Welche GOÄ-Ziffern sind für „Lymphadenopathie – klinische Untersuchung, Lymphknotensonographie und Entzündungs-/Mononukleosediagnostik“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Kinder- und Jugendmedizin für das Thema „Lymphadenopathie – klinische Untersuchung, Lymphknotensonographie und Entzündungs-/Mononukleosediagnostik“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Lymphadenopathie – klinische Untersuchung, Lymphknotensonographie und Entzündungs-/Mononukleosediagnostik“ in Betracht?
Für „Lymphadenopathie – klinische Untersuchung, Lymphknotensonographie und Entzündungs-/Mononukleosediagnostik“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 8 und GOÄ-Nr. 410 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 420, GOÄ-Nr. 250a, GOÄ-Nr. 3524, GOÄ-Nr. 3550 und GOÄ-Nr. 3551 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Lymphadenopathie – klinische Untersuchung, Lymphknotensonographie und Entzündungs-/Mononukleosediagnostik“ stehen Lymphadenopathie, Lymphknoten, Sonographie, Mononukleose, CRP. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Alter und Entwicklungsstand, Vorsorge- oder Krankheitsanlass, Untersuchungsumfang, Zeitvorgaben und gegebenenfalls Einbeziehung der Bezugspersonen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Behandlungsfallbegrenzung beachten. |
| GOÄ-Nr. 8 | Kernposition | Bei generalisierter oder unklarer Lymphadenopathie nur bei vollständigem Ganzkörperstatus; nicht neben Nr. 5 bis 7 oder Nr. 800. |
| GOÄ-Nr. 410 | Kernposition | Untersuchte Lymphknotenregion als Organ/Körperregion angeben. Untersuchtes Organ beziehungsweise die als Organ geltende Körperregion angeben. |
| GOÄ-Nr. 420 | Bedingt / alternativ | Je weiteres Organ, höchstens dreimal; Organe/Regionen angeben. |
| GOÄ-Nr. 250a | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlicher Entnahme bis zum vollendeten 8. Lebensjahr. |
| GOÄ-Nr. 3524 | Bedingt / alternativ | Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder in eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis. |
| GOÄ-Nr. 3550 | Bedingt / alternativ | Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Arzt persönlich bzw. unter fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde. Echtes Fremdlabor rechnet selbst ab; Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen. |
| GOÄ-Nr. 3551 | Bedingt / alternativ | Nur zusätzlich zu Nr. 3550. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Arzt persönlich bzw. unter fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde. Echtes Fremdlabor rechnet selbst ab; Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen. Nur zusätzlich zu Nr. 3550. |
| GOÄ-Nr. 3525 | Bedingt / alternativ | Nur bei passender klinischer Fragestellung. Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder in eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Lymphadenopathie – klinische Untersuchung, Lymphknotensonographie und Entzündungs-/Mononukleosediagnostik“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Behandlungsfallbegrenzung beachten.
Kernposition der Kombination
Bei generalisierter oder unklarer Lymphadenopathie nur bei vollständigem Ganzkörperstatus; nicht neben Nr. 5 bis 7 oder Nr. 800.
Kernposition der Kombination
Untersuchte Lymphknotenregion als Organ/Körperregion angeben. Untersuchtes Organ beziehungsweise die als Organ geltende Körperregion angeben.
Bedingte oder alternative Position
Je weiteres Organ, höchstens dreimal; Organe/Regionen angeben.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlicher Entnahme bis zum vollendeten 8. Lebensjahr.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder in eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis.
Bedingte oder alternative Position
Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Arzt persönlich bzw. unter fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde. Echtes Fremdlabor rechnet selbst ab; Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen.
