Welche GOÄ-Ziffern sind für „Commotio cerebri – neurologische Verlaufskontrolle, Koordinationsprüfung und schul-/sportbezogene Dokumentation“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Kinder- und Jugendmedizin für das Thema „Commotio cerebri – neurologische Verlaufskontrolle, Koordinationsprüfung und schul-/sportbezogene Dokumentation“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Commotio cerebri – neurologische Verlaufskontrolle, Koordinationsprüfung und schul-/sportbezogene Dokumentation“ in Betracht?
Für „Commotio cerebri – neurologische Verlaufskontrolle, Koordinationsprüfung und schul-/sportbezogene Dokumentation“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 800 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 826, GOÄ-Nr. 602, GOÄ-Nr. 70 und GOÄ-Nr. 75 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Commotio cerebri – neurologische Verlaufskontrolle, Koordinationsprüfung und schul-/sportbezogene Dokumentation“ stehen Commotio, Gehirnerschütterung, Kopfverletzung, Sportpause, Schule. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Alter und Entwicklungsstand, Vorsorge- oder Krankheitsanlass, Untersuchungsumfang, Zeitvorgaben und gegebenenfalls Einbeziehung der Bezugspersonen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Behandlungsfallbegrenzung beachten. |
| GOÄ-Nr. 800 | Kernposition | Vollständiger neurologischer Verlaufstatus. |
| GOÄ-Nr. 826 | Bedingt / alternativ | Nur bei eigenständiger vollständiger Prüfung. |
| GOÄ-Nr. 602 | Bedingt / alternativ | Nur bei zusätzlicher medizinischer Indikation. |
| GOÄ-Nr. 70 | Bedingt / alternativ | Nur für tatsächlich ausgestellte Schul-/Sportbescheinigung. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht; nicht zusätzlich für denselben kurzen Dokumentinhalt. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Commotio cerebri – neurologische Verlaufskontrolle, Koordinationsprüfung und schul-/sportbezogene Dokumentation“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Behandlungsfallbegrenzung beachten.
Kernposition der Kombination
Vollständiger neurologischer Verlaufstatus.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei eigenständiger vollständiger Prüfung.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei zusätzlicher medizinischer Indikation.
Bedingte oder alternative Position
Nur für tatsächlich ausgestellte Schul-/Sportbescheinigung.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht; nicht zusätzlich für denselben kurzen Dokumentinhalt.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Commotio cerebri – neurologische Verlaufskontrolle, Koordinationsprüfung und schul-/sportbezogene Dokumentation“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Commotio cerebri – neurologische Verlaufskontrolle, Koordinationsprüfung und schul-/sportbezogene Dokumentation“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Commotio cerebri – neurologische Verlaufskontrolle, Koordinationsprüfung und schul-/sportbezogene Dokumentation“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Kopfschmerz oder Schwindel – neurologische Untersuchung, Koordinationsprüfung, EKG und Pulsoxymetrie“ sowie „Fieberkrampf – neurologische Akutuntersuchung, Pulsoxymetrie, Glukose/CRP und gegebenenfalls EEG“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Commotio cerebri – neurologische Verlaufskontrolle, Koordinationsprüfung und schul-/sportbezogene Dokumentation“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Commotio, Gehirnerschütterung, Kopfverletzung, Sportpause
Alter, Entwicklungsstand, Anlass, vollständiger Untersuchungs- oder Beratungsumfang und relevante Fremdanamnese
GOÄ-Nr. 1: Behandlungsfallbegrenzung beachten.
GOÄ-Nr. 800: Vollständiger neurologischer Verlaufstatus.
Unfallmechanismus
Symptomverlauf
neurologischer Befund
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Commotio cerebri – neurologische Verlaufskontrolle, Koordinationsprüfung und schul-/sportbezogene Dokumentation“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Commotio cerebri – neurologische Verlaufskontrolle, Koordinationsprüfung und schul-/sportbezogene Dokumentation“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (Behandlungsfallbegrenzung beachten); GOÄ-Nr. 800 (Vollständiger neurologischer Verlaufstatus). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 826 gilt zusätzlich: Nur bei eigenständiger vollständiger Prüfung.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Commotio cerebri – neurologische Verlaufskontrolle, Koordinationsprüfung und schul-/sportbezogene Dokumentation“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Altersgebundene Vorsorge-, Entwicklungs- und Beratungsleistungen dürfen nicht ohne Einhaltung ihrer Zeit-, Alters- und Inhaltsvorgaben angesetzt werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 826 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständiger vollständiger Prüfung.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Commotio cerebri – neurologische Verlaufskontrolle, Koordinationsprüfung und schul-/sportbezogene Dokumentation“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Kinder- und Jugendmedizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Kopfschmerz oder Schwindel – neurologische Untersuchung, Koordinationsprüfung, EKG und Pulsoxymetrie
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Fieberkrampf – neurologische Akutuntersuchung, Pulsoxymetrie, Glukose/CRP und gegebenenfalls EEG
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Epilepsieverdacht – neurologische Untersuchung, Standard-/Langzeit-EEG und evozierte Potentiale
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Chronisch krankes Kind – Koordination flankierender Maßnahmen mit Bericht oder Bescheinigung
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 800. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Commotio cerebri – neurologische Verlaufskontrolle, Koordinationsprüfung und schul-/sportbezogene Dokumentation“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Kopfschmerz oder Schwindel – neurologische Untersuchung, Koordinationsprüfung, EKG und Pulsoxymetrie“ sowie „Fieberkrampf – neurologische Akutuntersuchung, Pulsoxymetrie, Glukose/CRP und gegebenenfalls EEG“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
