Welche GOÄ-Ziffern sind für „Sehauffälligkeit – orientierende augenärztliche Diagnostik mit Refraktionsbestimmung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Kinder- und Jugendmedizin für das Thema „Sehauffälligkeit – orientierende augenärztliche Diagnostik mit Refraktionsbestimmung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Sehauffälligkeit – orientierende augenärztliche Diagnostik mit Refraktionsbestimmung“ in Betracht?
Für „Sehauffälligkeit – orientierende augenärztliche Diagnostik mit Refraktionsbestimmung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 als Kernposition. GOÄ-Nr. 1200, GOÄ-Nr. 1201, GOÄ-Nr. 1202 und GOÄ-Nr. 70 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Sehauffälligkeit – orientierende augenärztliche Diagnostik mit Refraktionsbestimmung“ stehen Sehstörung, Sehscreening, Refraktion, Schielen, Schulkind. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Alter und Entwicklungsstand, Vorsorge- oder Krankheitsanlass, Untersuchungsumfang, Zeitvorgaben und gegebenenfalls Einbeziehung der Bezugspersonen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beschwerden und Ergebnis besprechen; Behandlungsfallbegrenzung beachten. |
| GOÄ-Nr. 1200 | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlich durchgeführter subjektiver Refraktionsbestimmung. |
| GOÄ-Nr. 1201 | Bedingt / alternativ | Nur bei vollständiger sphärisch-zylindrischer Refraktionsbestimmung. |
| GOÄ-Nr. 1202 | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlicher objektiver Messung und Befund. |
| GOÄ-Nr. 70 | Bedingt / alternativ | Nur wenn ein kurzes Zeugnis für Schule/Einrichtung tatsächlich erstellt wird. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Sehauffälligkeit – orientierende augenärztliche Diagnostik mit Refraktionsbestimmung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Beschwerden und Ergebnis besprechen; Behandlungsfallbegrenzung beachten.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlich durchgeführter subjektiver Refraktionsbestimmung.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei vollständiger sphärisch-zylindrischer Refraktionsbestimmung.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlicher objektiver Messung und Befund.
Bedingte oder alternative Position
Nur wenn ein kurzes Zeugnis für Schule/Einrichtung tatsächlich erstellt wird.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Sehauffälligkeit – orientierende augenärztliche Diagnostik mit Refraktionsbestimmung“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Sehauffälligkeit – orientierende augenärztliche Diagnostik mit Refraktionsbestimmung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Sehauffälligkeit – orientierende augenärztliche Diagnostik mit Refraktionsbestimmung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Hörstörung oder Paukenerguss – HNO-Status, Kinderaudiometrie, Tympanometrie und otoakustische Emissionen“ sowie „Akute oder rezidivierende Bauchschmerzen – vollständiger Abdomenstatus, Urin-/CRP-Diagnostik und Abdomensonographie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Sehauffälligkeit – orientierende augenärztliche Diagnostik mit Refraktionsbestimmung“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Sehstörung, Sehscreening, Refraktion, Schielen
Alter, Entwicklungsstand, Anlass, vollständiger Untersuchungs- oder Beratungsumfang und relevante Fremdanamnese
GOÄ-Nr. 1: Beschwerden und Ergebnis besprechen; Behandlungsfallbegrenzung beachten.
Sehbeschwerden
altersgerechte Mitarbeit
Messmethode
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Sehauffälligkeit – orientierende augenärztliche Diagnostik mit Refraktionsbestimmung“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Sehauffälligkeit – orientierende augenärztliche Diagnostik mit Refraktionsbestimmung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (Beschwerden und Ergebnis besprechen; Behandlungsfallbegrenzung beachten). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1200 gilt zusätzlich: Nur bei tatsächlich durchgeführter subjektiver Refraktionsbestimmung.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Sehauffälligkeit – orientierende augenärztliche Diagnostik mit Refraktionsbestimmung“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Altersgebundene Vorsorge-, Entwicklungs- und Beratungsleistungen dürfen nicht ohne Einhaltung ihrer Zeit-, Alters- und Inhaltsvorgaben angesetzt werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 1200 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei tatsächlich durchgeführter subjektiver Refraktionsbestimmung.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Sehauffälligkeit – orientierende augenärztliche Diagnostik mit Refraktionsbestimmung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Kinder- und Jugendmedizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Hörstörung oder Paukenerguss – HNO-Status, Kinderaudiometrie, Tympanometrie und otoakustische Emissionen
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Akute oder rezidivierende Bauchschmerzen – vollständiger Abdomenstatus, Urin-/CRP-Diagnostik und Abdomensonographie
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Arterielle Hypertonie im Jugendalter – Ganzkörperstatus, Ruhe-EKG, Langzeitblutdruck und metabolische Diagnostik
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Chronisch krankes Kind – Koordination flankierender Maßnahmen mit Bericht oder Bescheinigung
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Sehauffälligkeit – orientierende augenärztliche Diagnostik mit Refraktionsbestimmung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Hörstörung oder Paukenerguss – HNO-Status, Kinderaudiometrie, Tympanometrie und otoakustische Emissionen“ sowie „Akute oder rezidivierende Bauchschmerzen – vollständiger Abdomenstatus, Urin-/CRP-Diagnostik und Abdomensonographie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
