Welche GOÄ-Ziffern sind für „Chronische Obstipation oder Enkopresis – Abdomenstatus, Sonographie, Urinprüfung und Entwicklungsbeurteilung“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Kinder- und Jugendmedizin für das Thema „Chronische Obstipation oder Enkopresis – Abdomenstatus, Sonographie, Urinprüfung und Entwicklungsbeurteilung“.

FachgruppeKinder- und Jugendmedizin
ThemenbereichGastroenterologie und Ernährung
KernpositionenGOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 7
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Chronische Obstipation oder Enkopresis – Abdomenstatus, Sonographie, Urinprüfung und Entwicklungsbeurteilung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Chronische Obstipation oder Enkopresis – Abdomenstatus, Sonographie, Urinprüfung und Entwicklungsbeurteilung“ in Betracht?

Für „Chronische Obstipation oder Enkopresis – Abdomenstatus, Sonographie, Urinprüfung und Entwicklungsbeurteilung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 7 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 410, GOÄ-Nr. 420, GOÄ-Nr. 3511, GOÄ-Nr. 75 und GOÄ-Nr. 715 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Chronische Obstipation oder Enkopresis – Abdomenstatus, Sonographie, Urinprüfung und Entwicklungsbeurteilung“ stehen Obstipation, Verstopfung, Enkopresis, Stuhlinkontinenz, Bauchschmerzen. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Alter und Entwicklungsstand, Vorsorge- oder Krankheitsanlass, Untersuchungsumfang, Zeitvorgaben und gegebenenfalls Einbeziehung der Bezugspersonen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBehandlungsfallbegrenzung beachten.
GOÄ-Nr. 7KernpositionNicht neben Nr. 5, 6 oder 8.
GOÄ-Nr. 410Bedingt / alternativNur bei medizinischer Indikation; untersuchtes Organ/Region angeben. Untersuchtes Organ beziehungsweise die als Organ geltende Körperregion angeben.
GOÄ-Nr. 420Bedingt / alternativNur je tatsächlich zusätzlich vollständig untersuchtem Organ im Anschluss an Nr. 410; Organ angeben, höchstens dreimal je Sitzung.
GOÄ-Nr. 3511Bedingt / alternativNur bei eigenständiger Differenzialdiagnostik. Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder in eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativNur bei eigenständigem ausführlichem Bericht, nicht für einen einfachen Therapievermerk.
GOÄ-Nr. 715Bedingt / alternativNur bei begründetem Verdacht auf umfassendere Entwicklungsauffälligkeit; nicht neben Nr. 8 oder 26.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Chronische Obstipation oder Enkopresis – Abdomenstatus, Sonographie, Urinprüfung und Entwicklungsbeurteilung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Behandlungsfallbegrenzung beachten.

GOÄ 7

Kernposition der Kombination

Nicht neben Nr. 5, 6 oder 8.

GOÄ 410

Bedingte oder alternative Position

Nur bei medizinischer Indikation; untersuchtes Organ/Region angeben. Untersuchtes Organ beziehungsweise die als Organ geltende Körperregion angeben.

GOÄ 420

Bedingte oder alternative Position

Nur je tatsächlich zusätzlich vollständig untersuchtem Organ im Anschluss an Nr. 410; Organ angeben, höchstens dreimal je Sitzung.

Erforderlicher Zusammenhang: 410
GOÄ 3511

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständiger Differenzialdiagnostik. Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder in eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis.

GOÄ 75

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht, nicht für einen einfachen Therapievermerk.

Document type: detailed_report
Bei gleichem Leistungsinhalt ausgeschlossen mit:
70
GOÄ 715

Bedingte oder alternative Position

Nur bei begründetem Verdacht auf umfassendere Entwicklungsauffälligkeit; nicht neben Nr. 8 oder 26.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Chronische Obstipation oder Enkopresis – Abdomenstatus, Sonographie, Urinprüfung und Entwicklungsbeurteilung“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Stuhlanamnese und bisherige Maßnahmen
vollständiger Abdomenbefund
neurologische/entwicklungsbezogene Warnzeichen
Sonobefund
Therapieplan

Wie grenzt sich „Chronische Obstipation oder Enkopresis – Abdomenstatus, Sonographie, Urinprüfung und Entwicklungsbeurteilung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Chronische Obstipation oder Enkopresis – Abdomenstatus, Sonographie, Urinprüfung und Entwicklungsbeurteilung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Akute oder rezidivierende Bauchschmerzen – vollständiger Abdomenstatus, Urin-/CRP-Diagnostik und Abdomensonographie“ sowie „Zöliakieverdacht – Abdomenstatus, venöse Blutentnahme und laborchemische Basisdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Chronische Obstipation oder Enkopresis – Abdomenstatus, Sonographie, Urinprüfung und Entwicklungsbeurteilung“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Obstipation, Verstopfung, Enkopresis, Stuhlinkontinenz

Alter, Entwicklungsstand, Anlass, vollständiger Untersuchungs- oder Beratungsumfang und relevante Fremdanamnese

GOÄ-Nr. 1: Behandlungsfallbegrenzung beachten.

GOÄ-Nr. 7: Nicht neben Nr. 5, 6 oder 8.

Stuhlanamnese und bisherige Maßnahmen

vollständiger Abdomenbefund

neurologische/entwicklungsbezogene Warnzeichen

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Chronische Obstipation oder Enkopresis – Abdomenstatus, Sonographie, Urinprüfung und Entwicklungsbeurteilung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Chronische Obstipation oder Enkopresis – Abdomenstatus, Sonographie, Urinprüfung und Entwicklungsbeurteilung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (Behandlungsfallbegrenzung beachten); GOÄ-Nr. 7 (Nicht neben Nr. 5, 6 oder 8). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 410 gilt zusätzlich: Nur bei medizinischer Indikation; untersuchtes Organ/Region angeben. Untersuchtes Organ beziehungsweise die als Organ geltende Körperregion angeben.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Chronische Obstipation oder Enkopresis – Abdomenstatus, Sonographie, Urinprüfung und Entwicklungsbeurteilung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Altersgebundene Vorsorge-, Entwicklungs- und Beratungsleistungen dürfen nicht ohne Einhaltung ihrer Zeit-, Alters- und Inhaltsvorgaben angesetzt werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 410 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei medizinischer Indikation; untersuchtes Organ/Region angeben. Untersuchtes Organ beziehungsweise die als Organ geltende Körperregion angeben.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Chronische Obstipation oder Enkopresis – Abdomenstatus, Sonographie, Urinprüfung und Entwicklungsbeurteilung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Chronische Obstipation oder Enkopresis – Abdomenstatus, Sonographie, Urinprüfung und Entwicklungsbeurteilung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 7 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 410, GOÄ-Nr. 420, GOÄ-Nr. 3511, GOÄ-Nr. 75 und GOÄ-Nr. 715 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 7. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Chronische Obstipation oder Enkopresis – Abdomenstatus, Sonographie, Urinprüfung und Entwicklungsbeurteilung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Akute oder rezidivierende Bauchschmerzen – vollständiger Abdomenstatus, Urin-/CRP-Diagnostik und Abdomensonographie“ sowie „Zöliakieverdacht – Abdomenstatus, venöse Blutentnahme und laborchemische Basisdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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