Welche GOÄ-Ziffern sind für „Chronische Obstipation oder Enkopresis – Abdomenstatus, Sonographie, Urinprüfung und Entwicklungsbeurteilung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Kinder- und Jugendmedizin für das Thema „Chronische Obstipation oder Enkopresis – Abdomenstatus, Sonographie, Urinprüfung und Entwicklungsbeurteilung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Chronische Obstipation oder Enkopresis – Abdomenstatus, Sonographie, Urinprüfung und Entwicklungsbeurteilung“ in Betracht?
Für „Chronische Obstipation oder Enkopresis – Abdomenstatus, Sonographie, Urinprüfung und Entwicklungsbeurteilung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 7 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 410, GOÄ-Nr. 420, GOÄ-Nr. 3511, GOÄ-Nr. 75 und GOÄ-Nr. 715 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Chronische Obstipation oder Enkopresis – Abdomenstatus, Sonographie, Urinprüfung und Entwicklungsbeurteilung“ stehen Obstipation, Verstopfung, Enkopresis, Stuhlinkontinenz, Bauchschmerzen. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Alter und Entwicklungsstand, Vorsorge- oder Krankheitsanlass, Untersuchungsumfang, Zeitvorgaben und gegebenenfalls Einbeziehung der Bezugspersonen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Behandlungsfallbegrenzung beachten. |
| GOÄ-Nr. 7 | Kernposition | Nicht neben Nr. 5, 6 oder 8. |
| GOÄ-Nr. 410 | Bedingt / alternativ | Nur bei medizinischer Indikation; untersuchtes Organ/Region angeben. Untersuchtes Organ beziehungsweise die als Organ geltende Körperregion angeben. |
| GOÄ-Nr. 420 | Bedingt / alternativ | Nur je tatsächlich zusätzlich vollständig untersuchtem Organ im Anschluss an Nr. 410; Organ angeben, höchstens dreimal je Sitzung. |
| GOÄ-Nr. 3511 | Bedingt / alternativ | Nur bei eigenständiger Differenzialdiagnostik. Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder in eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht, nicht für einen einfachen Therapievermerk. |
| GOÄ-Nr. 715 | Bedingt / alternativ | Nur bei begründetem Verdacht auf umfassendere Entwicklungsauffälligkeit; nicht neben Nr. 8 oder 26. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Chronische Obstipation oder Enkopresis – Abdomenstatus, Sonographie, Urinprüfung und Entwicklungsbeurteilung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Behandlungsfallbegrenzung beachten.
Kernposition der Kombination
Nicht neben Nr. 5, 6 oder 8.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei medizinischer Indikation; untersuchtes Organ/Region angeben. Untersuchtes Organ beziehungsweise die als Organ geltende Körperregion angeben.
Bedingte oder alternative Position
Nur je tatsächlich zusätzlich vollständig untersuchtem Organ im Anschluss an Nr. 410; Organ angeben, höchstens dreimal je Sitzung.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei eigenständiger Differenzialdiagnostik. Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder in eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht, nicht für einen einfachen Therapievermerk.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei begründetem Verdacht auf umfassendere Entwicklungsauffälligkeit; nicht neben Nr. 8 oder 26.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Chronische Obstipation oder Enkopresis – Abdomenstatus, Sonographie, Urinprüfung und Entwicklungsbeurteilung“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Chronische Obstipation oder Enkopresis – Abdomenstatus, Sonographie, Urinprüfung und Entwicklungsbeurteilung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Chronische Obstipation oder Enkopresis – Abdomenstatus, Sonographie, Urinprüfung und Entwicklungsbeurteilung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Akute oder rezidivierende Bauchschmerzen – vollständiger Abdomenstatus, Urin-/CRP-Diagnostik und Abdomensonographie“ sowie „Zöliakieverdacht – Abdomenstatus, venöse Blutentnahme und laborchemische Basisdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Chronische Obstipation oder Enkopresis – Abdomenstatus, Sonographie, Urinprüfung und Entwicklungsbeurteilung“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Obstipation, Verstopfung, Enkopresis, Stuhlinkontinenz
Alter, Entwicklungsstand, Anlass, vollständiger Untersuchungs- oder Beratungsumfang und relevante Fremdanamnese
GOÄ-Nr. 1: Behandlungsfallbegrenzung beachten.
GOÄ-Nr. 7: Nicht neben Nr. 5, 6 oder 8.
Stuhlanamnese und bisherige Maßnahmen
vollständiger Abdomenbefund
neurologische/entwicklungsbezogene Warnzeichen
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Chronische Obstipation oder Enkopresis – Abdomenstatus, Sonographie, Urinprüfung und Entwicklungsbeurteilung“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Chronische Obstipation oder Enkopresis – Abdomenstatus, Sonographie, Urinprüfung und Entwicklungsbeurteilung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (Behandlungsfallbegrenzung beachten); GOÄ-Nr. 7 (Nicht neben Nr. 5, 6 oder 8). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 410 gilt zusätzlich: Nur bei medizinischer Indikation; untersuchtes Organ/Region angeben. Untersuchtes Organ beziehungsweise die als Organ geltende Körperregion angeben.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Chronische Obstipation oder Enkopresis – Abdomenstatus, Sonographie, Urinprüfung und Entwicklungsbeurteilung“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Altersgebundene Vorsorge-, Entwicklungs- und Beratungsleistungen dürfen nicht ohne Einhaltung ihrer Zeit-, Alters- und Inhaltsvorgaben angesetzt werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 410 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei medizinischer Indikation; untersuchtes Organ/Region angeben. Untersuchtes Organ beziehungsweise die als Organ geltende Körperregion angeben.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Chronische Obstipation oder Enkopresis – Abdomenstatus, Sonographie, Urinprüfung und Entwicklungsbeurteilung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Kinder- und Jugendmedizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Akute oder rezidivierende Bauchschmerzen – vollständiger Abdomenstatus, Urin-/CRP-Diagnostik und Abdomensonographie
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Zöliakieverdacht – Abdomenstatus, venöse Blutentnahme und laborchemische Basisdiagnostik
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Adipositas im Kindes- oder Jugendalter – Ganzkörperstatus und metabolische Risikodiagnostik
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Dieser Artikel behandelt gezielt „Chronische Obstipation oder Enkopresis – Abdomenstatus, Sonographie, Urinprüfung und Entwicklungsbeurteilung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Akute oder rezidivierende Bauchschmerzen – vollständiger Abdomenstatus, Urin-/CRP-Diagnostik und Abdomensonographie“ sowie „Zöliakieverdacht – Abdomenstatus, venöse Blutentnahme und laborchemische Basisdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
