Welche GOÄ-Ziffern sind für „Akute oder rezidivierende Bauchschmerzen – vollständiger Abdomenstatus, Urin-/CRP-Diagnostik und Abdomensonographie“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Kinder- und Jugendmedizin für das Thema „Akute oder rezidivierende Bauchschmerzen – vollständiger Abdomenstatus, Urin-/CRP-Diagnostik und Abdomensonographie“.

FachgruppeKinder- und Jugendmedizin
ThemenbereichGastroenterologie und Ernährung
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Akute oder rezidivierende Bauchschmerzen – vollständiger Abdomenstatus, Urin-/CRP-Diagnostik und Abdomensonographie

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Akute oder rezidivierende Bauchschmerzen – vollständiger Abdomenstatus, Urin-/CRP-Diagnostik und Abdomensonographie“ in Betracht?

Für „Akute oder rezidivierende Bauchschmerzen – vollständiger Abdomenstatus, Urin-/CRP-Diagnostik und Abdomensonographie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7 und GOÄ-Nr. 410 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 420, GOÄ-Nr. 3511, GOÄ-Nr. 250a und GOÄ-Nr. 3524 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Akute oder rezidivierende Bauchschmerzen – vollständiger Abdomenstatus, Urin-/CRP-Diagnostik und Abdomensonographie“ stehen Bauchschmerzen, Abdomen, Sonographie, Appendizitis, Urin. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Alter und Entwicklungsstand, Vorsorge- oder Krankheitsanlass, Untersuchungsumfang, Zeitvorgaben und gegebenenfalls Einbeziehung der Bezugspersonen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBehandlungsfallbegrenzung beachten.
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige Legende erfüllen; nicht neben Nr. 5, 6 oder 8.
GOÄ-Nr. 410KernpositionLeitorgan/Region angeben und vollständig untersuchen. Untersuchtes Organ beziehungsweise die als Organ geltende Körperregion angeben.
GOÄ-Nr. 420Bedingt / alternativJe weiteres Organ, höchstens dreimal; jedes Organ angeben.
GOÄ-Nr. 3511Bedingt / alternativParameter und Material angeben. Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder in eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis.
GOÄ-Nr. 250aBedingt / alternativNur bei tatsächlicher Entnahme bis zum vollendeten 8. Lebensjahr.
GOÄ-Nr. 3524Bedingt / alternativNur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder in eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Akute oder rezidivierende Bauchschmerzen – vollständiger Abdomenstatus, Urin-/CRP-Diagnostik und Abdomensonographie“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Behandlungsfallbegrenzung beachten.

GOÄ 7

Kernposition der Kombination

Vollständige Legende erfüllen; nicht neben Nr. 5, 6 oder 8.

GOÄ 410

Kernposition der Kombination

Leitorgan/Region angeben und vollständig untersuchen. Untersuchtes Organ beziehungsweise die als Organ geltende Körperregion angeben.

GOÄ 420

Bedingte oder alternative Position

Je weiteres Organ, höchstens dreimal; jedes Organ angeben.

Erforderlicher Zusammenhang: 410
GOÄ 3511

Bedingte oder alternative Position

Parameter und Material angeben. Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder in eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis.

GOÄ 250a

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlicher Entnahme bis zum vollendeten 8. Lebensjahr.

GOÄ 3524

Bedingte oder alternative Position

Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder in eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Akute oder rezidivierende Bauchschmerzen – vollständiger Abdomenstatus, Urin-/CRP-Diagnostik und Abdomensonographie“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Schmerzcharakter und Verlauf
vollständiger Abdomenbefund
Urinbefund
sonographische Organe/Befunde
CRP
Red Flags

Wie grenzt sich „Akute oder rezidivierende Bauchschmerzen – vollständiger Abdomenstatus, Urin-/CRP-Diagnostik und Abdomensonographie“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Akute oder rezidivierende Bauchschmerzen – vollständiger Abdomenstatus, Urin-/CRP-Diagnostik und Abdomensonographie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Chronische Obstipation oder Enkopresis – Abdomenstatus, Sonographie, Urinprüfung und Entwicklungsbeurteilung“ sowie „Zöliakieverdacht – Abdomenstatus, venöse Blutentnahme und laborchemische Basisdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Akute oder rezidivierende Bauchschmerzen – vollständiger Abdomenstatus, Urin-/CRP-Diagnostik und Abdomensonographie“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Bauchschmerzen, Abdomen, Sonographie, Appendizitis

Alter, Entwicklungsstand, Anlass, vollständiger Untersuchungs- oder Beratungsumfang und relevante Fremdanamnese

GOÄ-Nr. 1: Behandlungsfallbegrenzung beachten.

GOÄ-Nr. 7: Vollständige Legende erfüllen; nicht neben Nr. 5, 6 oder 8.

GOÄ-Nr. 410: Leitorgan/Region angeben und vollständig untersuchen. Untersuchtes Organ beziehungsweise die als Organ geltende Körperregion angeben.

Schmerzcharakter und Verlauf

vollständiger Abdomenbefund

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Akute oder rezidivierende Bauchschmerzen – vollständiger Abdomenstatus, Urin-/CRP-Diagnostik und Abdomensonographie“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Akute oder rezidivierende Bauchschmerzen – vollständiger Abdomenstatus, Urin-/CRP-Diagnostik und Abdomensonographie“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (Behandlungsfallbegrenzung beachten); GOÄ-Nr. 7 (Vollständige Legende erfüllen; nicht neben Nr. 5, 6 oder 8); GOÄ-Nr. 410 (Leitorgan/Region angeben und vollständig untersuchen. Untersuchtes Organ beziehungsweise die als Organ geltende…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 420 gilt zusätzlich: Je weiteres Organ, höchstens dreimal; jedes Organ angeben.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Akute oder rezidivierende Bauchschmerzen – vollständiger Abdomenstatus, Urin-/CRP-Diagnostik und Abdomensonographie“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Altersgebundene Vorsorge-, Entwicklungs- und Beratungsleistungen dürfen nicht ohne Einhaltung ihrer Zeit-, Alters- und Inhaltsvorgaben angesetzt werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 420 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Je weiteres Organ, höchstens dreimal; jedes Organ angeben.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Akute oder rezidivierende Bauchschmerzen – vollständiger Abdomenstatus, Urin-/CRP-Diagnostik und Abdomensonographie“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Akute oder rezidivierende Bauchschmerzen – vollständiger Abdomenstatus, Urin-/CRP-Diagnostik und Abdomensonographie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7 und GOÄ-Nr. 410 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 420, GOÄ-Nr. 3511, GOÄ-Nr. 250a und GOÄ-Nr. 3524 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7 und GOÄ-Nr. 410. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Akute oder rezidivierende Bauchschmerzen – vollständiger Abdomenstatus, Urin-/CRP-Diagnostik und Abdomensonographie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Chronische Obstipation oder Enkopresis – Abdomenstatus, Sonographie, Urinprüfung und Entwicklungsbeurteilung“ sowie „Zöliakieverdacht – Abdomenstatus, venöse Blutentnahme und laborchemische Basisdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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