Welche GOÄ-Ziffern sind für „Fieberhafter Harnwegsinfekt – vollständiger Harntraktstatus, Urinmikroskopie, CRP und Sonographie“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Kinder- und Jugendmedizin für das Thema „Fieberhafter Harnwegsinfekt – vollständiger Harntraktstatus, Urinmikroskopie, CRP und Sonographie“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Fieberhafter Harnwegsinfekt – vollständiger Harntraktstatus, Urinmikroskopie, CRP und Sonographie“ in Betracht?
Für „Fieberhafter Harnwegsinfekt – vollständiger Harntraktstatus, Urinmikroskopie, CRP und Sonographie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 3511 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. K1, GOÄ-Nr. 3531, GOÄ-Nr. 410, GOÄ-Nr. 420 und GOÄ-Nr. 250a sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Fieberhafter Harnwegsinfekt – vollständiger Harntraktstatus, Urinmikroskopie, CRP und Sonographie“ stehen Harnwegsinfekt, Pyelonephritis, Fieber, Urin, Nierensonographie. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Alter und Entwicklungsstand, Vorsorge- oder Krankheitsanlass, Untersuchungsumfang, Zeitvorgaben und gegebenenfalls Einbeziehung der Bezugspersonen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Behandlungsfallbegrenzung beachten. |
| GOÄ-Nr. 5 | Kernposition | Nur bei tatsächlich durchgeführter symptombezogener Untersuchung; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8. Nr. 6 nur verwenden, wenn deren vollständige Organsystem-Legende erfüllt ist. |
| GOÄ-Nr. K1 | Bedingt / alternativ | Nur bis zum vollendeten 4. Lebensjahr, unmittelbar zu Nr. 5 und einfacher Satz. |
| GOÄ-Nr. 3511 | Kernposition | Parameter angeben. Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder in eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis. |
| GOÄ-Nr. 3531 | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlicher eigener Mikroskopie. Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder in eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis. |
| GOÄ-Nr. 410 | Bedingt / alternativ | Leitorgan angeben, z. B. Niere. Untersuchtes Organ beziehungsweise die als Organ geltende Körperregion angeben. |
| GOÄ-Nr. 420 | Bedingt / alternativ | Weitere Niere/Harnblase je nach Untersuchung; höchstens dreimal, Organe angeben. |
| GOÄ-Nr. 250a | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlicher Entnahme bis zum vollendeten 8. Lebensjahr. |
| GOÄ-Nr. 3524 | Bedingt / alternativ | Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder in eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Fieberhafter Harnwegsinfekt – vollständiger Harntraktstatus, Urinmikroskopie, CRP und Sonographie“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Behandlungsfallbegrenzung beachten.
Kernposition der Kombination
Nur bei tatsächlich durchgeführter symptombezogener Untersuchung; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8. Nr. 6 nur verwenden, wenn deren vollständige Organsystem-Legende erfüllt ist.
Bedingte oder alternative Position
Nur bis zum vollendeten 4. Lebensjahr, unmittelbar zu Nr. 5 und einfacher Satz.
Kernposition der Kombination
Parameter angeben. Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder in eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlicher eigener Mikroskopie. Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder in eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis.
Bedingte oder alternative Position
Leitorgan angeben, z. B. Niere. Untersuchtes Organ beziehungsweise die als Organ geltende Körperregion angeben.
Bedingte oder alternative Position
Weitere Niere/Harnblase je nach Untersuchung; höchstens dreimal, Organe angeben.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlicher Entnahme bis zum vollendeten 8. Lebensjahr.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder in eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Fieberhafter Harnwegsinfekt – vollständiger Harntraktstatus, Urinmikroskopie, CRP und Sonographie“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Fieberhafter Harnwegsinfekt – vollständiger Harntraktstatus, Urinmikroskopie, CRP und Sonographie“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Fieberhafter Harnwegsinfekt – vollständiger Harntraktstatus, Urinmikroskopie, CRP und Sonographie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Enuresis oder rezidivierende Harnwegsinfekte – Harntraktstatus, Urinmikroskopie und Sonographie“ sowie „Hämaturie oder Proteinurie – Harntraktstatus, Urinmikroskopie, Blutbild, Kreatinin und Nierensonographie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Fieberhafter Harnwegsinfekt – vollständiger Harntraktstatus, Urinmikroskopie, CRP und Sonographie“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Harnwegsinfekt, Pyelonephritis, Fieber, Urin
Alter, Entwicklungsstand, Anlass, vollständiger Untersuchungs- oder Beratungsumfang und relevante Fremdanamnese
GOÄ-Nr. 1: Behandlungsfallbegrenzung beachten.
GOÄ-Nr. 5: Nur bei tatsächlich durchgeführter symptombezogener Untersuchung; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8. Nr. 6 nur verwenden, wenn deren vollständige Organsystem-Legende erfüllt ist.
GOÄ-Nr. 3511: Parameter angeben. Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder in eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis.
Fieber und Miktionsbeschwerden
vollständiger Harntraktstatus
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Fieberhafter Harnwegsinfekt – vollständiger Harntraktstatus, Urinmikroskopie, CRP und Sonographie“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Fieberhafter Harnwegsinfekt – vollständiger Harntraktstatus, Urinmikroskopie, CRP und Sonographie“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (Behandlungsfallbegrenzung beachten); GOÄ-Nr. 5 (Nur bei tatsächlich durchgeführter symptombezogener Untersuchung; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8. Nr. 6 nur verwenden,…); GOÄ-Nr. 3511 (Parameter angeben. Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. K1 gilt zusätzlich: Nur bis zum vollendeten 4. Lebensjahr, unmittelbar zu Nr. 5 und einfacher Satz.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Fieberhafter Harnwegsinfekt – vollständiger Harntraktstatus, Urinmikroskopie, CRP und Sonographie“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Altersgebundene Vorsorge-, Entwicklungs- und Beratungsleistungen dürfen nicht ohne Einhaltung ihrer Zeit-, Alters- und Inhaltsvorgaben angesetzt werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. K1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bis zum vollendeten 4. Lebensjahr, unmittelbar zu Nr. 5 und einfacher Satz.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Fieberhafter Harnwegsinfekt – vollständiger Harntraktstatus, Urinmikroskopie, CRP und Sonographie“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Kinder- und Jugendmedizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Enuresis oder rezidivierende Harnwegsinfekte – Harntraktstatus, Urinmikroskopie und Sonographie
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Hämaturie oder Proteinurie – Harntraktstatus, Urinmikroskopie, Blutbild, Kreatinin und Nierensonographie
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Akute oder rezidivierende Bauchschmerzen – vollständiger Abdomenstatus, Urin-/CRP-Diagnostik und Abdomensonographie
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 3511. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Fieberhafter Harnwegsinfekt – vollständiger Harntraktstatus, Urinmikroskopie, CRP und Sonographie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Enuresis oder rezidivierende Harnwegsinfekte – Harntraktstatus, Urinmikroskopie und Sonographie“ sowie „Hämaturie oder Proteinurie – Harntraktstatus, Urinmikroskopie, Blutbild, Kreatinin und Nierensonographie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
