Akuter fieberhafter oberer Atemwegsinfekt beim Kleinkind

Kinder- und Jugendmedizin · Infektiologie und Atemwege

AbrechnungsfallAkuter fieberhafter oberer Atemwegsinfekt beim Kleinkind – HNO-Status, Pulsoxymetrie und Point-of-Care-Entzündungsdiagnostik
FachgruppeKinder- und Jugendmedizin
ThemenbereichInfektiologie und Atemwege
KernpositionenGOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. K1
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 602, GOÄ-Nr. 250A und GOÄ-Nr. 3524
GOÄ-Abrechnung für Akuter fieberhafter oberer Atemwegsinfekt beim Kleinkind – HNO-Status, Pulsoxymetrie und Point-of-Care-Entzündungsdiagnostik

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Beurteilt Schwere und Lokalisation eines akuten Atemwegsinfekts und nutzt Entzündungsdiagnostik nur, wenn sie die Abgrenzung oder Therapieentscheidung tatsächlich beeinflusst. Die Abklärung umfasst pulsoxymetrie und Kleinkinderzuschlag.

Wann ist sie anwendbar?

Bei akuten respiratorischen Symptomen; Atemnot, Hypoxämie, reduzierter Allgemeinzustand, sehr junges Alter oder relevante Vorerkrankung bestimmen Dringlichkeit und Zusatzdiagnostik. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Pulsoxymetrie und Kleinkinderzuschlag. Grenze: Nur bis zum vollendeten 4.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung. Behandlungsfallbegrenzung neben Sonderleistungen beachten.
GOÄ-Nr. 5KernpositionSymptombezogene Untersuchung. Nur bei tatsächlich durchgeführter symptombezogener Untersuchung; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8. Nr. 6 nur verwenden, wenn deren vollständige Organsystem-Legende erfüllt ist.
GOÄ-Nr. K1KernpositionKleinkinderzuschlag. Nur bis zum vollendeten 4. Lebensjahr, unmittelbar zu Nr. 5 und einfacher Satz.
GOÄ-Nr. 602Bedingt / alternativPulsoxymetrie. Nur bei medizinischer Indikation und apparativer Messung.
GOÄ-Nr. 250ABedingt / alternativKapillarblutentnahme. Nur bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und bei tatsächlicher Entnahme.
GOÄ-Nr. 3524Bedingt / alternativC-reaktives Protein. Nur bei medizinischer Fragestellung und tatsächlicher Bestimmung. Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder in eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ K1

Kernposition der Kombination

Erforderlicher Zusammenhang: 5

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Akute oder rezidivierende Otitis media beim Kleinkind – HNO-Status, Tympanometrie und Entzündungsdiagnostik“ sowie „Pneumonieverdacht oder protrahierter unterer Atemwegsinfekt – Thoraxstatus, Pulsoxymetrie, Lungenfunktion und CRP“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Alter, Entwicklungsstand, Anlass, vollständiger Untersuchungs- oder Beratungsumfang und relevante Fremdanamnese

GOÄ-Nr. 1: Behandlungsfallbegrenzung neben Sonderleistungen beachten.

GOÄ-Nr. 5: Nur bei tatsächlich durchgeführter symptombezogener Untersuchung; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8. Nr. 6 nur verwenden, wenn deren vollständige Organsystem-Legende erfüllt ist.

GOÄ-Nr. K1: Nur bis zum vollendeten 4. Lebensjahr, unmittelbar zu Nr. 5 und einfacher Satz.

Fieberdauer und Allgemeinzustand

Fokus und Warnzeichen

Sättigung

CRP-Wert und Zeitpunkt

Therapie-/Kontrollplan

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 602 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei medizinischer Indikation und apparativer Messung.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.