Kurze Kita- oder Schulbescheinigung nach medizinisch erforderlicher Untersuchung

Kinder- und Jugendmedizin · Chronische Versorgung und Dokumente

FachgruppeKinder- und Jugendmedizin
ThemenbereichChronische Versorgung und Dokumente
KernpositionenGOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 70
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1
GOÄ-Abrechnung für Kurze Kita- oder Schulbescheinigung nach medizinisch erforderlicher Untersuchung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Dokumentiert das medizinisch relevante Ergebnis einer erforderlichen Untersuchung für Kita oder Schule, ohne daraus eine umfassendere Eignungsprüfung abzuleiten. Die Abklärung umfasst kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis und symptombezogene Untersuchung.

Wann ist sie anwendbar?

Nur bei konkretem Bescheinigungsanlass und vorausgegangener notwendiger Untersuchung; Inhalt ist auf die zulässige Fragestellung zu begrenzen. Erforderliche Kernleistungen: Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis und symptombezogene Untersuchung; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung. Nur bei tatsächlicher ärztlicher Beratung; Behandlungsfallbegrenzung beachten.
GOÄ-Nr. 5KernpositionSymptombezogene Untersuchung. Nur bei medizinisch erforderlicher körperlicher Untersuchung; nicht allein zur Erzeugung einer Bescheinigung.
GOÄ-Nr. 70KernpositionKurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis. Nur für das tatsächlich ausgestellte kurze Dokument.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 70

Kernposition der Kombination

Document type: short_certificate
Bei gleichem Leistungsinhalt ausgeschlossen mit:
75

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Chronisch krankes Kind – Koordination flankierender Maßnahmen mit Bericht oder Bescheinigung“ sowie „Sporttauglichkeitsuntersuchung bei Jugendlichen mit Ruhe-EKG und Lungenfunktion“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Alter, Entwicklungsstand, Anlass, vollständiger Untersuchungs- oder Beratungsumfang und relevante Fremdanamnese

GOÄ-Nr. 5: Nur bei medizinisch erforderlicher körperlicher Untersuchung; nicht allein zur Erzeugung einer Bescheinigung.

GOÄ-Nr. 70: Nur für das tatsächlich ausgestellte kurze Dokument.

Anlass

Untersuchungsbefund

medizinisch vertretbare Aussage

Empfänger und Datum

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei tatsächlicher ärztlicher Beratung; Behandlungsfallbegrenzung beachten.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.