Welche GOÄ-Ziffern sind für „Akute Gastroenteritis mit Dehydratation – Untersuchung, Elektrolyt-/Glukosekontrolle und gegebenenfalls Infusion“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Kinder- und Jugendmedizin für das Thema „Akute Gastroenteritis mit Dehydratation – Untersuchung, Elektrolyt-/Glukosekontrolle und gegebenenfalls Infusion“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Akute Gastroenteritis mit Dehydratation – Untersuchung, Elektrolyt-/Glukosekontrolle und gegebenenfalls Infusion“ in Betracht?
Für „Akute Gastroenteritis mit Dehydratation – Untersuchung, Elektrolyt-/Glukosekontrolle und gegebenenfalls Infusion“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5 als Kernposition. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. K1, GOÄ-Nr. 250a, GOÄ-Nr. 3514 und GOÄ-Nr. 3524 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Akute Gastroenteritis mit Dehydratation – Untersuchung, Elektrolyt-/Glukosekontrolle und gegebenenfalls Infusion“ stehen Gastroenteritis, Erbrechen, Durchfall, Dehydratation, Infusion. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Alter und Entwicklungsstand, Vorsorge- oder Krankheitsanlass, Untersuchungsumfang, Zeitvorgaben und gegebenenfalls Einbeziehung der Bezugspersonen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Behandlungsfallbegrenzung beachten. |
| GOÄ-Nr. 5 | Kernposition | Hydratationsstatus und Warnzeichen gezielt untersuchen. |
| GOÄ-Nr. K1 | Bedingt / alternativ | Nur bis zum vollendeten 4. Lebensjahr, unmittelbar zu Nr. 5 und einfacher Satz. |
| GOÄ-Nr. 250a | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlicher Entnahme bis zum vollendeten 8. Lebensjahr. |
| GOÄ-Nr. 3514 | Bedingt / alternativ | Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder in eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis. |
| GOÄ-Nr. 3524 | Bedingt / alternativ | Nur bei infektiologischer Differenzialdiagnostik. Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder in eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis. |
| GOÄ-Nr. 3557 | Bedingt / alternativ | Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Arzt persönlich bzw. unter fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde. Echtes Fremdlabor rechnet selbst ab; Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen. |
| GOÄ-Nr. 3558 | Bedingt / alternativ | Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Arzt persönlich bzw. unter fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde. Echtes Fremdlabor rechnet selbst ab; Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen. |
| GOÄ-Nr. 271 | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlich durchgeführter Infusion; nicht neben Nr. 272 bis 276. |
| GOÄ-Nr. 272 | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlicher Infusionsdauer von mehr als 30 Minuten; nicht neben Nr. 271 oder 273 bis 276. |
| GOÄ-Nr. 273 | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlicher Infusion in dieser Altersgruppe; nicht neben Nr. 271, 272 oder 274 bis 276. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Akute Gastroenteritis mit Dehydratation – Untersuchung, Elektrolyt-/Glukosekontrolle und gegebenenfalls Infusion“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Bedingte oder alternative Position
Behandlungsfallbegrenzung beachten.
Kernposition der Kombination
Hydratationsstatus und Warnzeichen gezielt untersuchen.
Bedingte oder alternative Position
Nur bis zum vollendeten 4. Lebensjahr, unmittelbar zu Nr. 5 und einfacher Satz.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlicher Entnahme bis zum vollendeten 8. Lebensjahr.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder in eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei infektiologischer Differenzialdiagnostik. Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder in eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis.
Bedingte oder alternative Position
Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Arzt persönlich bzw. unter fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde. Echtes Fremdlabor rechnet selbst ab; Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen.
Bedingte oder alternative Position
Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Arzt persönlich bzw. unter fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde. Echtes Fremdlabor rechnet selbst ab; Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlich durchgeführter Infusion; nicht neben Nr. 272 bis 276.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlicher Infusionsdauer von mehr als 30 Minuten; nicht neben Nr. 271 oder 273 bis 276.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlicher Infusion in dieser Altersgruppe; nicht neben Nr. 271, 272 oder 274 bis 276.
