Akute oder rezidivierende Otitis media beim Kleinkind

Kinder- und Jugendmedizin · Infektiologie und Atemwege

AbrechnungsfallAkute oder rezidivierende Otitis media beim Kleinkind – HNO-Status, Tympanometrie und Entzündungsdiagnostik
FachgruppeKinder- und Jugendmedizin
ThemenbereichInfektiologie und Atemwege
KernpositionenGOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 5
GOÄ-Abrechnung für Akute oder rezidivierende Otitis media beim Kleinkind – HNO-Status, Tympanometrie und Entzündungsdiagnostik

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Beurteilt und behandelt Gehörgang, Trommelfell und Mittelohrbelüftung, um Schallleitungsstörung, Entzündung und chronische Folgeschäden voneinander abzugrenzen. Die Abklärung umfasst tympanometrie/Impedanzmessung.

Wann ist sie anwendbar?

Bei Ohrschmerz, Sekretion, Druckgefühl, Hörminderung oder auffälligem otoskopischem Befund; Mikroskopie, Tympanometrie und Eingriff richten sich nach Lokalisation und Verlauf. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Tympanometrie/Impedanzmessung.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung. Behandlungsfallbegrenzung beachten.
GOÄ-Nr. 5KernpositionSymptombezogene Untersuchung. Nur bei tatsächlich durchgeführter symptombezogener Untersuchung; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8. Nr. 6 nur verwenden, wenn deren vollständige Organsystem-Legende erfüllt ist.
GOÄ-Nr. K1Bedingt / alternativKleinkinderzuschlag. Nur bis zum vollendeten 4. Lebensjahr, unmittelbar zu Nr. 5 und einfacher Satz.
GOÄ-Nr. 1407Bedingt / alternativTympanometrie/Impedanzmessung. Nur bei tatsächlicher apparativer Messung.
GOÄ-Nr. 250ABedingt / alternativKapillarblutentnahme. Nur bei tatsächlicher Entnahme und bis zum vollendeten 8. Lebensjahr.
GOÄ-Nr. 3524Bedingt / alternativCRP. Nur bei medizinischer Fragestellung und tatsächlicher Bestimmung. Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder in eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ K1

Bedingte oder alternative Position

Erforderlicher Zusammenhang: 5

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Akuter fieberhafter oberer Atemwegsinfekt beim Kleinkind – HNO-Status, Pulsoxymetrie und Point-of-Care-Entzündungsdiagnostik“ sowie „Bronchiolitis oder akute obstruktive Bronchitis beim Kleinkind – Thoraxstatus, Inhalation und Verlaufskontrolle“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Alter, Entwicklungsstand, Anlass, vollständiger Untersuchungs- oder Beratungsumfang und relevante Fremdanamnese

GOÄ-Nr. 1: Behandlungsfallbegrenzung beachten.

GOÄ-Nr. 5: Nur bei tatsächlich durchgeführter symptombezogener Untersuchung; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8. Nr. 6 nur verwenden, wenn deren vollständige Organsystem-Legende erfüllt ist.

Otoskopischer und vollständiger HNO-Befund

Seite

Tympanogramm

Allgemeinzustand

CRP

Kontrollplan

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. K1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bis zum vollendeten 4. Lebensjahr, unmittelbar zu Nr. 5 und einfacher Satz.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.