Welche GOÄ-Ziffern sind für „Fieberhafter Harnwegsinfekt – vollständiger Harntraktstatus, Urinmikroskopie, CRP und Sonographie“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Kinder- und Jugendmedizin für das Thema „Fieberhafter Harnwegsinfekt – vollständiger Harntraktstatus, Urinmikroskopie, CRP und Sonographie“.

FachgruppeKinder- und Jugendmedizin
ThemenbereichNephrologie und Urologie
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Fieberhafter Harnwegsinfekt – vollständiger Harntraktstatus, Urinmikroskopie, CRP und Sonographie

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Fieberhafter Harnwegsinfekt – vollständiger Harntraktstatus, Urinmikroskopie, CRP und Sonographie“ in Betracht?

Für „Fieberhafter Harnwegsinfekt – vollständiger Harntraktstatus, Urinmikroskopie, CRP und Sonographie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 3511 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. K1, GOÄ-Nr. 3531, GOÄ-Nr. 410, GOÄ-Nr. 420 und GOÄ-Nr. 250a sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Fieberhafter Harnwegsinfekt – vollständiger Harntraktstatus, Urinmikroskopie, CRP und Sonographie“ stehen Harnwegsinfekt, Pyelonephritis, Fieber, Urin, Nierensonographie. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Alter und Entwicklungsstand, Vorsorge- oder Krankheitsanlass, Untersuchungsumfang, Zeitvorgaben und gegebenenfalls Einbeziehung der Bezugspersonen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBehandlungsfallbegrenzung beachten.
GOÄ-Nr. 5KernpositionNur bei tatsächlich durchgeführter symptombezogener Untersuchung; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8. Nr. 6 nur verwenden, wenn deren vollständige Organsystem-Legende erfüllt ist.
GOÄ-Nr. K1Bedingt / alternativNur bis zum vollendeten 4. Lebensjahr, unmittelbar zu Nr. 5 und einfacher Satz.
GOÄ-Nr. 3511KernpositionParameter angeben. Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder in eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis.
GOÄ-Nr. 3531Bedingt / alternativNur bei tatsächlicher eigener Mikroskopie. Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder in eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis.
GOÄ-Nr. 410Bedingt / alternativLeitorgan angeben, z. B. Niere. Untersuchtes Organ beziehungsweise die als Organ geltende Körperregion angeben.
GOÄ-Nr. 420Bedingt / alternativWeitere Niere/Harnblase je nach Untersuchung; höchstens dreimal, Organe angeben.
GOÄ-Nr. 250aBedingt / alternativNur bei tatsächlicher Entnahme bis zum vollendeten 8. Lebensjahr.
GOÄ-Nr. 3524Bedingt / alternativNur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder in eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Fieberhafter Harnwegsinfekt – vollständiger Harntraktstatus, Urinmikroskopie, CRP und Sonographie“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Behandlungsfallbegrenzung beachten.

GOÄ 5

Kernposition der Kombination

Nur bei tatsächlich durchgeführter symptombezogener Untersuchung; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8. Nr. 6 nur verwenden, wenn deren vollständige Organsystem-Legende erfüllt ist.

GOÄ K1

Bedingte oder alternative Position

Nur bis zum vollendeten 4. Lebensjahr, unmittelbar zu Nr. 5 und einfacher Satz.

Erforderlicher Zusammenhang: 5
GOÄ 3511

Kernposition der Kombination

Parameter angeben. Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder in eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis.

GOÄ 3531

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlicher eigener Mikroskopie. Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder in eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis.

GOÄ 410

Bedingte oder alternative Position

Leitorgan angeben, z. B. Niere. Untersuchtes Organ beziehungsweise die als Organ geltende Körperregion angeben.

GOÄ 420

Bedingte oder alternative Position

Weitere Niere/Harnblase je nach Untersuchung; höchstens dreimal, Organe angeben.

