Epilepsieverdacht – neurologische Untersuchung, Standard-/Langzeit-EEG und evozierte …
Kinder- und Jugendmedizin · Neurologie und Notfälle

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Charakterisiert anfallsverdächtige Ereignisse klinisch und elektrophysiologisch und grenzt epileptische Aktivität von Synkope, Schlaf- oder Bewegungsphänomenen ab. Die Abklärung umfasst eingehende neurologische Untersuchung und Standard-EEG.
Wann ist sie anwendbar?
Bei unprovoziertem Anfall oder wiederkehrenden verdächtigen Episoden; EEG-Befunde sind im klinischen Kontext zu interpretieren, Notfallzeichen benötigen sofortige Abklärung. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Eingehende neurologische Untersuchung und Standard-EEG. Grenze: Vollständige neurologische Untersuchung.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung. Behandlungsfallbegrenzung beachten. |
| GOÄ-Nr. 800 | Kernposition | Eingehende neurologische Untersuchung. Vollständige neurologische Untersuchung. |
| GOÄ-Nr. 827 | Bedingt / alternativ | Standard-EEG. Nur bei vollständiger Durchführung und Auswertung. |
| GOÄ-Nr. 827A | Bedingt / alternativ | Langzeit-EEG über mindestens 18 Stunden. Nur bei vollständiger Aufzeichnung und Auswertung. |
| GOÄ-Nr. 828 | Bedingt / alternativ | Messung visuell, akustisch oder somatosensorisch evozierter Potentiale. Nur bei konkreter neurologischer Fragestellung und vollständiger Durchführung. |
| GOÄ-Nr. 250 | Bedingt / alternativ | Venöse Blutentnahme. Nur bei tatsächlicher Entnahme, z. B. für medikamentenbezogene oder metabolische Diagnostik. |
| GOÄ-Nr. 3514 | Bedingt / alternativ | Glukose. Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder in eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Fieberkrampf – neurologische Akutuntersuchung, Pulsoxymetrie, Glukose/CRP und gegebenenfalls EEG“ sowie „Kopfschmerz oder Schwindel – neurologische Untersuchung, Koordinationsprüfung, EKG und Pulsoxymetrie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Alter, Entwicklungsstand, Anlass, vollständiger Untersuchungs- oder Beratungsumfang und relevante Fremdanamnese
GOÄ-Nr. 1: Behandlungsfallbegrenzung beachten.
GOÄ-Nr. 800: Vollständige neurologische Untersuchung.
Anfallssemiologie
neurologischer Befund
EEG-Ableitung/Provokationen
Langzeitereignisse
evozierte Potentiale
Laborfragestellung
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 827 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei vollständiger Durchführung und Auswertung.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Kopfschmerz oder Schwindel – neurologische Untersuchung, Koordinationsprüfung, EKG und Pulsoxymetrie
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
