Sehauffälligkeit – orientierende augenärztliche Diagnostik mit Refraktionsbestimmung

Kinder- und Jugendmedizin · Sinnesdiagnostik

FachgruppeKinder- und Jugendmedizin
ThemenbereichSinnesdiagnostik
KernpositionenGOÄ-Nr. 1
GOÄ-Abrechnung für Sehauffälligkeit – orientierende augenärztliche Diagnostik mit Refraktionsbestimmung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Quantifiziert den optischen Brechungsfehler und trennt sphärische von zylindrischen Anteilen als Grundlage einer passenden Sehkorrektion. Die Abklärung umfasst subjektive Refraktionsbestimmung mit sphärischen Gläsern und Subjektive Refraktionsbestimmung mit sphärisch-zylindrischen Gläsern.

Wann ist sie anwendbar?

Bei Visusminderung, subjektiv veränderter Sehschärfe oder vor einer Korrektionsentscheidung, sofern eine vollständige Refraktionsbestimmung erforderlich ist. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Orientierende augenärztliche Diagnostik mit Refraktionsbestimmung.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung. Beschwerden und Ergebnis besprechen; Behandlungsfallbegrenzung beachten.
GOÄ-Nr. 1200Bedingt / alternativSubjektive Refraktionsbestimmung mit sphärischen Gläsern. Nur bei tatsächlich durchgeführter subjektiver Refraktionsbestimmung.
GOÄ-Nr. 1201Bedingt / alternativSubjektive Refraktionsbestimmung mit sphärisch-zylindrischen Gläsern. Nur bei vollständiger sphärisch-zylindrischer Refraktionsbestimmung.
GOÄ-Nr. 1202Bedingt / alternativObjektive Refraktionsbestimmung mittels Skiaskopie oder Refraktometer. Nur bei tatsächlicher objektiver Messung und Befund.
GOÄ-Nr. 70Bedingt / alternativKurze Bescheinigung. Nur wenn ein kurzes Zeugnis für Schule/Einrichtung tatsächlich erstellt wird.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 1200

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: refraction_method
GOÄ 1201

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: refraction_method
GOÄ 70

Bedingte oder alternative Position

Document type: short_certificate
Bei gleichem Leistungsinhalt ausgeschlossen mit:
75

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Hörstörung oder Paukenerguss – HNO-Status, Kinderaudiometrie, Tympanometrie und otoakustische Emissionen“ sowie „Akute oder rezidivierende Bauchschmerzen – vollständiger Abdomenstatus, Urin-/CRP-Diagnostik und Abdomensonographie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Alter, Entwicklungsstand, Anlass, vollständiger Untersuchungs- oder Beratungsumfang und relevante Fremdanamnese

GOÄ-Nr. 1: Beschwerden und Ergebnis besprechen; Behandlungsfallbegrenzung beachten.

Sehbeschwerden

altersgerechte Mitarbeit

Messmethode

seitengetrennte Refraktionswerte

Überweisungsentscheidung

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 1200 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei tatsächlich durchgeführter subjektiver Refraktionsbestimmung.

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Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.