Obstruktive Atemwegserkrankung

Kinder- und Jugendmedizin · Infektiologie und Atemwege

AbrechnungsfallObstruktive Atemwegserkrankung – Atemwegswiderstand vor und nach Pharmakon bei nicht zuverlässig spirometriefähigem Kind
FachgruppeKinder- und Jugendmedizin
ThemenbereichInfektiologie und Atemwege
KernpositionenGOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 7
GOÄ-Abrechnung für Obstruktive Atemwegserkrankung – Atemwegswiderstand vor und nach Pharmakon bei nicht zuverlässig spirometriefähigem Kind

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Objektiviert Ventilation und gegebenenfalls bronchiale Reversibilität, um obstruktive Atemwegsstörungen zu erkennen, zu graduieren oder im Verlauf zu kontrollieren. Die ärztliche Bewertung umfasst beratung und vollständige Thoraxuntersuchung.

Wann ist sie anwendbar?

Bei Dyspnoe, Husten, Giemen, arbeitsbezogener Exposition, auffälligem Screening oder zur Kontrolle einer bekannten obstruktiven Erkrankung. Bei einem noch nicht zuverlässig spirometriefähigen Kind wird der Atemwegswiderstand vor und nach Bronchodilatation objektiv verglichen.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung. Behandlungsfallbegrenzung beachten.
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige Thoraxuntersuchung. Nicht neben Nr. 5, 6 oder 8.
GOÄ-Nr. K1Bedingt / alternativKleinkinderzuschlag. Nur bis zum vollendeten 4. Lebensjahr, unmittelbar zu Nr. 7 und einfacher Satz.
GOÄ-Nr. 602Bedingt / alternativPulsoxymetrie. Nur bei eigenständiger Messung.
GOÄ-Nr. 603Bedingt / alternativBestimmung des Atemwegswiderstands durch Oszillation oder Okklusion. Nur bei vollständiger Messung; nicht neben Nr. 608.
GOÄ-Nr. 604Bedingt / alternativBestimmung des Atemwegswiderstands vor und nach pharmakodynamischer Substanz. Nur bei vollständigem Prä-/Post-Test; nicht neben Nr. 603 oder 608.
GOÄ-Nr. 500Bedingt / alternativInhalationsbehandlung. Nur bei tatsächlich durchgeführter therapeutischer Inhalation.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ K1

Bedingte oder alternative Position

Erforderlicher Zusammenhang: 7
GOÄ 603

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: airway_resistance_method
GOÄ 604

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: airway_resistance_method

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Bronchiolitis oder akute obstruktive Bronchitis beim Kleinkind – Thoraxstatus, Inhalation und Verlaufskontrolle“ sowie „Komplexe Asthmadiagnostik – Bodyplethysmographie vor oder nach medikamentöser Provokation“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Alter, Entwicklungsstand, Anlass, vollständiger Untersuchungs- oder Beratungsumfang und relevante Fremdanamnese

GOÄ-Nr. 1: Behandlungsfallbegrenzung beachten.

GOÄ-Nr. 7: Nicht neben Nr. 5, 6 oder 8.

Mitarbeitsfähigkeit

Thoraxstatus

Messverfahren und Kurven

Werte vor/nach Pharmakon

Medikament/Dosis

Interpretation

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. K1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bis zum vollendeten 4. Lebensjahr, unmittelbar zu Nr. 7 und einfacher Satz.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.