Welche GOÄ-Ziffern sind für „Epilepsieverdacht – neurologische Untersuchung, Standard-/Langzeit-EEG und evozierte Potentiale“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Kinder- und Jugendmedizin für das Thema „Epilepsieverdacht – neurologische Untersuchung, Standard-/Langzeit-EEG und evozierte Potentiale“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Epilepsieverdacht – neurologische Untersuchung, Standard-/Langzeit-EEG und evozierte Potentiale“ in Betracht?
Für „Epilepsieverdacht – neurologische Untersuchung, Standard-/Langzeit-EEG und evozierte Potentiale“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 800 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 827, GOÄ-Nr. 827a, GOÄ-Nr. 828, GOÄ-Nr. 250 und GOÄ-Nr. 3514 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Epilepsieverdacht – neurologische Untersuchung, Standard-/Langzeit-EEG und evozierte Potentiale“ stehen Epilepsie, Krampfanfall, EEG, Langzeit-EEG, evozierte Potentiale. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Alter und Entwicklungsstand, Vorsorge- oder Krankheitsanlass, Untersuchungsumfang, Zeitvorgaben und gegebenenfalls Einbeziehung der Bezugspersonen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Behandlungsfallbegrenzung beachten. |
| GOÄ-Nr. 800 | Kernposition | Vollständige neurologische Untersuchung. |
| GOÄ-Nr. 827 | Bedingt / alternativ | Nur bei vollständiger Durchführung und Auswertung. |
| GOÄ-Nr. 827a | Bedingt / alternativ | Nur bei vollständiger Aufzeichnung und Auswertung. |
| GOÄ-Nr. 828 | Bedingt / alternativ | Nur bei konkreter neurologischer Fragestellung und vollständiger Durchführung. |
| GOÄ-Nr. 250 | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlicher Entnahme, z. B. für medikamentenbezogene oder metabolische Diagnostik. |
| GOÄ-Nr. 3514 | Bedingt / alternativ | Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder in eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Epilepsieverdacht – neurologische Untersuchung, Standard-/Langzeit-EEG und evozierte Potentiale“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Behandlungsfallbegrenzung beachten.
Kernposition der Kombination
Vollständige neurologische Untersuchung.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei vollständiger Durchführung und Auswertung.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei vollständiger Aufzeichnung und Auswertung.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei konkreter neurologischer Fragestellung und vollständiger Durchführung.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlicher Entnahme, z. B. für medikamentenbezogene oder metabolische Diagnostik.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder in eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Epilepsieverdacht – neurologische Untersuchung, Standard-/Langzeit-EEG und evozierte Potentiale“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Epilepsieverdacht – neurologische Untersuchung, Standard-/Langzeit-EEG und evozierte Potentiale“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Epilepsieverdacht – neurologische Untersuchung, Standard-/Langzeit-EEG und evozierte Potentiale“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Fieberkrampf – neurologische Akutuntersuchung, Pulsoxymetrie, Glukose/CRP und gegebenenfalls EEG“ sowie „Kopfschmerz oder Schwindel – neurologische Untersuchung, Koordinationsprüfung, EKG und Pulsoxymetrie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Epilepsieverdacht – neurologische Untersuchung, Standard-/Langzeit-EEG und evozierte Potentiale“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Epilepsie, Krampfanfall, EEG, Langzeit-EEG
Alter, Entwicklungsstand, Anlass, vollständiger Untersuchungs- oder Beratungsumfang und relevante Fremdanamnese
GOÄ-Nr. 1: Behandlungsfallbegrenzung beachten.
GOÄ-Nr. 800: Vollständige neurologische Untersuchung.
Anfallssemiologie
neurologischer Befund
EEG-Ableitung/Provokationen
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Epilepsieverdacht – neurologische Untersuchung, Standard-/Langzeit-EEG und evozierte Potentiale“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Epilepsieverdacht – neurologische Untersuchung, Standard-/Langzeit-EEG und evozierte Potentiale“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (Behandlungsfallbegrenzung beachten); GOÄ-Nr. 800 (Vollständige neurologische Untersuchung). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 827 gilt zusätzlich: Nur bei vollständiger Durchführung und Auswertung.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Epilepsieverdacht – neurologische Untersuchung, Standard-/Langzeit-EEG und evozierte Potentiale“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Altersgebundene Vorsorge-, Entwicklungs- und Beratungsleistungen dürfen nicht ohne Einhaltung ihrer Zeit-, Alters- und Inhaltsvorgaben angesetzt werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 827 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei vollständiger Durchführung und Auswertung.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Epilepsieverdacht – neurologische Untersuchung, Standard-/Langzeit-EEG und evozierte Potentiale“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Kinder- und Jugendmedizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Fieberkrampf – neurologische Akutuntersuchung, Pulsoxymetrie, Glukose/CRP und gegebenenfalls EEG
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Kopfschmerz oder Schwindel – neurologische Untersuchung, Koordinationsprüfung, EKG und Pulsoxymetrie
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Commotio cerebri – neurologische Verlaufskontrolle, Koordinationsprüfung und schul-/sportbezogene Dokumentation
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden
Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.
Kinder- und Jugendmedizin: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen
oder
Kostenlos testenFür „Epilepsieverdacht – neurologische Untersuchung, Standard-/Langzeit-EEG und evozierte Potentiale“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 800 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 827, GOÄ-Nr. 827a, GOÄ-Nr. 828, GOÄ-Nr. 250 und GOÄ-Nr. 3514 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 800. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Epilepsieverdacht – neurologische Untersuchung, Standard-/Langzeit-EEG und evozierte Potentiale“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Fieberkrampf – neurologische Akutuntersuchung, Pulsoxymetrie, Glukose/CRP und gegebenenfalls EEG“ sowie „Kopfschmerz oder Schwindel – neurologische Untersuchung, Koordinationsprüfung, EKG und Pulsoxymetrie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
