Chronische Obstipation oder Enkopresis
Kinder- und Jugendmedizin · Gastroenterologie und Ernährung

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Unterscheidet funktionelle Obstipation mit Stuhlverhalt von organischer Ursache und erfasst schmerzhafte Defäkation, Überlaufstuhlen sowie psychosoziale Verstärker. Die Bildgebung umfasst standardisierte Entwicklungsbeurteilung.
Wann ist sie anwendbar?
Bei anhaltender Verstopfung oder Enkopresis; Wachstum, Abdomen- und Analbefund sowie Red Flags bestimmen, ob Basisbehandlung genügt oder weitere Diagnostik nötig ist. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Standardisierte Entwicklungsbeurteilung.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung. Behandlungsfallbegrenzung beachten. |
| GOÄ-Nr. 7 | Kernposition | Vollständige Untersuchung aller Bauchorgane. Nicht neben Nr. 5, 6 oder 8. |
| GOÄ-Nr. 410 | Bedingt / alternativ | Ultraschalluntersuchung eines Organs. Nur bei medizinischer Indikation; untersuchtes Organ/Region angeben. Untersuchtes Organ beziehungsweise die als Organ geltende Körperregion angeben. |
| GOÄ-Nr. 420 | Bedingt / alternativ | Ultraschalluntersuchung eines weiteren Organs. Nur je tatsächlich zusätzlich vollständig untersuchtem Organ im Anschluss an Nr. 410; Organ angeben, höchstens dreimal je Sitzung. |
| GOÄ-Nr. 3511 | Bedingt / alternativ | Urin-/Körpermaterial-Teststreifen. Nur bei eigenständiger Differenzialdiagnostik. Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder in eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Ausführlicher Bericht. Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht, nicht für einen einfachen Therapievermerk. |
| GOÄ-Nr. 715 | Bedingt / alternativ | Standardisierte Entwicklungsbeurteilung. Nur bei begründetem Verdacht auf umfassendere Entwicklungsauffälligkeit; nicht neben Nr. 8 oder 26. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Akute oder rezidivierende Bauchschmerzen – vollständiger Abdomenstatus, Urin-/CRP-Diagnostik und Abdomensonographie“ sowie „Zöliakieverdacht – Abdomenstatus, venöse Blutentnahme und laborchemische Basisdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Alter, Entwicklungsstand, Anlass, vollständiger Untersuchungs- oder Beratungsumfang und relevante Fremdanamnese
GOÄ-Nr. 1: Behandlungsfallbegrenzung beachten.
GOÄ-Nr. 7: Nicht neben Nr. 5, 6 oder 8.
Stuhlanamnese und bisherige Maßnahmen
vollständiger Abdomenbefund
neurologische/entwicklungsbezogene Warnzeichen
Sonobefund
Therapieplan
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 410 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei medizinischer Indikation; untersuchtes Organ/Region angeben. Untersuchtes Organ beziehungsweise die als Organ geltende Körperregion angeben.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
