Welche GOÄ-Ziffern sind für „Bronchiolitis oder akute obstruktive Bronchitis beim Kleinkind – Thoraxstatus, Inhalation und Verlaufskontrolle“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Kinder- und Jugendmedizin für das Thema „Bronchiolitis oder akute obstruktive Bronchitis beim Kleinkind – Thoraxstatus, Inhalation und Verlaufskontrolle“.

FachgruppeKinder- und Jugendmedizin
ThemenbereichInfektiologie und Atemwege
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 500, GOÄ-Nr. 250a und GOÄ-Nr. 3524
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Bronchiolitis oder akute obstruktive Bronchitis beim Kleinkind – Thoraxstatus, Inhalation und Verlaufskontrolle

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Bronchiolitis oder akute obstruktive Bronchitis beim Kleinkind – Thoraxstatus, Inhalation und Verlaufskontrolle“ in Betracht?

Für „Bronchiolitis oder akute obstruktive Bronchitis beim Kleinkind – Thoraxstatus, Inhalation und Verlaufskontrolle“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. K1 und GOÄ-Nr. 602 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 500, GOÄ-Nr. 250a und GOÄ-Nr. 3524 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Bronchiolitis oder akute obstruktive Bronchitis beim Kleinkind – Thoraxstatus, Inhalation und Verlaufskontrolle“ stehen Bronchiolitis, obstruktive Bronchitis, Giemen, Inhalation, Kleinkind. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Alter und Entwicklungsstand, Vorsorge- oder Krankheitsanlass, Untersuchungsumfang, Zeitvorgaben und gegebenenfalls Einbeziehung der Bezugspersonen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBehandlungsfallbegrenzung beachten.
GOÄ-Nr. 7KernpositionNur bei vollständiger Auskultation/Perkussion von Herz und Lunge sowie Blutdruckmessung; nicht neben Nr. 5, 6 oder 8.
GOÄ-Nr. K1KernpositionNur bis zum vollendeten 4. Lebensjahr, unmittelbar zu Nr. 7 und einfacher Satz.
GOÄ-Nr. 602KernpositionEigenständige apparative Messung mit Wert und Kontext.
GOÄ-Nr. 500Bedingt / alternativNur bei tatsächlich in der Praxis durchgeführter Inhalation.
GOÄ-Nr. 250aBedingt / alternativNur bei medizinischer Indikation und tatsächlicher Entnahme.
GOÄ-Nr. 3524Bedingt / alternativNur bei diagnostischer Fragestellung und tatsächlicher Bestimmung. Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder in eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Bronchiolitis oder akute obstruktive Bronchitis beim Kleinkind – Thoraxstatus, Inhalation und Verlaufskontrolle“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Behandlungsfallbegrenzung beachten.

GOÄ 7

Kernposition der Kombination

Nur bei vollständiger Auskultation/Perkussion von Herz und Lunge sowie Blutdruckmessung; nicht neben Nr. 5, 6 oder 8.

GOÄ K1

Kernposition der Kombination

Nur bis zum vollendeten 4. Lebensjahr, unmittelbar zu Nr. 7 und einfacher Satz.

Erforderlicher Zusammenhang: 7
GOÄ 602

Kernposition der Kombination

Eigenständige apparative Messung mit Wert und Kontext.

GOÄ 500

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlich in der Praxis durchgeführter Inhalation.

GOÄ 250a

Bedingte oder alternative Position

Nur bei medizinischer Indikation und tatsächlicher Entnahme.

GOÄ 3524

Bedingte oder alternative Position

Nur bei diagnostischer Fragestellung und tatsächlicher Bestimmung. Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder in eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Bronchiolitis oder akute obstruktive Bronchitis beim Kleinkind – Thoraxstatus, Inhalation und Verlaufskontrolle“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Atemfrequenz und Einziehungen
vollständiger Thoraxbefund
Sättigung vor/nach Behandlung
Medikament/Dosis der Inhalation
Eskalationskriterien

Wie grenzt sich „Bronchiolitis oder akute obstruktive Bronchitis beim Kleinkind – Thoraxstatus, Inhalation und Verlaufskontrolle“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Bronchiolitis oder akute obstruktive Bronchitis beim Kleinkind – Thoraxstatus, Inhalation und Verlaufskontrolle“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Akute oder rezidivierende Otitis media beim Kleinkind – HNO-Status, Tympanometrie und Entzündungsdiagnostik“ sowie „Obstruktive Atemwegserkrankung – Atemwegswiderstand vor und nach Pharmakon bei nicht zuverlässig spirometriefähigem Kind“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Bronchiolitis oder akute obstruktive Bronchitis beim Kleinkind – Thoraxstatus, Inhalation und Verlaufskontrolle“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Bronchiolitis, obstruktive Bronchitis, Giemen, Inhalation

Alter, Entwicklungsstand, Anlass, vollständiger Untersuchungs- oder Beratungsumfang und relevante Fremdanamnese

GOÄ-Nr. 1: Behandlungsfallbegrenzung beachten.

GOÄ-Nr. 7: Nur bei vollständiger Auskultation/Perkussion von Herz und Lunge sowie Blutdruckmessung; nicht neben Nr. 5, 6 oder 8.

GOÄ-Nr. K1: Nur bis zum vollendeten 4. Lebensjahr, unmittelbar zu Nr. 7 und einfacher Satz.

Atemfrequenz und Einziehungen

vollständiger Thoraxbefund

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Bronchiolitis oder akute obstruktive Bronchitis beim Kleinkind – Thoraxstatus, Inhalation und Verlaufskontrolle“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Bronchiolitis oder akute obstruktive Bronchitis beim Kleinkind – Thoraxstatus, Inhalation und Verlaufskontrolle“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (Behandlungsfallbegrenzung beachten); GOÄ-Nr. 7 (Nur bei vollständiger Auskultation/Perkussion von Herz und Lunge sowie Blutdruckmessung; nicht neben Nr. 5, 6 oder…); GOÄ-Nr. K1 (Nur bis zum vollendeten 4. Lebensjahr, unmittelbar zu Nr. 7 und einfacher Satz); GOÄ-Nr. 602 (Eigenständige apparative Messung mit Wert und Kontext). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 500 gilt zusätzlich: Nur bei tatsächlich in der Praxis durchgeführter Inhalation.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Bronchiolitis oder akute obstruktive Bronchitis beim Kleinkind – Thoraxstatus, Inhalation und Verlaufskontrolle“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Altersgebundene Vorsorge-, Entwicklungs- und Beratungsleistungen dürfen nicht ohne Einhaltung ihrer Zeit-, Alters- und Inhaltsvorgaben angesetzt werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 500 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei tatsächlich in der Praxis durchgeführter Inhalation.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Bronchiolitis oder akute obstruktive Bronchitis beim Kleinkind – Thoraxstatus, Inhalation und Verlaufskontrolle“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Bronchiolitis oder akute obstruktive Bronchitis beim Kleinkind – Thoraxstatus, Inhalation und Verlaufskontrolle“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. K1 und GOÄ-Nr. 602 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 500, GOÄ-Nr. 250a und GOÄ-Nr. 3524 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. K1 und GOÄ-Nr. 602. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Bronchiolitis oder akute obstruktive Bronchitis beim Kleinkind – Thoraxstatus, Inhalation und Verlaufskontrolle“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Akute oder rezidivierende Otitis media beim Kleinkind – HNO-Status, Tympanometrie und Entzündungsdiagnostik“ sowie „Obstruktive Atemwegserkrankung – Atemwegswiderstand vor und nach Pharmakon bei nicht zuverlässig spirometriefähigem Kind“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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