Welche GOÄ-Ziffern sind für „Enuresis oder rezidivierende Harnwegsinfekte – Harntraktstatus, Urinmikroskopie und Sonographie“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Kinder- und Jugendmedizin für das Thema „Enuresis oder rezidivierende Harnwegsinfekte – Harntraktstatus, Urinmikroskopie und Sonographie“.

FachgruppeKinder- und Jugendmedizin
ThemenbereichNephrologie und Urologie
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Enuresis oder rezidivierende Harnwegsinfekte – Harntraktstatus, Urinmikroskopie und Sonographie

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Enuresis oder rezidivierende Harnwegsinfekte – Harntraktstatus, Urinmikroskopie und Sonographie“ in Betracht?

Für „Enuresis oder rezidivierende Harnwegsinfekte – Harntraktstatus, Urinmikroskopie und Sonographie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 3511 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 3532, GOÄ-Nr. 410, GOÄ-Nr. 420 und GOÄ-Nr. 75 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Enuresis oder rezidivierende Harnwegsinfekte – Harntraktstatus, Urinmikroskopie und Sonographie“ stehen Enuresis, Bettnässen, rezidivierende Harnwegsinfekte, Harnblase, Sonographie. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Alter und Entwicklungsstand, Vorsorge- oder Krankheitsanlass, Untersuchungsumfang, Zeitvorgaben und gegebenenfalls Einbeziehung der Bezugspersonen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBehandlungsfallbegrenzung beachten.
GOÄ-Nr. 5KernpositionNur bei tatsächlich durchgeführter symptombezogener Untersuchung; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8. Nr. 6 nur verwenden, wenn deren vollständige Organsystem-Legende erfüllt ist.
GOÄ-Nr. 3511KernpositionParameter angeben. Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder in eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis.
GOÄ-Nr. 3532Bedingt / alternativNur bei tatsächlicher eigener Durchführung. Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder in eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis.
GOÄ-Nr. 410Bedingt / alternativLeitorgan angeben. Untersuchtes Organ beziehungsweise die als Organ geltende Körperregion angeben.
GOÄ-Nr. 420Bedingt / alternativJe weiteres Organ, höchstens dreimal; Organe angeben.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativNur bei eigenständigem ausführlichem Bericht, z. B. für Mitbehandler.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Enuresis oder rezidivierende Harnwegsinfekte – Harntraktstatus, Urinmikroskopie und Sonographie“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Behandlungsfallbegrenzung beachten.

GOÄ 5

Kernposition der Kombination

Nur bei tatsächlich durchgeführter symptombezogener Untersuchung; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8. Nr. 6 nur verwenden, wenn deren vollständige Organsystem-Legende erfüllt ist.

GOÄ 3511

Kernposition der Kombination

Parameter angeben. Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder in eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis.

GOÄ 3532

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlicher eigener Durchführung. Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder in eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis.

GOÄ 410

Bedingte oder alternative Position

Leitorgan angeben. Untersuchtes Organ beziehungsweise die als Organ geltende Körperregion angeben.

GOÄ 420

Bedingte oder alternative Position

Je weiteres Organ, höchstens dreimal; Organe angeben.

Erforderlicher Zusammenhang: 410
GOÄ 75

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht, z. B. für Mitbehandler.

Document type: detailed_report
Bei gleichem Leistungsinhalt ausgeschlossen mit:
70

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Enuresis oder rezidivierende Harnwegsinfekte – Harntraktstatus, Urinmikroskopie und Sonographie“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Miktions- und Stuhlanamnese
Trink-/Miktionsprotokoll
vollständiger Harntraktstatus
Urinbefund
Sonobefund
Therapieplan

Wie grenzt sich „Enuresis oder rezidivierende Harnwegsinfekte – Harntraktstatus, Urinmikroskopie und Sonographie“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Enuresis oder rezidivierende Harnwegsinfekte – Harntraktstatus, Urinmikroskopie und Sonographie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Fieberhafter Harnwegsinfekt – vollständiger Harntraktstatus, Urinmikroskopie, CRP und Sonographie“ sowie „Hämaturie oder Proteinurie – Harntraktstatus, Urinmikroskopie, Blutbild, Kreatinin und Nierensonographie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Enuresis oder rezidivierende Harnwegsinfekte – Harntraktstatus, Urinmikroskopie und Sonographie“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Enuresis, Bettnässen, rezidivierende Harnwegsinfekte, Harnblase

Alter, Entwicklungsstand, Anlass, vollständiger Untersuchungs- oder Beratungsumfang und relevante Fremdanamnese

GOÄ-Nr. 1: Behandlungsfallbegrenzung beachten.

GOÄ-Nr. 5: Nur bei tatsächlich durchgeführter symptombezogener Untersuchung; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8. Nr. 6 nur verwenden, wenn deren vollständige Organsystem-Legende erfüllt ist.

GOÄ-Nr. 3511: Parameter angeben. Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder in eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis.

Miktions- und Stuhlanamnese

Trink-/Miktionsprotokoll

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Enuresis oder rezidivierende Harnwegsinfekte – Harntraktstatus, Urinmikroskopie und Sonographie“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Enuresis oder rezidivierende Harnwegsinfekte – Harntraktstatus, Urinmikroskopie und Sonographie“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (Behandlungsfallbegrenzung beachten); GOÄ-Nr. 5 (Nur bei tatsächlich durchgeführter symptombezogener Untersuchung; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8. Nr. 6 nur verwenden,…); GOÄ-Nr. 3511 (Parameter angeben. Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 3532 gilt zusätzlich: Nur bei tatsächlicher eigener Durchführung. Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder….


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Enuresis oder rezidivierende Harnwegsinfekte – Harntraktstatus, Urinmikroskopie und Sonographie“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Altersgebundene Vorsorge-, Entwicklungs- und Beratungsleistungen dürfen nicht ohne Einhaltung ihrer Zeit-, Alters- und Inhaltsvorgaben angesetzt werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 3532 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei tatsächlicher eigener Durchführung. Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder in…


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Enuresis oder rezidivierende Harnwegsinfekte – Harntraktstatus, Urinmikroskopie und Sonographie“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Enuresis oder rezidivierende Harnwegsinfekte – Harntraktstatus, Urinmikroskopie und Sonographie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 3511 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 3532, GOÄ-Nr. 410, GOÄ-Nr. 420 und GOÄ-Nr. 75 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 3511. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Enuresis oder rezidivierende Harnwegsinfekte – Harntraktstatus, Urinmikroskopie und Sonographie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Fieberhafter Harnwegsinfekt – vollständiger Harntraktstatus, Urinmikroskopie, CRP und Sonographie“ sowie „Hämaturie oder Proteinurie – Harntraktstatus, Urinmikroskopie, Blutbild, Kreatinin und Nierensonographie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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