Chronische Obstipation oder Enkopresis

Kinder- und Jugendmedizin · Gastroenterologie und Ernährung

AbrechnungsfallChronische Obstipation oder Enkopresis – Abdomenstatus, Sonographie, Urinprüfung und Entwicklungsbeurteilung
FachgruppeKinder- und Jugendmedizin
ThemenbereichGastroenterologie und Ernährung
KernpositionenGOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 7
GOÄ-Abrechnung für Chronische Obstipation oder Enkopresis – Abdomenstatus, Sonographie, Urinprüfung und Entwicklungsbeurteilung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Unterscheidet funktionelle Obstipation mit Stuhlverhalt von organischer Ursache und erfasst schmerzhafte Defäkation, Überlaufstuhlen sowie psychosoziale Verstärker. Die Bildgebung umfasst standardisierte Entwicklungsbeurteilung.

Wann ist sie anwendbar?

Bei anhaltender Verstopfung oder Enkopresis; Wachstum, Abdomen- und Analbefund sowie Red Flags bestimmen, ob Basisbehandlung genügt oder weitere Diagnostik nötig ist. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Standardisierte Entwicklungsbeurteilung.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung. Behandlungsfallbegrenzung beachten.
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige Untersuchung aller Bauchorgane. Nicht neben Nr. 5, 6 oder 8.
GOÄ-Nr. 410Bedingt / alternativUltraschalluntersuchung eines Organs. Nur bei medizinischer Indikation; untersuchtes Organ/Region angeben. Untersuchtes Organ beziehungsweise die als Organ geltende Körperregion angeben.
GOÄ-Nr. 420Bedingt / alternativUltraschalluntersuchung eines weiteren Organs. Nur je tatsächlich zusätzlich vollständig untersuchtem Organ im Anschluss an Nr. 410; Organ angeben, höchstens dreimal je Sitzung.
GOÄ-Nr. 3511Bedingt / alternativUrin-/Körpermaterial-Teststreifen. Nur bei eigenständiger Differenzialdiagnostik. Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder in eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativAusführlicher Bericht. Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht, nicht für einen einfachen Therapievermerk.
GOÄ-Nr. 715Bedingt / alternativStandardisierte Entwicklungsbeurteilung. Nur bei begründetem Verdacht auf umfassendere Entwicklungsauffälligkeit; nicht neben Nr. 8 oder 26.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 420

Bedingte oder alternative Position

Erforderlicher Zusammenhang: 410
GOÄ 75

Bedingte oder alternative Position

Document type: detailed_report
Bei gleichem Leistungsinhalt ausgeschlossen mit:
70

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Akute oder rezidivierende Bauchschmerzen – vollständiger Abdomenstatus, Urin-/CRP-Diagnostik und Abdomensonographie“ sowie „Zöliakieverdacht – Abdomenstatus, venöse Blutentnahme und laborchemische Basisdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Alter, Entwicklungsstand, Anlass, vollständiger Untersuchungs- oder Beratungsumfang und relevante Fremdanamnese

GOÄ-Nr. 1: Behandlungsfallbegrenzung beachten.

GOÄ-Nr. 7: Nicht neben Nr. 5, 6 oder 8.

Stuhlanamnese und bisherige Maßnahmen

vollständiger Abdomenbefund

neurologische/entwicklungsbezogene Warnzeichen

Sonobefund

Therapieplan

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 410 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei medizinischer Indikation; untersuchtes Organ/Region angeben. Untersuchtes Organ beziehungsweise die als Organ geltende Körperregion angeben.

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Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.