Welche GOÄ-Ziffern sind für „Akuter fieberhafter oberer Atemwegsinfekt beim Kleinkind – HNO-Status, Pulsoxymetrie und Point-of-Care-Entzündungsdiagnostik“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Kinder- und Jugendmedizin für das Thema „Akuter fieberhafter oberer Atemwegsinfekt beim Kleinkind – HNO-Status, Pulsoxymetrie und Point-of-Care-Entzündungsdiagnostik“.

FachgruppeKinder- und Jugendmedizin
ThemenbereichInfektiologie und Atemwege
KernpositionenGOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. K1
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 602, GOÄ-Nr. 250a und GOÄ-Nr. 3524
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Akuter fieberhafter oberer Atemwegsinfekt beim Kleinkind – HNO-Status, Pulsoxymetrie und Point-of-Care-Entzündungsdiagnostik

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Akuter fieberhafter oberer Atemwegsinfekt beim Kleinkind – HNO-Status, Pulsoxymetrie und Point-of-Care-Entzündungsdiagnostik“ in Betracht?

Für „Akuter fieberhafter oberer Atemwegsinfekt beim Kleinkind – HNO-Status, Pulsoxymetrie und Point-of-Care-Entzündungsdiagnostik“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. K1 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 602, GOÄ-Nr. 250a und GOÄ-Nr. 3524 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Akuter fieberhafter oberer Atemwegsinfekt beim Kleinkind – HNO-Status, Pulsoxymetrie und Point-of-Care-Entzündungsdiagnostik“ stehen Infekt, Fieber, Kleinkind, CRP, Pulsoxymetrie. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Alter und Entwicklungsstand, Vorsorge- oder Krankheitsanlass, Untersuchungsumfang, Zeitvorgaben und gegebenenfalls Einbeziehung der Bezugspersonen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBehandlungsfallbegrenzung neben Sonderleistungen beachten.
GOÄ-Nr. 5KernpositionNur bei tatsächlich durchgeführter symptombezogener Untersuchung; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8. Nr. 6 nur verwenden, wenn deren vollständige Organsystem-Legende erfüllt ist.
GOÄ-Nr. K1KernpositionNur bis zum vollendeten 4. Lebensjahr, unmittelbar zu Nr. 5 und einfacher Satz.
GOÄ-Nr. 602Bedingt / alternativNur bei medizinischer Indikation und apparativer Messung.
GOÄ-Nr. 250aBedingt / alternativNur bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und bei tatsächlicher Entnahme.
GOÄ-Nr. 3524Bedingt / alternativNur bei medizinischer Fragestellung und tatsächlicher Bestimmung. Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder in eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Akuter fieberhafter oberer Atemwegsinfekt beim Kleinkind – HNO-Status, Pulsoxymetrie und Point-of-Care-Entzündungsdiagnostik“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Behandlungsfallbegrenzung neben Sonderleistungen beachten.

GOÄ 5

Kernposition der Kombination

Nur bei tatsächlich durchgeführter symptombezogener Untersuchung; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8. Nr. 6 nur verwenden, wenn deren vollständige Organsystem-Legende erfüllt ist.

GOÄ K1

Kernposition der Kombination

Nur bis zum vollendeten 4. Lebensjahr, unmittelbar zu Nr. 5 und einfacher Satz.

Erforderlicher Zusammenhang: 5
GOÄ 602

Bedingte oder alternative Position

Nur bei medizinischer Indikation und apparativer Messung.

GOÄ 250a

Bedingte oder alternative Position

Nur bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und bei tatsächlicher Entnahme.

