Welche GOÄ-Ziffern sind für „Zöliakieverdacht – Abdomenstatus, venöse Blutentnahme und laborchemische Basisdiagnostik“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Kinder- und Jugendmedizin für das Thema „Zöliakieverdacht – Abdomenstatus, venöse Blutentnahme und laborchemische Basisdiagnostik“.

FachgruppeKinder- und Jugendmedizin
ThemenbereichGastroenterologie und Ernährung
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Zöliakieverdacht – Abdomenstatus, venöse Blutentnahme und laborchemische Basisdiagnostik

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Zöliakieverdacht – Abdomenstatus, venöse Blutentnahme und laborchemische Basisdiagnostik“ in Betracht?

Für „Zöliakieverdacht – Abdomenstatus, venöse Blutentnahme und laborchemische Basisdiagnostik“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7 und GOÄ-Nr. 250 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 3550, GOÄ-Nr. 75 und GOÄ-Nr. FREMDLABOR-ZOELIAKIE-SEROLOGIE kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Zöliakieverdacht – Abdomenstatus, venöse Blutentnahme und laborchemische Basisdiagnostik“ stehen Zöliakie, Gluten, Bauchschmerzen, Durchfall, Gedeihstörung. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Alter und Entwicklungsstand, Vorsorge- oder Krankheitsanlass, Untersuchungsumfang, Zeitvorgaben und gegebenenfalls Einbeziehung der Bezugspersonen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionGlutenexposition und weiteres Vorgehen besprechen; Behandlungsfallbegrenzung beachten.
GOÄ-Nr. 7KernpositionNicht neben Nr. 5, 6 oder 8.
GOÄ-Nr. 250KernpositionNur bei tatsächlicher Entnahme.
GOÄ-Nr. 3550Bedingt / alternativNur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Arzt persönlich bzw. unter fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde. Echtes Fremdlabor rechnet selbst ab; Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativNur bei eigenständigem ausführlichem Bericht, z. B. an mitbehandelnde Stelle.
GOÄ-Nr. FREMDLABOR-ZOELIAKIE-SEROLOGIEBedingt / alternativKlinisch typischer Bestandteil, aber konkrete M-III/M-IV-Positionen werden vom tatsächlich untersuchenden Labor abgerechnet.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Zöliakieverdacht – Abdomenstatus, venöse Blutentnahme und laborchemische Basisdiagnostik“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Glutenexposition und weiteres Vorgehen besprechen; Behandlungsfallbegrenzung beachten.

GOÄ 7

Kernposition der Kombination

Nicht neben Nr. 5, 6 oder 8.

GOÄ 250

Kernposition der Kombination

Nur bei tatsächlicher Entnahme.

GOÄ 3550

Bedingte oder alternative Position

Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Arzt persönlich bzw. unter fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde. Echtes Fremdlabor rechnet selbst ab; Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen.

GOÄ 75

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht, z. B. an mitbehandelnde Stelle.

Document type: detailed_report
Bei gleichem Leistungsinhalt ausgeschlossen mit:
70
GOÄ FREMDLABOR-ZOELIAKIE-SEROLOGIE

Bedingte oder alternative Position

Klinisch typischer Bestandteil, aber konkrete M-III/M-IV-Positionen werden vom tatsächlich untersuchenden Labor abgerechnet.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Zöliakieverdacht – Abdomenstatus, venöse Blutentnahme und laborchemische Basisdiagnostik“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Beschwerden und Wachstum
Glutenaufnahme
Familienanamnese
Abdomenbefund
beauftragte Serologie
Überweisungs-/Biopsieplan

Wie grenzt sich „Zöliakieverdacht – Abdomenstatus, venöse Blutentnahme und laborchemische Basisdiagnostik“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Zöliakieverdacht – Abdomenstatus, venöse Blutentnahme und laborchemische Basisdiagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Chronische Obstipation oder Enkopresis – Abdomenstatus, Sonographie, Urinprüfung und Entwicklungsbeurteilung“ sowie „Akute oder rezidivierende Bauchschmerzen – vollständiger Abdomenstatus, Urin-/CRP-Diagnostik und Abdomensonographie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Zöliakieverdacht – Abdomenstatus, venöse Blutentnahme und laborchemische Basisdiagnostik“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Zöliakie, Gluten, Bauchschmerzen, Durchfall

Alter, Entwicklungsstand, Anlass, vollständiger Untersuchungs- oder Beratungsumfang und relevante Fremdanamnese

GOÄ-Nr. 1: Glutenexposition und weiteres Vorgehen besprechen; Behandlungsfallbegrenzung beachten.

GOÄ-Nr. 7: Nicht neben Nr. 5, 6 oder 8.

GOÄ-Nr. 250: Nur bei tatsächlicher Entnahme.

Beschwerden und Wachstum

Glutenaufnahme

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Zöliakieverdacht – Abdomenstatus, venöse Blutentnahme und laborchemische Basisdiagnostik“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Zöliakieverdacht – Abdomenstatus, venöse Blutentnahme und laborchemische Basisdiagnostik“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (Glutenexposition und weiteres Vorgehen besprechen; Behandlungsfallbegrenzung beachten); GOÄ-Nr. 7 (Nicht neben Nr. 5, 6 oder 8); GOÄ-Nr. 250 (Nur bei tatsächlicher Entnahme). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 3550 gilt zusätzlich: Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Arzt persönlich bzw. unter fachlicher Weisung und Aufsicht in….


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Zöliakieverdacht – Abdomenstatus, venöse Blutentnahme und laborchemische Basisdiagnostik“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Altersgebundene Vorsorge-, Entwicklungs- und Beratungsleistungen dürfen nicht ohne Einhaltung ihrer Zeit-, Alters- und Inhaltsvorgaben angesetzt werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 3550 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Arzt persönlich bzw. unter fachlicher Weisung und Aufsicht in…


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Zöliakieverdacht – Abdomenstatus, venöse Blutentnahme und laborchemische Basisdiagnostik“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Zöliakieverdacht – Abdomenstatus, venöse Blutentnahme und laborchemische Basisdiagnostik“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7 und GOÄ-Nr. 250 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 3550, GOÄ-Nr. 75 und GOÄ-Nr. FREMDLABOR-ZOELIAKIE-SEROLOGIE kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7 und GOÄ-Nr. 250. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Zöliakieverdacht – Abdomenstatus, venöse Blutentnahme und laborchemische Basisdiagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Chronische Obstipation oder Enkopresis – Abdomenstatus, Sonographie, Urinprüfung und Entwicklungsbeurteilung“ sowie „Akute oder rezidivierende Bauchschmerzen – vollständiger Abdomenstatus, Urin-/CRP-Diagnostik und Abdomensonographie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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