Epilepsieverdacht – neurologische Untersuchung, Standard-/Langzeit-EEG und evozierte …

Kinder- und Jugendmedizin · Neurologie und Notfälle

AbrechnungsfallEpilepsieverdacht – neurologische Untersuchung, Standard-/Langzeit-EEG und evozierte Potentiale
FachgruppeKinder- und Jugendmedizin
ThemenbereichNeurologie und Notfälle
KernpositionenGOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 800
GOÄ-Abrechnung für Epilepsieverdacht – neurologische Untersuchung, Standard-/Langzeit-EEG und evozierte Potentiale

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Charakterisiert anfallsverdächtige Ereignisse klinisch und elektrophysiologisch und grenzt epileptische Aktivität von Synkope, Schlaf- oder Bewegungsphänomenen ab. Die Abklärung umfasst eingehende neurologische Untersuchung und Standard-EEG.

Wann ist sie anwendbar?

Bei unprovoziertem Anfall oder wiederkehrenden verdächtigen Episoden; EEG-Befunde sind im klinischen Kontext zu interpretieren, Notfallzeichen benötigen sofortige Abklärung. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Eingehende neurologische Untersuchung und Standard-EEG. Grenze: Vollständige neurologische Untersuchung.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung. Behandlungsfallbegrenzung beachten.
GOÄ-Nr. 800KernpositionEingehende neurologische Untersuchung. Vollständige neurologische Untersuchung.
GOÄ-Nr. 827Bedingt / alternativStandard-EEG. Nur bei vollständiger Durchführung und Auswertung.
GOÄ-Nr. 827ABedingt / alternativLangzeit-EEG über mindestens 18 Stunden. Nur bei vollständiger Aufzeichnung und Auswertung.
GOÄ-Nr. 828Bedingt / alternativMessung visuell, akustisch oder somatosensorisch evozierter Potentiale. Nur bei konkreter neurologischer Fragestellung und vollständiger Durchführung.
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativVenöse Blutentnahme. Nur bei tatsächlicher Entnahme, z. B. für medikamentenbezogene oder metabolische Diagnostik.
GOÄ-Nr. 3514Bedingt / alternativGlukose. Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder in eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 827

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: eeg_path
GOÄ 827A

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: eeg_path

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Fieberkrampf – neurologische Akutuntersuchung, Pulsoxymetrie, Glukose/CRP und gegebenenfalls EEG“ sowie „Kopfschmerz oder Schwindel – neurologische Untersuchung, Koordinationsprüfung, EKG und Pulsoxymetrie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Alter, Entwicklungsstand, Anlass, vollständiger Untersuchungs- oder Beratungsumfang und relevante Fremdanamnese

GOÄ-Nr. 1: Behandlungsfallbegrenzung beachten.

GOÄ-Nr. 800: Vollständige neurologische Untersuchung.

Anfallssemiologie

neurologischer Befund

EEG-Ableitung/Provokationen

Langzeitereignisse

evozierte Potentiale

Laborfragestellung

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 827 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei vollständiger Durchführung und Auswertung.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.