Welche GOÄ-Ziffern sind für „Hämaturie oder Proteinurie – Harntraktstatus, Urinmikroskopie, Blutbild, Kreatinin und Nierensonographie“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Kinder- und Jugendmedizin für das Thema „Hämaturie oder Proteinurie – Harntraktstatus, Urinmikroskopie, Blutbild, Kreatinin und Nierensonographie“.

FachgruppeKinder- und Jugendmedizin
ThemenbereichNephrologie und Urologie
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Hämaturie oder Proteinurie – Harntraktstatus, Urinmikroskopie, Blutbild, Kreatinin und Nierensonographie

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Hämaturie oder Proteinurie – Harntraktstatus, Urinmikroskopie, Blutbild, Kreatinin und Nierensonographie“ in Betracht?

Für „Hämaturie oder Proteinurie – Harntraktstatus, Urinmikroskopie, Blutbild, Kreatinin und Nierensonographie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 3511 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 3532, GOÄ-Nr. 250, GOÄ-Nr. 3550, GOÄ-Nr. 3585.H1 und GOÄ-Nr. 410 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Hämaturie oder Proteinurie – Harntraktstatus, Urinmikroskopie, Blutbild, Kreatinin und Nierensonographie“ stehen Hämaturie, Proteinurie, Niere, Kreatinin, Urinmikroskopie. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Alter und Entwicklungsstand, Vorsorge- oder Krankheitsanlass, Untersuchungsumfang, Zeitvorgaben und gegebenenfalls Einbeziehung der Bezugspersonen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBehandlungsfallbegrenzung beachten.
GOÄ-Nr. 5KernpositionNur bei tatsächlich durchgeführter symptombezogener Untersuchung; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8. Nr. 6 nur verwenden, wenn deren vollständige Organsystem-Legende erfüllt ist.
GOÄ-Nr. 3511KernpositionParameter angeben. Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder in eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis.
GOÄ-Nr. 3532Bedingt / alternativNur bei eigener tatsächlicher Durchführung. Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder in eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis.
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativNur bei tatsächlicher Entnahme.
GOÄ-Nr. 3550Bedingt / alternativNur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Arzt persönlich bzw. unter fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde. Echtes Fremdlabor rechnet selbst ab; Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen.
GOÄ-Nr. 3585.H1Bedingt / alternativNur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Arzt persönlich bzw. unter fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde. Echtes Fremdlabor rechnet selbst ab; Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen. H1-Kennzeichnung ist Bestandteil der Gebührennummer; Höchstwert Nr. 3541.H beachten.
GOÄ-Nr. 410Bedingt / alternativUntersuchtes Organ und Seite angeben; bei mehreren Organen Nr. 420 prüfen. Untersuchtes Organ beziehungsweise die als Organ geltende Körperregion angeben.
GOÄ-Nr. 420Bedingt / alternativNur je tatsächlich zusätzlich vollständig untersuchtem Organ im Anschluss an Nr. 410; Organ angeben, höchstens dreimal je Sitzung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Hämaturie oder Proteinurie – Harntraktstatus, Urinmikroskopie, Blutbild, Kreatinin und Nierensonographie“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Behandlungsfallbegrenzung beachten.

GOÄ 5

Kernposition der Kombination

Nur bei tatsächlich durchgeführter symptombezogener Untersuchung; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8. Nr. 6 nur verwenden, wenn deren vollständige Organsystem-Legende erfüllt ist.

GOÄ 3511

Kernposition der Kombination

Parameter angeben. Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder in eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis.

GOÄ 3532

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigener tatsächlicher Durchführung. Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder in eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis.

GOÄ 250

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlicher Entnahme.

GOÄ 3550

Bedingte oder alternative Position

Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Arzt persönlich bzw. unter fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde. Echtes Fremdlabor rechnet selbst ab; Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen.

GOÄ 3585.H1

Bedingte oder alternative Position

Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Arzt persönlich bzw. unter fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde. Echtes Fremdlabor rechnet selbst ab; Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen. H1-Kennzeichnung ist Bestandteil der Gebührennummer; Höchstwert Nr. 3541.H beachten.

