Welche GOÄ-Ziffern sind für „Lymphadenopathie – klinische Untersuchung, Lymphknotensonographie und Entzündungs-/Mononukleosediagnostik“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Kinder- und Jugendmedizin für das Thema „Lymphadenopathie – klinische Untersuchung, Lymphknotensonographie und Entzündungs-/Mononukleosediagnostik“.

FachgruppeKinder- und Jugendmedizin
ThemenbereichInfektiologie und Atemwege
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Lymphadenopathie – klinische Untersuchung, Lymphknotensonographie und Entzündungs-/Mononukleosediagnostik

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Lymphadenopathie – klinische Untersuchung, Lymphknotensonographie und Entzündungs-/Mononukleosediagnostik“ in Betracht?

Für „Lymphadenopathie – klinische Untersuchung, Lymphknotensonographie und Entzündungs-/Mononukleosediagnostik“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 8 und GOÄ-Nr. 410 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 420, GOÄ-Nr. 250a, GOÄ-Nr. 3524, GOÄ-Nr. 3550 und GOÄ-Nr. 3551 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Lymphadenopathie – klinische Untersuchung, Lymphknotensonographie und Entzündungs-/Mononukleosediagnostik“ stehen Lymphadenopathie, Lymphknoten, Sonographie, Mononukleose, CRP. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Alter und Entwicklungsstand, Vorsorge- oder Krankheitsanlass, Untersuchungsumfang, Zeitvorgaben und gegebenenfalls Einbeziehung der Bezugspersonen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBehandlungsfallbegrenzung beachten.
GOÄ-Nr. 8KernpositionBei generalisierter oder unklarer Lymphadenopathie nur bei vollständigem Ganzkörperstatus; nicht neben Nr. 5 bis 7 oder Nr. 800.
GOÄ-Nr. 410KernpositionUntersuchte Lymphknotenregion als Organ/Körperregion angeben. Untersuchtes Organ beziehungsweise die als Organ geltende Körperregion angeben.
GOÄ-Nr. 420Bedingt / alternativJe weiteres Organ, höchstens dreimal; Organe/Regionen angeben.
GOÄ-Nr. 250aBedingt / alternativNur bei tatsächlicher Entnahme bis zum vollendeten 8. Lebensjahr.
GOÄ-Nr. 3524Bedingt / alternativNur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder in eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis.
GOÄ-Nr. 3550Bedingt / alternativNur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Arzt persönlich bzw. unter fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde. Echtes Fremdlabor rechnet selbst ab; Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen.
GOÄ-Nr. 3551Bedingt / alternativNur zusätzlich zu Nr. 3550. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Arzt persönlich bzw. unter fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde. Echtes Fremdlabor rechnet selbst ab; Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen. Nur zusätzlich zu Nr. 3550.
GOÄ-Nr. 3525Bedingt / alternativNur bei passender klinischer Fragestellung. Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder in eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Lymphadenopathie – klinische Untersuchung, Lymphknotensonographie und Entzündungs-/Mononukleosediagnostik“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Behandlungsfallbegrenzung beachten.

GOÄ 8

Kernposition der Kombination

Bei generalisierter oder unklarer Lymphadenopathie nur bei vollständigem Ganzkörperstatus; nicht neben Nr. 5 bis 7 oder Nr. 800.

GOÄ 410

Kernposition der Kombination

Untersuchte Lymphknotenregion als Organ/Körperregion angeben. Untersuchtes Organ beziehungsweise die als Organ geltende Körperregion angeben.

GOÄ 420

Bedingte oder alternative Position

Je weiteres Organ, höchstens dreimal; Organe/Regionen angeben.

Erforderlicher Zusammenhang: 410
GOÄ 250a

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlicher Entnahme bis zum vollendeten 8. Lebensjahr.

GOÄ 3524

Bedingte oder alternative Position

Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder in eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis.

GOÄ 3550

Bedingte oder alternative Position

Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Arzt persönlich bzw. unter fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde. Echtes Fremdlabor rechnet selbst ab; Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen.

GOÄ 3551

Bedingte oder alternative Position

Nur zusätzlich zu Nr. 3550. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Arzt persönlich bzw. unter fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde. Echtes Fremdlabor rechnet selbst ab; Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen. Nur zusätzlich zu Nr. 3550.

