Welche GOÄ-Ziffern sind für „Jugendarbeitsschutzuntersuchung nach den gesetzlichen Vorgaben“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Kinder- und Jugendmedizin für das Thema „Jugendarbeitsschutzuntersuchung nach den gesetzlichen Vorgaben“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Jugendarbeitsschutzuntersuchung nach den gesetzlichen Vorgaben“ in Betracht?
Für „Jugendarbeitsschutzuntersuchung nach den gesetzlichen Vorgaben“ führt die Kette GOÄ-Nr. 32 als Kernposition. Weitere GOÄ-Zusatzpositionen sind nicht pauschal hinterlegt.
Bei der Abrechnung von „Jugendarbeitsschutzuntersuchung nach den gesetzlichen Vorgaben“ stehen Jugendarbeitsschutz, Ausbildung, Erstuntersuchung, Nachuntersuchung, Berufseignung. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Alter und Entwicklungsstand, Vorsorge- oder Krankheitsanlass, Untersuchungsumfang, Zeitvorgaben und gegebenenfalls Einbeziehung der Bezugspersonen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 32 | Kernposition | Öffentlich-rechtliche Leistung; grundsätzlich nur zum einfachen Gebührensatz nach Nr. 32 in Verbindung mit § 11 GOÄ. Landesverfahren und Berechtigungsschein beachten. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Jugendarbeitsschutzuntersuchung nach den gesetzlichen Vorgaben“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Öffentlich-rechtliche Leistung; grundsätzlich nur zum einfachen Gebührensatz nach Nr. 32 in Verbindung mit § 11 GOÄ. Landesverfahren und Berechtigungsschein beachten.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Jugendarbeitsschutzuntersuchung nach den gesetzlichen Vorgaben“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Jugendarbeitsschutzuntersuchung nach den gesetzlichen Vorgaben“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Jugendarbeitsschutzuntersuchung nach den gesetzlichen Vorgaben“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Chronisch krankes Kind – Koordination flankierender Maßnahmen mit Bericht oder Bescheinigung“ sowie „Kurze Kita- oder Schulbescheinigung nach medizinisch erforderlicher Untersuchung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Jugendarbeitsschutzuntersuchung nach den gesetzlichen Vorgaben“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Jugendarbeitsschutz, Ausbildung, Erstuntersuchung, Nachuntersuchung
Alter, Entwicklungsstand, Anlass, vollständiger Untersuchungs- oder Beratungsumfang und relevante Fremdanamnese
GOÄ-Nr. 32: Öffentlich-rechtliche Leistung; grundsätzlich nur zum einfachen Gebührensatz nach Nr. 32 in Verbindung mit § 11 GOÄ. Landesverfahren und Berechtigungsschein beachten.
amtliches Untersuchungsformular
Anamnese und vollständiger Befund nach JArbSchG
Gefährdungsbeurteilung
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Jugendarbeitsschutzuntersuchung nach den gesetzlichen Vorgaben“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Jugendarbeitsschutzuntersuchung nach den gesetzlichen Vorgaben“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 32 (Öffentlich-rechtliche Leistung; grundsätzlich nur zum einfachen Gebührensatz nach Nr. 32 in Verbindung mit § 11…). Nicht erbrachte Zusatzleistungen werden nicht aus der Behandlungsbezeichnung ergänzt.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Jugendarbeitsschutzuntersuchung nach den gesetzlichen Vorgaben“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Altersgebundene Vorsorge-, Entwicklungs- und Beratungsleistungen dürfen nicht ohne Einhaltung ihrer Zeit-, Alters- und Inhaltsvorgaben angesetzt werden.
2.
Prüfpunkt 2
Eine Kernposition wird allein aus dem Behandlungstitel abgeleitet, obwohl ihr vollständiger Leistungsinhalt nicht dokumentiert ist.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Jugendarbeitsschutzuntersuchung nach den gesetzlichen Vorgaben“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Kinder- und Jugendmedizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Chronisch krankes Kind – Koordination flankierender Maßnahmen mit Bericht oder Bescheinigung
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Kurze Kita- oder Schulbescheinigung nach medizinisch erforderlicher Untersuchung
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Sporttauglichkeitsuntersuchung bei Jugendlichen mit Ruhe-EKG und Lungenfunktion
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Neugeborenes – Erstuntersuchung mit ausgewählten apparativen und laborchemischen Screeningleistungen
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden
Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.
Kinder- und Jugendmedizin: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen
oder
Kostenlos testenFür „Jugendarbeitsschutzuntersuchung nach den gesetzlichen Vorgaben“ führt die Kette GOÄ-Nr. 32 als Kernposition. Weitere GOÄ-Zusatzpositionen sind nicht pauschal hinterlegt.
Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 32. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Jugendarbeitsschutzuntersuchung nach den gesetzlichen Vorgaben“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Chronisch krankes Kind – Koordination flankierender Maßnahmen mit Bericht oder Bescheinigung“ sowie „Kurze Kita- oder Schulbescheinigung nach medizinisch erforderlicher Untersuchung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