GOÄ 410

Bedingte oder alternative Position

Untersuchtes Organ und Seite angeben; bei mehreren Organen Nr. 420 prüfen. Untersuchtes Organ beziehungsweise die als Organ geltende Körperregion angeben.

GOÄ 420

Bedingte oder alternative Position

Nur je tatsächlich zusätzlich vollständig untersuchtem Organ im Anschluss an Nr. 410; Organ angeben, höchstens dreimal je Sitzung.

Erforderlicher Zusammenhang: 410

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Hämaturie oder Proteinurie – Harntraktstatus, Urinmikroskopie, Blutbild, Kreatinin und Nierensonographie“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Urinbefunde und Verlauf
Blutdruck/Ödeme
vollständiger Harntraktstatus
Sediment
Kreatinin
Sonobefund
Überweisungsplan

Wie grenzt sich „Hämaturie oder Proteinurie – Harntraktstatus, Urinmikroskopie, Blutbild, Kreatinin und Nierensonographie“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Hämaturie oder Proteinurie – Harntraktstatus, Urinmikroskopie, Blutbild, Kreatinin und Nierensonographie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Fieberhafter Harnwegsinfekt – vollständiger Harntraktstatus, Urinmikroskopie, CRP und Sonographie“ sowie „Enuresis oder rezidivierende Harnwegsinfekte – Harntraktstatus, Urinmikroskopie und Sonographie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Hämaturie oder Proteinurie – Harntraktstatus, Urinmikroskopie, Blutbild, Kreatinin und Nierensonographie“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Hämaturie, Proteinurie, Niere, Kreatinin

Alter, Entwicklungsstand, Anlass, vollständiger Untersuchungs- oder Beratungsumfang und relevante Fremdanamnese

GOÄ-Nr. 1: Behandlungsfallbegrenzung beachten.

GOÄ-Nr. 5: Nur bei tatsächlich durchgeführter symptombezogener Untersuchung; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8. Nr. 6 nur verwenden, wenn deren vollständige Organsystem-Legende erfüllt ist.

GOÄ-Nr. 3511: Parameter angeben. Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder in eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis.

Urinbefunde und Verlauf

Blutdruck/Ödeme

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Hämaturie oder Proteinurie – Harntraktstatus, Urinmikroskopie, Blutbild, Kreatinin und Nierensonographie“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Hämaturie oder Proteinurie – Harntraktstatus, Urinmikroskopie, Blutbild, Kreatinin und Nierensonographie“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (Behandlungsfallbegrenzung beachten); GOÄ-Nr. 5 (Nur bei tatsächlich durchgeführter symptombezogener Untersuchung; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8. Nr. 6 nur verwenden,…); GOÄ-Nr. 3511 (Parameter angeben. Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 3532 gilt zusätzlich: Nur bei eigener tatsächlicher Durchführung. Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder….


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Hämaturie oder Proteinurie – Harntraktstatus, Urinmikroskopie, Blutbild, Kreatinin und Nierensonographie“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Altersgebundene Vorsorge-, Entwicklungs- und Beratungsleistungen dürfen nicht ohne Einhaltung ihrer Zeit-, Alters- und Inhaltsvorgaben angesetzt werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 3532 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigener tatsächlicher Durchführung. Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder in…


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Hämaturie oder Proteinurie – Harntraktstatus, Urinmikroskopie, Blutbild, Kreatinin und Nierensonographie“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Hämaturie oder Proteinurie – Harntraktstatus, Urinmikroskopie, Blutbild, Kreatinin und Nierensonographie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 3511 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 3532, GOÄ-Nr. 250, GOÄ-Nr. 3550, GOÄ-Nr. 3585.H1 und GOÄ-Nr. 410 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 3511. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Hämaturie oder Proteinurie – Harntraktstatus, Urinmikroskopie, Blutbild, Kreatinin und Nierensonographie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Fieberhafter Harnwegsinfekt – vollständiger Harntraktstatus, Urinmikroskopie, CRP und Sonographie“ sowie „Enuresis oder rezidivierende Harnwegsinfekte – Harntraktstatus, Urinmikroskopie und Sonographie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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