Kurze Kita- oder Schulbescheinigung nach medizinisch erforderlicher Untersuchung
Kinder- und Jugendmedizin · Chronische Versorgung und Dokumente

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Dokumentiert das medizinisch relevante Ergebnis einer erforderlichen Untersuchung für Kita oder Schule, ohne daraus eine umfassendere Eignungsprüfung abzuleiten. Die Abklärung umfasst kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis und symptombezogene Untersuchung.
Wann ist sie anwendbar?
Nur bei konkretem Bescheinigungsanlass und vorausgegangener notwendiger Untersuchung; Inhalt ist auf die zulässige Fragestellung zu begrenzen. Erforderliche Kernleistungen: Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis und symptombezogene Untersuchung; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung. Nur bei tatsächlicher ärztlicher Beratung; Behandlungsfallbegrenzung beachten. |
| GOÄ-Nr. 5 | Kernposition | Symptombezogene Untersuchung. Nur bei medizinisch erforderlicher körperlicher Untersuchung; nicht allein zur Erzeugung einer Bescheinigung. |
| GOÄ-Nr. 70 | Kernposition | Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis. Nur für das tatsächlich ausgestellte kurze Dokument. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Kernposition der Kombination
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Chronisch krankes Kind – Koordination flankierender Maßnahmen mit Bericht oder Bescheinigung“ sowie „Sporttauglichkeitsuntersuchung bei Jugendlichen mit Ruhe-EKG und Lungenfunktion“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Alter, Entwicklungsstand, Anlass, vollständiger Untersuchungs- oder Beratungsumfang und relevante Fremdanamnese
GOÄ-Nr. 5: Nur bei medizinisch erforderlicher körperlicher Untersuchung; nicht allein zur Erzeugung einer Bescheinigung.
GOÄ-Nr. 70: Nur für das tatsächlich ausgestellte kurze Dokument.
Anlass
Untersuchungsbefund
medizinisch vertretbare Aussage
Empfänger und Datum
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei tatsächlicher ärztlicher Beratung; Behandlungsfallbegrenzung beachten.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
