Welche GOÄ-Ziffern sind für „Chronisch krankes Kind – Koordination flankierender Maßnahmen mit Bericht oder Bescheinigung“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Kinder- und Jugendmedizin für das Thema „Chronisch krankes Kind – Koordination flankierender Maßnahmen mit Bericht oder Bescheinigung“.

FachgruppeKinder- und Jugendmedizin
ThemenbereichChronische Versorgung und Dokumente
KernpositionenGOÄ-Nr. 15
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 75 und GOÄ-Nr. 70
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Chronisch krankes Kind – Koordination flankierender Maßnahmen mit Bericht oder Bescheinigung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Chronisch krankes Kind – Koordination flankierender Maßnahmen mit Bericht oder Bescheinigung“ in Betracht?

Für „Chronisch krankes Kind – Koordination flankierender Maßnahmen mit Bericht oder Bescheinigung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 15 als Kernposition. GOÄ-Nr. 75 und GOÄ-Nr. 70 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Chronisch krankes Kind – Koordination flankierender Maßnahmen mit Bericht oder Bescheinigung“ stehen chronisch krank, Koordination, Therapieplanung, Schule, Pflege, Sozialmaßnahmen. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Alter und Entwicklungsstand, Vorsorge- oder Krankheitsanlass, Untersuchungsumfang, Zeitvorgaben und gegebenenfalls Einbeziehung der Bezugspersonen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 15KernpositionNur im Rahmen kontinuierlicher ambulanter Betreuung eines chronisch Kranken; einmal im Kalenderjahr.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativNur bei eigenständigem ausführlichem Bericht mit Anamnese, Befunden, epikritischer Bewertung und gegebenenfalls Therapie; einfacher Befundbericht ist abgegolten.
GOÄ-Nr. 70Bedingt / alternativNur für ein tatsächlich erstelltes kurzes Dokument; nicht zusätzlich als Teil eines ausführlichen Berichts für denselben Inhalt.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Chronisch krankes Kind – Koordination flankierender Maßnahmen mit Bericht oder Bescheinigung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 15

Kernposition der Kombination

Nur im Rahmen kontinuierlicher ambulanter Betreuung eines chronisch Kranken; einmal im Kalenderjahr.

GOÄ 75

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht mit Anamnese, Befunden, epikritischer Bewertung und gegebenenfalls Therapie; einfacher Befundbericht ist abgegolten.

Document type: detailed_report
Bei gleichem Leistungsinhalt ausgeschlossen mit:
70
GOÄ 70

Bedingte oder alternative Position

Nur für ein tatsächlich erstelltes kurzes Dokument; nicht zusätzlich als Teil eines ausführlichen Berichts für denselben Inhalt.

Document type: short_certificate
Bei gleichem Leistungsinhalt ausgeschlossen mit:
75

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Chronisch krankes Kind – Koordination flankierender Maßnahmen mit Bericht oder Bescheinigung“?

Hinweise zur Kombination

Nr. 4 ist im Behandlungsfall neben Nr. 15 ausgeschlossen.

Besondere Dokumentationsvorgaben

chronische Erkrankung und Verlauf
koordinierte Maßnahmen und Beteiligte
konkreter ärztlicher Steuerungsaufwand
Adressat und Inhalt des Dokuments

Wie grenzt sich „Chronisch krankes Kind – Koordination flankierender Maßnahmen mit Bericht oder Bescheinigung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Chronisch krankes Kind – Koordination flankierender Maßnahmen mit Bericht oder Bescheinigung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Kurze Kita- oder Schulbescheinigung nach medizinisch erforderlicher Untersuchung“ sowie „Sporttauglichkeitsuntersuchung bei Jugendlichen mit Ruhe-EKG und Lungenfunktion“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Chronisch krankes Kind – Koordination flankierender Maßnahmen mit Bericht oder Bescheinigung“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: chronisch krank, Koordination, Therapieplanung, Schule

Alter, Entwicklungsstand, Anlass, vollständiger Untersuchungs- oder Beratungsumfang und relevante Fremdanamnese

GOÄ-Nr. 15: Nur im Rahmen kontinuierlicher ambulanter Betreuung eines chronisch Kranken; einmal im Kalenderjahr.

chronische Erkrankung und Verlauf

koordinierte Maßnahmen und Beteiligte

konkreter ärztlicher Steuerungsaufwand

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Chronisch krankes Kind – Koordination flankierender Maßnahmen mit Bericht oder Bescheinigung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Chronisch krankes Kind – Koordination flankierender Maßnahmen mit Bericht oder Bescheinigung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 15 (Nur im Rahmen kontinuierlicher ambulanter Betreuung eines chronisch Kranken; einmal im Kalenderjahr). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 75 gilt zusätzlich: Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht mit Anamnese, Befunden, epikritischer Bewertung und gegebenenfalls Therapie; einfacher Befundbericht ist….


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Chronisch krankes Kind – Koordination flankierender Maßnahmen mit Bericht oder Bescheinigung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Altersgebundene Vorsorge-, Entwicklungs- und Beratungsleistungen dürfen nicht ohne Einhaltung ihrer Zeit-, Alters- und Inhaltsvorgaben angesetzt werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 75 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht mit Anamnese, Befunden, epikritischer Bewertung und gegebenenfalls Therapie; einfacher Befundbericht ist…


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Chronisch krankes Kind – Koordination flankierender Maßnahmen mit Bericht oder Bescheinigung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Kinder- und Jugendmedizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Chronisch krankes Kind – Koordination flankierender Maßnahmen mit Bericht oder Bescheinigung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 15 als Kernposition. GOÄ-Nr. 75 und GOÄ-Nr. 70 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 15. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Chronisch krankes Kind – Koordination flankierender Maßnahmen mit Bericht oder Bescheinigung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Kurze Kita- oder Schulbescheinigung nach medizinisch erforderlicher Untersuchung“ sowie „Sporttauglichkeitsuntersuchung bei Jugendlichen mit Ruhe-EKG und Lungenfunktion“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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