Bedingte oder alternative Position
Nur zusätzlich zu Nr. 3550. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Arzt persönlich bzw. unter fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde. Echtes Fremdlabor rechnet selbst ab; Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen. Nur zusätzlich zu Nr. 3550.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei passender klinischer Fragestellung. Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder in eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Lymphadenopathie – klinische Untersuchung, Lymphknotensonographie und Entzündungs-/Mononukleosediagnostik“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Lymphadenopathie – klinische Untersuchung, Lymphknotensonographie und Entzündungs-/Mononukleosediagnostik“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Lymphadenopathie – klinische Untersuchung, Lymphknotensonographie und Entzündungs-/Mononukleosediagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Tonsillitis mit Verdacht auf infektiöse Mononukleose – vollständiger HNO-Status und Labordiagnostik“ sowie „Akuter fieberhafter oberer Atemwegsinfekt beim Kleinkind – HNO-Status, Pulsoxymetrie und Point-of-Care-Entzündungsdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Lymphadenopathie – klinische Untersuchung, Lymphknotensonographie und Entzündungs-/Mononukleosediagnostik“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Lymphadenopathie, Lymphknoten, Sonographie, Mononukleose
Alter, Entwicklungsstand, Anlass, vollständiger Untersuchungs- oder Beratungsumfang und relevante Fremdanamnese
GOÄ-Nr. 1: Behandlungsfallbegrenzung beachten.
GOÄ-Nr. 8: Bei generalisierter oder unklarer Lymphadenopathie nur bei vollständigem Ganzkörperstatus; nicht neben Nr. 5 bis 7 oder Nr. 800.
GOÄ-Nr. 410: Untersuchte Lymphknotenregion als Organ/Körperregion angeben. Untersuchtes Organ beziehungsweise die als Organ geltende Körperregion angeben.
Lokalisation, Dauer und Dynamik
B-Symptome
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Lymphadenopathie – klinische Untersuchung, Lymphknotensonographie und Entzündungs-/Mononukleosediagnostik“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Lymphadenopathie – klinische Untersuchung, Lymphknotensonographie und Entzündungs-/Mononukleosediagnostik“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (Behandlungsfallbegrenzung beachten); GOÄ-Nr. 8 (Bei generalisierter oder unklarer Lymphadenopathie nur bei vollständigem Ganzkörperstatus; nicht neben Nr. 5 bis 7…); GOÄ-Nr. 410 (Untersuchte Lymphknotenregion als Organ/Körperregion angeben. Untersuchtes Organ beziehungsweise die als Organ…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 420 gilt zusätzlich: Je weiteres Organ, höchstens dreimal; Organe/Regionen angeben.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Lymphadenopathie – klinische Untersuchung, Lymphknotensonographie und Entzündungs-/Mononukleosediagnostik“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Altersgebundene Vorsorge-, Entwicklungs- und Beratungsleistungen dürfen nicht ohne Einhaltung ihrer Zeit-, Alters- und Inhaltsvorgaben angesetzt werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 420 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Je weiteres Organ, höchstens dreimal; Organe/Regionen angeben.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Lymphadenopathie – klinische Untersuchung, Lymphknotensonographie und Entzündungs-/Mononukleosediagnostik“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Kinder- und Jugendmedizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Tonsillitis mit Verdacht auf infektiöse Mononukleose – vollständiger HNO-Status und Labordiagnostik
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Akuter fieberhafter oberer Atemwegsinfekt beim Kleinkind – HNO-Status, Pulsoxymetrie und Point-of-Care-Entzündungsdiagnostik
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Pneumonieverdacht oder protrahierter unterer Atemwegsinfekt – Thoraxstatus, Pulsoxymetrie, Lungenfunktion und CRP
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 8 und GOÄ-Nr. 410. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Lymphadenopathie – klinische Untersuchung, Lymphknotensonographie und Entzündungs-/Mononukleosediagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Tonsillitis mit Verdacht auf infektiöse Mononukleose – vollständiger HNO-Status und Labordiagnostik“ sowie „Akuter fieberhafter oberer Atemwegsinfekt beim Kleinkind – HNO-Status, Pulsoxymetrie und Point-of-Care-Entzündungsdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