GOÄ 3524

Bedingte oder alternative Position

Nur bei medizinischer Fragestellung und tatsächlicher Bestimmung. Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder in eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Akuter fieberhafter oberer Atemwegsinfekt beim Kleinkind – HNO-Status, Pulsoxymetrie und Point-of-Care-Entzündungsdiagnostik“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Fieberdauer und Allgemeinzustand
Fokus und Warnzeichen
Sättigung
CRP-Wert und Zeitpunkt
Therapie-/Kontrollplan

Wie grenzt sich „Akuter fieberhafter oberer Atemwegsinfekt beim Kleinkind – HNO-Status, Pulsoxymetrie und Point-of-Care-Entzündungsdiagnostik“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Akuter fieberhafter oberer Atemwegsinfekt beim Kleinkind – HNO-Status, Pulsoxymetrie und Point-of-Care-Entzündungsdiagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Akute oder rezidivierende Otitis media beim Kleinkind – HNO-Status, Tympanometrie und Entzündungsdiagnostik“ sowie „Pneumonieverdacht oder protrahierter unterer Atemwegsinfekt – Thoraxstatus, Pulsoxymetrie, Lungenfunktion und CRP“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Akuter fieberhafter oberer Atemwegsinfekt beim Kleinkind – HNO-Status, Pulsoxymetrie und Point-of-Care-Entzündungsdiagnostik“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Infekt, Fieber, Kleinkind, CRP

Alter, Entwicklungsstand, Anlass, vollständiger Untersuchungs- oder Beratungsumfang und relevante Fremdanamnese

GOÄ-Nr. 1: Behandlungsfallbegrenzung neben Sonderleistungen beachten.

GOÄ-Nr. 5: Nur bei tatsächlich durchgeführter symptombezogener Untersuchung; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8. Nr. 6 nur verwenden, wenn deren vollständige Organsystem-Legende erfüllt ist.

GOÄ-Nr. K1: Nur bis zum vollendeten 4. Lebensjahr, unmittelbar zu Nr. 5 und einfacher Satz.

Fieberdauer und Allgemeinzustand

Fokus und Warnzeichen

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Akuter fieberhafter oberer Atemwegsinfekt beim Kleinkind – HNO-Status, Pulsoxymetrie und Point-of-Care-Entzündungsdiagnostik“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Akuter fieberhafter oberer Atemwegsinfekt beim Kleinkind – HNO-Status, Pulsoxymetrie und Point-of-Care-Entzündungsdiagnostik“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (Behandlungsfallbegrenzung neben Sonderleistungen beachten); GOÄ-Nr. 5 (Nur bei tatsächlich durchgeführter symptombezogener Untersuchung; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8. Nr. 6 nur verwenden,…); GOÄ-Nr. K1 (Nur bis zum vollendeten 4. Lebensjahr, unmittelbar zu Nr. 5 und einfacher Satz). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 602 gilt zusätzlich: Nur bei medizinischer Indikation und apparativer Messung.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Akuter fieberhafter oberer Atemwegsinfekt beim Kleinkind – HNO-Status, Pulsoxymetrie und Point-of-Care-Entzündungsdiagnostik“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Altersgebundene Vorsorge-, Entwicklungs- und Beratungsleistungen dürfen nicht ohne Einhaltung ihrer Zeit-, Alters- und Inhaltsvorgaben angesetzt werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 602 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei medizinischer Indikation und apparativer Messung.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Akuter fieberhafter oberer Atemwegsinfekt beim Kleinkind – HNO-Status, Pulsoxymetrie und Point-of-Care-Entzündungsdiagnostik“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Akuter fieberhafter oberer Atemwegsinfekt beim Kleinkind – HNO-Status, Pulsoxymetrie und Point-of-Care-Entzündungsdiagnostik“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. K1 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 602, GOÄ-Nr. 250a und GOÄ-Nr. 3524 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. K1. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Akuter fieberhafter oberer Atemwegsinfekt beim Kleinkind – HNO-Status, Pulsoxymetrie und Point-of-Care-Entzündungsdiagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Akute oder rezidivierende Otitis media beim Kleinkind – HNO-Status, Tympanometrie und Entzündungsdiagnostik“ sowie „Pneumonieverdacht oder protrahierter unterer Atemwegsinfekt – Thoraxstatus, Pulsoxymetrie, Lungenfunktion und CRP“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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