Bronchiolitis oder akute obstruktive Bronchitis beim Kleinkind
Kinder- und Jugendmedizin · Infektiologie und Atemwege

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Beurteilt bei kindlicher Atemwegsobstruktion Atemarbeit und Oxygenierung, behandelt akut inhalativ beziehungsweise medikamentös und erkennt stationäre Warnzeichen. Die Verlaufskontrolle umfasst kleinkinderzuschlag und Pulsoxymetrie.
Wann ist sie anwendbar?
Bei Stridor, Giemen, Einziehungen, Tachypnoe oder Trinkschwäche; Alter, Sättigung, Erschöpfung und Ansprechen auf Therapie bestimmen Beobachtung und Eskalation. Erforderliche Kernleistungen: Kleinkinderzuschlag und Pulsoxymetrie; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Eigenständige apparative Messung mit Wert und Kontext.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung. Behandlungsfallbegrenzung beachten. |
| GOÄ-Nr. 7 | Kernposition | Vollständige Untersuchung aller Brustorgane. Nur bei vollständiger Auskultation/Perkussion von Herz und Lunge sowie Blutdruckmessung; nicht neben Nr. 5, 6 oder 8. |
| GOÄ-Nr. K1 | Kernposition | Kleinkinderzuschlag. Nur bis zum vollendeten 4. Lebensjahr, unmittelbar zu Nr. 7 und einfacher Satz. |
| GOÄ-Nr. 602 | Kernposition | Pulsoxymetrie. Eigenständige apparative Messung mit Wert und Kontext. |
| GOÄ-Nr. 500 | Bedingt / alternativ | Inhalationsbehandlung. Nur bei tatsächlich in der Praxis durchgeführter Inhalation. |
| GOÄ-Nr. 250A | Bedingt / alternativ | Kapillarblutentnahme. Nur bei medizinischer Indikation und tatsächlicher Entnahme. |
| GOÄ-Nr. 3524 | Bedingt / alternativ | CRP. Nur bei diagnostischer Fragestellung und tatsächlicher Bestimmung. Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder in eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Kernposition der Kombination
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Akute oder rezidivierende Otitis media beim Kleinkind – HNO-Status, Tympanometrie und Entzündungsdiagnostik“ sowie „Obstruktive Atemwegserkrankung – Atemwegswiderstand vor und nach Pharmakon bei nicht zuverlässig spirometriefähigem Kind“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Alter, Entwicklungsstand, Anlass, vollständiger Untersuchungs- oder Beratungsumfang und relevante Fremdanamnese
GOÄ-Nr. 1: Behandlungsfallbegrenzung beachten.
GOÄ-Nr. 7: Nur bei vollständiger Auskultation/Perkussion von Herz und Lunge sowie Blutdruckmessung; nicht neben Nr. 5, 6 oder 8.
GOÄ-Nr. K1: Nur bis zum vollendeten 4. Lebensjahr, unmittelbar zu Nr. 7 und einfacher Satz.
Atemfrequenz und Einziehungen
vollständiger Thoraxbefund
Sättigung vor/nach Behandlung
Medikament/Dosis der Inhalation
Eskalationskriterien
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 500 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei tatsächlich in der Praxis durchgeführter Inhalation.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
