Chronisch krankes Kind – Koordination flankierender Maßnahmen

Kinder- und Jugendmedizin · Chronische Versorgung und Dokumente

AbrechnungsfallChronisch krankes Kind – Koordination flankierender Maßnahmen mit Bericht oder Bescheinigung
FachgruppeKinder- und Jugendmedizin
ThemenbereichChronische Versorgung und Dokumente
KernpositionenGOÄ-Nr. 15
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 75 und GOÄ-Nr. 70
GOÄ-Abrechnung für Chronisch krankes Kind – Koordination flankierender Maßnahmen mit Bericht oder Bescheinigung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Koordiniert bei chronischer Erkrankung medizinische, therapeutische, schulische und familiäre Maßnahmen und hält Zuständigkeiten sowie aktuelle Ziele konsistent. Die ärztliche Bewertung umfasst einleitung und Koordination flankierender therapeutischer und sozialer Maßnahmen und Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis.

Wann ist sie anwendbar?

Bei komplexem längerfristigem Versorgungsbedarf mit tatsächlicher Koordination; Bericht oder Bescheinigung benötigt einen konkreten Adressaten und eigenständigen Inhalt. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Koordination flankierender Maßnahmen mit Bericht oder Bescheinigung.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 15KernpositionEinleitung und Koordination flankierender therapeutischer und sozialer Maßnahmen. Nur im Rahmen kontinuierlicher ambulanter Betreuung eines chronisch Kranken; einmal im Kalenderjahr.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativAusführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht. Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht mit Anamnese, Befunden, epikritischer Bewertung und gegebenenfalls Therapie; einfacher Befundbericht ist abgegolten.
GOÄ-Nr. 70Bedingt / alternativKurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis. Nur für ein tatsächlich erstelltes kurzes Dokument; nicht zusätzlich als Teil eines ausführlichen Berichts für denselben Inhalt.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 75

Bedingte oder alternative Position

Document type: detailed_report
Bei gleichem Leistungsinhalt ausgeschlossen mit:
70
GOÄ 70

Bedingte oder alternative Position

Document type: short_certificate
Bei gleichem Leistungsinhalt ausgeschlossen mit:
75

Kombinationsregeln und Alternativen

Hinweise zur Kombination

Nr. 4 ist im Behandlungsfall neben Nr. 15 ausgeschlossen.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Kurze Kita- oder Schulbescheinigung nach medizinisch erforderlicher Untersuchung“ sowie „Sporttauglichkeitsuntersuchung bei Jugendlichen mit Ruhe-EKG und Lungenfunktion“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Alter, Entwicklungsstand, Anlass, vollständiger Untersuchungs- oder Beratungsumfang und relevante Fremdanamnese

GOÄ-Nr. 15: Nur im Rahmen kontinuierlicher ambulanter Betreuung eines chronisch Kranken; einmal im Kalenderjahr.

chronische Erkrankung und Verlauf

koordinierte Maßnahmen und Beteiligte

konkreter ärztlicher Steuerungsaufwand

Adressat und Inhalt des Dokuments

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 75 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht mit Anamnese, Befunden, epikritischer Bewertung und gegebenenfalls Therapie; einfacher Befundbericht ist…

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Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.