Erforderlicher Zusammenhang: 3550
GOÄ 3525

Bedingte oder alternative Position

Nur bei passender klinischer Fragestellung. Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder in eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Lymphadenopathie – klinische Untersuchung, Lymphknotensonographie und Entzündungs-/Mononukleosediagnostik“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Lokalisation, Dauer und Dynamik
B-Symptome
Sonobefund je Region
Laborwerte
Kontroll-/Überweisungsplan

Wie grenzt sich „Lymphadenopathie – klinische Untersuchung, Lymphknotensonographie und Entzündungs-/Mononukleosediagnostik“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Lymphadenopathie – klinische Untersuchung, Lymphknotensonographie und Entzündungs-/Mononukleosediagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Tonsillitis mit Verdacht auf infektiöse Mononukleose – vollständiger HNO-Status und Labordiagnostik“ sowie „Akuter fieberhafter oberer Atemwegsinfekt beim Kleinkind – HNO-Status, Pulsoxymetrie und Point-of-Care-Entzündungsdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Lymphadenopathie – klinische Untersuchung, Lymphknotensonographie und Entzündungs-/Mononukleosediagnostik“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Lymphadenopathie, Lymphknoten, Sonographie, Mononukleose

Alter, Entwicklungsstand, Anlass, vollständiger Untersuchungs- oder Beratungsumfang und relevante Fremdanamnese

GOÄ-Nr. 1: Behandlungsfallbegrenzung beachten.

GOÄ-Nr. 8: Bei generalisierter oder unklarer Lymphadenopathie nur bei vollständigem Ganzkörperstatus; nicht neben Nr. 5 bis 7 oder Nr. 800.

GOÄ-Nr. 410: Untersuchte Lymphknotenregion als Organ/Körperregion angeben. Untersuchtes Organ beziehungsweise die als Organ geltende Körperregion angeben.

Lokalisation, Dauer und Dynamik

B-Symptome

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Lymphadenopathie – klinische Untersuchung, Lymphknotensonographie und Entzündungs-/Mononukleosediagnostik“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Lymphadenopathie – klinische Untersuchung, Lymphknotensonographie und Entzündungs-/Mononukleosediagnostik“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (Behandlungsfallbegrenzung beachten); GOÄ-Nr. 8 (Bei generalisierter oder unklarer Lymphadenopathie nur bei vollständigem Ganzkörperstatus; nicht neben Nr. 5 bis 7…); GOÄ-Nr. 410 (Untersuchte Lymphknotenregion als Organ/Körperregion angeben. Untersuchtes Organ beziehungsweise die als Organ…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 420 gilt zusätzlich: Je weiteres Organ, höchstens dreimal; Organe/Regionen angeben.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Lymphadenopathie – klinische Untersuchung, Lymphknotensonographie und Entzündungs-/Mononukleosediagnostik“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Altersgebundene Vorsorge-, Entwicklungs- und Beratungsleistungen dürfen nicht ohne Einhaltung ihrer Zeit-, Alters- und Inhaltsvorgaben angesetzt werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 420 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Je weiteres Organ, höchstens dreimal; Organe/Regionen angeben.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Lymphadenopathie – klinische Untersuchung, Lymphknotensonographie und Entzündungs-/Mononukleosediagnostik“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Lymphadenopathie – klinische Untersuchung, Lymphknotensonographie und Entzündungs-/Mononukleosediagnostik“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 8 und GOÄ-Nr. 410 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 420, GOÄ-Nr. 250a, GOÄ-Nr. 3524, GOÄ-Nr. 3550 und GOÄ-Nr. 3551 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 8 und GOÄ-Nr. 410. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Lymphadenopathie – klinische Untersuchung, Lymphknotensonographie und Entzündungs-/Mononukleosediagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Tonsillitis mit Verdacht auf infektiöse Mononukleose – vollständiger HNO-Status und Labordiagnostik“ sowie „Akuter fieberhafter oberer Atemwegsinfekt beim Kleinkind – HNO-Status, Pulsoxymetrie und Point-of-Care-Entzündungsdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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