Kopfschmerz oder Schwindel – neurologische Untersuchung, Koordinationsprüfung, EKG und …

Kinder- und Jugendmedizin · Neurologie und Notfälle

AbrechnungsfallKopfschmerz oder Schwindel – neurologische Untersuchung, Koordinationsprüfung, EKG und Pulsoxymetrie
FachgruppeKinder- und Jugendmedizin
ThemenbereichNeurologie und Notfälle
KernpositionenGOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 800
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 826, GOÄ-Nr. 651 und GOÄ-Nr. 602
GOÄ-Abrechnung für Kopfschmerz oder Schwindel – neurologische Untersuchung, Koordinationsprüfung, EKG und Pulsoxymetrie

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Ordnet das Kopfschmerzmuster einer primären Form oder sekundären Warnursache zu und richtet weitere Diagnostik nach neurologischem Befund und Red Flags aus. Die Abklärung umfasst gezielte neurologische Gleichgewichts- und Koordinationsprüfung und eingehende neurologische Untersuchung.

Wann ist sie anwendbar?

Bei neuem, verändertem, hochakutem oder neurologisch begleitetem Kopfschmerz; Bildgebung und Labor sind bei konkretem Sekundärverdacht, nicht routinemäßig, erforderlich. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Gezielte neurologische Gleichgewichts- und Koordinationsprüfung und eingehende neurologische Untersuchung.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung. Behandlungsfallbegrenzung beachten.
GOÄ-Nr. 800KernpositionEingehende neurologische Untersuchung. Vollständige neurologische Untersuchung.
GOÄ-Nr. 826Bedingt / alternativGezielte neurologische Gleichgewichts- und Koordinationsprüfung. Nur bei eigenständiger vollständiger Prüfung; Nr. 1412 daneben ausgeschlossen.
GOÄ-Nr. 651Bedingt / alternativRuhe-EKG. Nur bei Synkopen-/Palpitationskomponente oder anderer eigenständiger Indikation.
GOÄ-Nr. 602Bedingt / alternativPulsoxymetrie. Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Commotio cerebri – neurologische Verlaufskontrolle, Koordinationsprüfung und schul-/sportbezogene Dokumentation“ sowie „Fieberkrampf – neurologische Akutuntersuchung, Pulsoxymetrie, Glukose/CRP und gegebenenfalls EEG“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Alter, Entwicklungsstand, Anlass, vollständiger Untersuchungs- oder Beratungsumfang und relevante Fremdanamnese

GOÄ-Nr. 1: Behandlungsfallbegrenzung beachten.

GOÄ-Nr. 800: Vollständige neurologische Untersuchung.

Kopfschmerz-/Schwindelprofil

Red Flags

neurologischer Befund

Koordination/Gleichgewicht

EKG/Sättigung

weiterer Plan

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 826 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständiger vollständiger Prüfung; Nr. 1412 daneben ausgeschlossen.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.