Erforderlicher Zusammenhang: 410
GOÄ 250a

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlicher Entnahme bis zum vollendeten 8. Lebensjahr.

GOÄ 3524

Bedingte oder alternative Position

Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder in eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Fieberhafter Harnwegsinfekt – vollständiger Harntraktstatus, Urinmikroskopie, CRP und Sonographie“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Fieber und Miktionsbeschwerden
vollständiger Harntraktstatus
Gewinnungsart des Urins
Sediment
CRP
sonographische Organe
Therapie und Kontrolle

Wie grenzt sich „Fieberhafter Harnwegsinfekt – vollständiger Harntraktstatus, Urinmikroskopie, CRP und Sonographie“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Fieberhafter Harnwegsinfekt – vollständiger Harntraktstatus, Urinmikroskopie, CRP und Sonographie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Enuresis oder rezidivierende Harnwegsinfekte – Harntraktstatus, Urinmikroskopie und Sonographie“ sowie „Hämaturie oder Proteinurie – Harntraktstatus, Urinmikroskopie, Blutbild, Kreatinin und Nierensonographie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Fieberhafter Harnwegsinfekt – vollständiger Harntraktstatus, Urinmikroskopie, CRP und Sonographie“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Harnwegsinfekt, Pyelonephritis, Fieber, Urin

Alter, Entwicklungsstand, Anlass, vollständiger Untersuchungs- oder Beratungsumfang und relevante Fremdanamnese

GOÄ-Nr. 1: Behandlungsfallbegrenzung beachten.

GOÄ-Nr. 5: Nur bei tatsächlich durchgeführter symptombezogener Untersuchung; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8. Nr. 6 nur verwenden, wenn deren vollständige Organsystem-Legende erfüllt ist.

GOÄ-Nr. 3511: Parameter angeben. Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder in eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis.

Fieber und Miktionsbeschwerden

vollständiger Harntraktstatus

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Fieberhafter Harnwegsinfekt – vollständiger Harntraktstatus, Urinmikroskopie, CRP und Sonographie“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Fieberhafter Harnwegsinfekt – vollständiger Harntraktstatus, Urinmikroskopie, CRP und Sonographie“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (Behandlungsfallbegrenzung beachten); GOÄ-Nr. 5 (Nur bei tatsächlich durchgeführter symptombezogener Untersuchung; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8. Nr. 6 nur verwenden,…); GOÄ-Nr. 3511 (Parameter angeben. Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. K1 gilt zusätzlich: Nur bis zum vollendeten 4. Lebensjahr, unmittelbar zu Nr. 5 und einfacher Satz.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Fieberhafter Harnwegsinfekt – vollständiger Harntraktstatus, Urinmikroskopie, CRP und Sonographie“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Altersgebundene Vorsorge-, Entwicklungs- und Beratungsleistungen dürfen nicht ohne Einhaltung ihrer Zeit-, Alters- und Inhaltsvorgaben angesetzt werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. K1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bis zum vollendeten 4. Lebensjahr, unmittelbar zu Nr. 5 und einfacher Satz.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Fieberhafter Harnwegsinfekt – vollständiger Harntraktstatus, Urinmikroskopie, CRP und Sonographie“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Fieberhafter Harnwegsinfekt – vollständiger Harntraktstatus, Urinmikroskopie, CRP und Sonographie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 3511 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. K1, GOÄ-Nr. 3531, GOÄ-Nr. 410, GOÄ-Nr. 420 und GOÄ-Nr. 250a sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 3511. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Fieberhafter Harnwegsinfekt – vollständiger Harntraktstatus, Urinmikroskopie, CRP und Sonographie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Enuresis oder rezidivierende Harnwegsinfekte – Harntraktstatus, Urinmikroskopie und Sonographie“ sowie „Hämaturie oder Proteinurie – Harntraktstatus, Urinmikroskopie, Blutbild, Kreatinin und Nierensonographie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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