sowie „Sprachentwicklungsstörung – standardisierte Entwicklungsdiagnostik und umfassende Hörabklärung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



© 2026 AvisCode. Alle Rechte vorbehalten.