Lymphadenopathie – klinische Untersuchung, Lymphknotensonographie und …

Kinder- und Jugendmedizin · Infektiologie und Atemwege

AbrechnungsfallLymphadenopathie – klinische Untersuchung, Lymphknotensonographie und Entzündungs-/Mononukleosediagnostik
FachgruppeKinder- und Jugendmedizin
ThemenbereichInfektiologie und Atemwege
GOÄ-Abrechnung für Lymphadenopathie – klinische Untersuchung, Lymphknotensonographie und Entzündungs-/Mononukleosediagnostik

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Ordnet Fieber, Pharyngitis, Lymphknotenschwellung und Blutbildkonstellation einer EBV-Infektion zu und erkennt komplikationsträchtige Organbeteiligung. Die Bildgebung umfasst mononukleose-Schnelltest und Ultraschalluntersuchung des betreffenden Organs.

Wann ist sie anwendbar?

Bei typischem klinischem Bild; Testwahl hängt von Erkrankungsdauer und Alter ab, bei Splenomegalie sind Belastungs- und Kontaktsporthinweise besonders wichtig. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Mononukleose-Schnelltest und Ultraschalluntersuchung des betreffenden Organs.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung. Behandlungsfallbegrenzung beachten.
GOÄ-Nr. 8KernpositionGanzkörperstatus. Bei generalisierter oder unklarer Lymphadenopathie nur bei vollständigem Ganzkörperstatus; nicht neben Nr. 5 bis 7 oder Nr. 800.
GOÄ-Nr. 410KernpositionUltraschalluntersuchung eines Organs. Untersuchte Lymphknotenregion als Organ/Körperregion angeben. Untersuchtes Organ beziehungsweise die als Organ geltende Körperregion angeben.
GOÄ-Nr. 420Bedingt / alternativUltraschalluntersuchung eines weiteren Organs. Je weiteres Organ, höchstens dreimal; Organe/Regionen angeben.
GOÄ-Nr. 250ABedingt / alternativKapillarblutentnahme. Nur bei tatsächlicher Entnahme bis zum vollendeten 8. Lebensjahr.
GOÄ-Nr. 3524Bedingt / alternativCRP. Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder in eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis.
GOÄ-Nr. 3550Bedingt / alternativBlutbild. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Arzt persönlich bzw. unter fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde. Echtes Fremdlabor rechnet selbst ab; Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen.
GOÄ-Nr. 3551Bedingt / alternativDifferenzialblutbild. Nur zusätzlich zu Nr. 3550. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Arzt persönlich bzw. unter fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde. Echtes Fremdlabor rechnet selbst ab; Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen. Nur zusätzlich zu Nr. 3550.
GOÄ-Nr. 3525Bedingt / alternativMononukleose-Schnelltest. Nur bei passender klinischer Fragestellung. Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder in eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 420

Bedingte oder alternative Position

Erforderlicher Zusammenhang: 410
GOÄ 3551

Bedingte oder alternative Position

Erforderlicher Zusammenhang: 3550

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Tonsillitis mit Verdacht auf infektiöse Mononukleose – vollständiger HNO-Status und Labordiagnostik“ sowie „Akuter fieberhafter oberer Atemwegsinfekt beim Kleinkind – HNO-Status, Pulsoxymetrie und Point-of-Care-Entzündungsdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Alter, Entwicklungsstand, Anlass, vollständiger Untersuchungs- oder Beratungsumfang und relevante Fremdanamnese

GOÄ-Nr. 1: Behandlungsfallbegrenzung beachten.

GOÄ-Nr. 8: Bei generalisierter oder unklarer Lymphadenopathie nur bei vollständigem Ganzkörperstatus; nicht neben Nr. 5 bis 7 oder Nr. 800.

GOÄ-Nr. 410: Untersuchte Lymphknotenregion als Organ/Körperregion angeben. Untersuchtes Organ beziehungsweise die als Organ geltende Körperregion angeben.

Lokalisation, Dauer und Dynamik

B-Symptome

Sonobefund je Region

Laborwerte

Kontroll-/Überweisungsplan

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 420 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Je weiteres Organ, höchstens dreimal; Organe/Regionen angeben.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.