Welche GOÄ-Ziffern sind für „Kurze Kita- oder Schulbescheinigung nach medizinisch erforderlicher Untersuchung“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Kinder- und Jugendmedizin für das Thema „Kurze Kita- oder Schulbescheinigung nach medizinisch erforderlicher Untersuchung“.

FachgruppeKinder- und Jugendmedizin
ThemenbereichChronische Versorgung und Dokumente
KernpositionenGOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 70
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Kurze Kita- oder Schulbescheinigung nach medizinisch erforderlicher Untersuchung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Kurze Kita- oder Schulbescheinigung nach medizinisch erforderlicher Untersuchung“ in Betracht?

Für „Kurze Kita- oder Schulbescheinigung nach medizinisch erforderlicher Untersuchung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 70 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Kurze Kita- oder Schulbescheinigung nach medizinisch erforderlicher Untersuchung“ stehen Kita, Schule, Bescheinigung, Attest, ansteckungsfrei. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Alter und Entwicklungsstand, Vorsorge- oder Krankheitsanlass, Untersuchungsumfang, Zeitvorgaben und gegebenenfalls Einbeziehung der Bezugspersonen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativNur bei tatsächlicher ärztlicher Beratung; Behandlungsfallbegrenzung beachten.
GOÄ-Nr. 5KernpositionNur bei medizinisch erforderlicher körperlicher Untersuchung; nicht allein zur Erzeugung einer Bescheinigung.
GOÄ-Nr. 70KernpositionNur für das tatsächlich ausgestellte kurze Dokument.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Kurze Kita- oder Schulbescheinigung nach medizinisch erforderlicher Untersuchung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlicher ärztlicher Beratung; Behandlungsfallbegrenzung beachten.

GOÄ 5

Kernposition der Kombination

Nur bei medizinisch erforderlicher körperlicher Untersuchung; nicht allein zur Erzeugung einer Bescheinigung.

GOÄ 70

Kernposition der Kombination

Nur für das tatsächlich ausgestellte kurze Dokument.

Document type: short_certificate
Bei gleichem Leistungsinhalt ausgeschlossen mit:
75

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Kurze Kita- oder Schulbescheinigung nach medizinisch erforderlicher Untersuchung“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Anlass
Untersuchungsbefund
medizinisch vertretbare Aussage
Empfänger und Datum

Wie grenzt sich „Kurze Kita- oder Schulbescheinigung nach medizinisch erforderlicher Untersuchung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Kurze Kita- oder Schulbescheinigung nach medizinisch erforderlicher Untersuchung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Chronisch krankes Kind – Koordination flankierender Maßnahmen mit Bericht oder Bescheinigung“ sowie „Sporttauglichkeitsuntersuchung bei Jugendlichen mit Ruhe-EKG und Lungenfunktion“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Kurze Kita- oder Schulbescheinigung nach medizinisch erforderlicher Untersuchung“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Kita, Schule, Bescheinigung, Attest

Alter, Entwicklungsstand, Anlass, vollständiger Untersuchungs- oder Beratungsumfang und relevante Fremdanamnese

GOÄ-Nr. 5: Nur bei medizinisch erforderlicher körperlicher Untersuchung; nicht allein zur Erzeugung einer Bescheinigung.

GOÄ-Nr. 70: Nur für das tatsächlich ausgestellte kurze Dokument.

Anlass

Untersuchungsbefund

medizinisch vertretbare Aussage

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Kurze Kita- oder Schulbescheinigung nach medizinisch erforderlicher Untersuchung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Kurze Kita- oder Schulbescheinigung nach medizinisch erforderlicher Untersuchung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 5 (Nur bei medizinisch erforderlicher körperlicher Untersuchung; nicht allein zur Erzeugung einer Bescheinigung); GOÄ-Nr. 70 (Nur für das tatsächlich ausgestellte kurze Dokument). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Nur bei tatsächlicher ärztlicher Beratung; Behandlungsfallbegrenzung beachten.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Kurze Kita- oder Schulbescheinigung nach medizinisch erforderlicher Untersuchung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Altersgebundene Vorsorge-, Entwicklungs- und Beratungsleistungen dürfen nicht ohne Einhaltung ihrer Zeit-, Alters- und Inhaltsvorgaben angesetzt werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei tatsächlicher ärztlicher Beratung; Behandlungsfallbegrenzung beachten.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Kurze Kita- oder Schulbescheinigung nach medizinisch erforderlicher Untersuchung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Kinder- und Jugendmedizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Kurze Kita- oder Schulbescheinigung nach medizinisch erforderlicher Untersuchung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 70 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 70. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Kurze Kita- oder Schulbescheinigung nach medizinisch erforderlicher Untersuchung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Chronisch krankes Kind – Koordination flankierender Maßnahmen mit Bericht oder Bescheinigung“ sowie „Sporttauglichkeitsuntersuchung bei Jugendlichen mit Ruhe-EKG und Lungenfunktion“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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