Commotio cerebri – neurologische Verlaufskontrolle, Koordinationsprüfung und …

Kinder- und Jugendmedizin · Neurologie und Notfälle

AbrechnungsfallCommotio cerebri – neurologische Verlaufskontrolle, Koordinationsprüfung und schul-/sportbezogene Dokumentation
FachgruppeKinder- und Jugendmedizin
ThemenbereichNeurologie und Notfälle
KernpositionenGOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 800
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 826, GOÄ-Nr. 602, GOÄ-Nr. 70 und GOÄ-Nr. 75
GOÄ-Abrechnung für Commotio cerebri – neurologische Verlaufskontrolle, Koordinationsprüfung und schul-/sportbezogene Dokumentation

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Überwacht nach leichter Schädel-Hirn-Verletzung neurologische Erholung und gibt stufenweise Empfehlungen für Schule, Alltag und Sport. Die Verlaufskontrolle umfasst eingehende neurologische Untersuchung und Gleichgewichts- und Koordinationsprüfung.

Wann ist sie anwendbar?

Nach gesicherter oder vermuteter Commotio bei stabilem Verlauf; zunehmender Kopfschmerz, Erbrechen, Bewusstseins- oder fokale neurologische Veränderung erfordern dringliche erneute Abklärung. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Eingehende neurologische Untersuchung und Gleichgewichts- und Koordinationsprüfung.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung. Behandlungsfallbegrenzung beachten.
GOÄ-Nr. 800KernpositionEingehende neurologische Untersuchung. Vollständiger neurologischer Verlaufstatus.
GOÄ-Nr. 826Bedingt / alternativGleichgewichts- und Koordinationsprüfung. Nur bei eigenständiger vollständiger Prüfung.
GOÄ-Nr. 602Bedingt / alternativPulsoxymetrie. Nur bei zusätzlicher medizinischer Indikation.
GOÄ-Nr. 70Bedingt / alternativKurze Bescheinigung. Nur für tatsächlich ausgestellte Schul-/Sportbescheinigung.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativAusführlicher Bericht. Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht; nicht zusätzlich für denselben kurzen Dokumentinhalt.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 70

Bedingte oder alternative Position

Document type: short_certificate
Bei gleichem Leistungsinhalt ausgeschlossen mit:
75
GOÄ 75

Bedingte oder alternative Position

Document type: detailed_report
Bei gleichem Leistungsinhalt ausgeschlossen mit:
70

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Kopfschmerz oder Schwindel – neurologische Untersuchung, Koordinationsprüfung, EKG und Pulsoxymetrie“ sowie „Fieberkrampf – neurologische Akutuntersuchung, Pulsoxymetrie, Glukose/CRP und gegebenenfalls EEG“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Alter, Entwicklungsstand, Anlass, vollständiger Untersuchungs- oder Beratungsumfang und relevante Fremdanamnese

GOÄ-Nr. 1: Behandlungsfallbegrenzung beachten.

GOÄ-Nr. 800: Vollständiger neurologischer Verlaufstatus.

Unfallmechanismus

Symptomverlauf

neurologischer Befund

Koordination

Return-to-learn/return-to-sport

Dokumentinhalt

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 826 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständiger vollständiger Prüfung.

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Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.