Welche GOÄ-Ziffern sind für „Obstruktive Atemwegserkrankung – Atemwegswiderstand vor und nach Pharmakon bei nicht zuverlässig spirometriefähigem Kind“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Kinder- und Jugendmedizin für das Thema „Obstruktive Atemwegserkrankung – Atemwegswiderstand vor und nach Pharmakon bei nicht zuverlässig spirometriefähigem Kind“.

FachgruppeKinder- und Jugendmedizin
ThemenbereichInfektiologie und Atemwege
KernpositionenGOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 7
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Obstruktive Atemwegserkrankung – Atemwegswiderstand vor und nach Pharmakon bei nicht zuverlässig spirometriefähigem Kind

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Obstruktive Atemwegserkrankung – Atemwegswiderstand vor und nach Pharmakon bei nicht zuverlässig spirometriefähigem Kind“ in Betracht?

Für „Obstruktive Atemwegserkrankung – Atemwegswiderstand vor und nach Pharmakon bei nicht zuverlässig spirometriefähigem Kind“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 7 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. K1, GOÄ-Nr. 602, GOÄ-Nr. 603, GOÄ-Nr. 604 und GOÄ-Nr. 500 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Obstruktive Atemwegserkrankung – Atemwegswiderstand vor und nach Pharmakon bei nicht zuverlässig spirometriefähigem Kind“ stehen Atemwegswiderstand, Oszillation, Okklusion, obstruktiv, Kleinkind. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Alter und Entwicklungsstand, Vorsorge- oder Krankheitsanlass, Untersuchungsumfang, Zeitvorgaben und gegebenenfalls Einbeziehung der Bezugspersonen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBehandlungsfallbegrenzung beachten.
GOÄ-Nr. 7KernpositionNicht neben Nr. 5, 6 oder 8.
GOÄ-Nr. K1Bedingt / alternativNur bis zum vollendeten 4. Lebensjahr, unmittelbar zu Nr. 7 und einfacher Satz.
GOÄ-Nr. 602Bedingt / alternativNur bei eigenständiger Messung.
GOÄ-Nr. 603Bedingt / alternativNur bei vollständiger Messung; nicht neben Nr. 608.
GOÄ-Nr. 604Bedingt / alternativNur bei vollständigem Prä-/Post-Test; nicht neben Nr. 603 oder 608.
GOÄ-Nr. 500Bedingt / alternativNur bei tatsächlich durchgeführter therapeutischer Inhalation.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Obstruktive Atemwegserkrankung – Atemwegswiderstand vor und nach Pharmakon bei nicht zuverlässig spirometriefähigem Kind“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Behandlungsfallbegrenzung beachten.

GOÄ 7

Kernposition der Kombination

Nicht neben Nr. 5, 6 oder 8.

GOÄ K1

Bedingte oder alternative Position

Nur bis zum vollendeten 4. Lebensjahr, unmittelbar zu Nr. 7 und einfacher Satz.

Erforderlicher Zusammenhang: 7
GOÄ 602

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständiger Messung.

GOÄ 603

Bedingte oder alternative Position

Nur bei vollständiger Messung; nicht neben Nr. 608.

Abrechnungsalternative: airway_resistance_method
GOÄ 604

Bedingte oder alternative Position

Nur bei vollständigem Prä-/Post-Test; nicht neben Nr. 603 oder 608.

Abrechnungsalternative: airway_resistance_method
GOÄ 500

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlich durchgeführter therapeutischer Inhalation.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Obstruktive Atemwegserkrankung – Atemwegswiderstand vor und nach Pharmakon bei nicht zuverlässig spirometriefähigem Kind“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Mitarbeitsfähigkeit
Thoraxstatus
Messverfahren und Kurven
Werte vor/nach Pharmakon
Medikament/Dosis
Interpretation

Wie grenzt sich „Obstruktive Atemwegserkrankung – Atemwegswiderstand vor und nach Pharmakon bei nicht zuverlässig spirometriefähigem Kind“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Obstruktive Atemwegserkrankung – Atemwegswiderstand vor und nach Pharmakon bei nicht zuverlässig spirometriefähigem Kind“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Bronchiolitis oder akute obstruktive Bronchitis beim Kleinkind – Thoraxstatus, Inhalation und Verlaufskontrolle“ sowie „Komplexe Asthmadiagnostik – Bodyplethysmographie vor oder nach medikamentöser Provokation“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Obstruktive Atemwegserkrankung – Atemwegswiderstand vor und nach Pharmakon bei nicht zuverlässig spirometriefähigem Kind“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Atemwegswiderstand, Oszillation, Okklusion, obstruktiv

Alter, Entwicklungsstand, Anlass, vollständiger Untersuchungs- oder Beratungsumfang und relevante Fremdanamnese

GOÄ-Nr. 1: Behandlungsfallbegrenzung beachten.

GOÄ-Nr. 7: Nicht neben Nr. 5, 6 oder 8.

Mitarbeitsfähigkeit

Thoraxstatus

Messverfahren und Kurven

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Obstruktive Atemwegserkrankung – Atemwegswiderstand vor und nach Pharmakon bei nicht zuverlässig spirometriefähigem Kind“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Obstruktive Atemwegserkrankung – Atemwegswiderstand vor und nach Pharmakon bei nicht zuverlässig spirometriefähigem Kind“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (Behandlungsfallbegrenzung beachten); GOÄ-Nr. 7 (Nicht neben Nr. 5, 6 oder 8). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. K1 gilt zusätzlich: Nur bis zum vollendeten 4. Lebensjahr, unmittelbar zu Nr. 7 und einfacher Satz.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Obstruktive Atemwegserkrankung – Atemwegswiderstand vor und nach Pharmakon bei nicht zuverlässig spirometriefähigem Kind“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Altersgebundene Vorsorge-, Entwicklungs- und Beratungsleistungen dürfen nicht ohne Einhaltung ihrer Zeit-, Alters- und Inhaltsvorgaben angesetzt werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. K1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bis zum vollendeten 4. Lebensjahr, unmittelbar zu Nr. 7 und einfacher Satz.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Obstruktive Atemwegserkrankung – Atemwegswiderstand vor und nach Pharmakon bei nicht zuverlässig spirometriefähigem Kind“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Obstruktive Atemwegserkrankung – Atemwegswiderstand vor und nach Pharmakon bei nicht zuverlässig spirometriefähigem Kind“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 7 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. K1, GOÄ-Nr. 602, GOÄ-Nr. 603, GOÄ-Nr. 604 und GOÄ-Nr. 500 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 7. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Obstruktive Atemwegserkrankung – Atemwegswiderstand vor und nach Pharmakon bei nicht zuverlässig spirometriefähigem Kind“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Bronchiolitis oder akute obstruktive Bronchitis beim Kleinkind – Thoraxstatus, Inhalation und Verlaufskontrolle“ sowie „Komplexe Asthmadiagnostik – Bodyplethysmographie vor oder nach medikamentöser Provokation“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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