Welche GOÄ-Ziffern sind für „Tonsillitis mit Verdacht auf infektiöse Mononukleose – vollständiger HNO-Status und Labordiagnostik“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Kinder- und Jugendmedizin für das Thema „Tonsillitis mit Verdacht auf infektiöse Mononukleose – vollständiger HNO-Status und Labordiagnostik“.

FachgruppeKinder- und Jugendmedizin
ThemenbereichInfektiologie und Atemwege
KernpositionenGOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 5
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Tonsillitis mit Verdacht auf infektiöse Mononukleose – vollständiger HNO-Status und Labordiagnostik

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Tonsillitis mit Verdacht auf infektiöse Mononukleose – vollständiger HNO-Status und Labordiagnostik“ in Betracht?

Für „Tonsillitis mit Verdacht auf infektiöse Mononukleose – vollständiger HNO-Status und Labordiagnostik“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 5 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 250a, GOÄ-Nr. 3525, GOÄ-Nr. 3550, GOÄ-Nr. 3551 und GOÄ-Nr. 3524 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Tonsillitis mit Verdacht auf infektiöse Mononukleose – vollständiger HNO-Status und Labordiagnostik“ stehen Tonsillitis, Mononukleose, EBV, Lymphknoten, Halsschmerzen. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Alter und Entwicklungsstand, Vorsorge- oder Krankheitsanlass, Untersuchungsumfang, Zeitvorgaben und gegebenenfalls Einbeziehung der Bezugspersonen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBehandlungsfallbegrenzung beachten.
GOÄ-Nr. 5KernpositionNur bei tatsächlich durchgeführter symptombezogener Untersuchung; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8. Nr. 6 nur verwenden, wenn deren vollständige Organsystem-Legende erfüllt ist.
GOÄ-Nr. 250aBedingt / alternativNur bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und bei tatsächlicher Entnahme.
GOÄ-Nr. 3525Bedingt / alternativNur bei konkreter Fragestellung und tatsächlicher Durchführung. Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder in eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis.
GOÄ-Nr. 3550Bedingt / alternativNur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Arzt persönlich bzw. unter fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde. Echtes Fremdlabor rechnet selbst ab; Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen.
GOÄ-Nr. 3551Bedingt / alternativNur zusätzlich zu Nr. 3550. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Arzt persönlich bzw. unter fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde. Echtes Fremdlabor rechnet selbst ab; Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen. Nur zusätzlich zu Nr. 3550.
GOÄ-Nr. 3524Bedingt / alternativNur bei tatsächlicher Bestimmung. Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder in eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Tonsillitis mit Verdacht auf infektiöse Mononukleose – vollständiger HNO-Status und Labordiagnostik“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Behandlungsfallbegrenzung beachten.

GOÄ 5

Kernposition der Kombination

Nur bei tatsächlich durchgeführter symptombezogener Untersuchung; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8. Nr. 6 nur verwenden, wenn deren vollständige Organsystem-Legende erfüllt ist.

GOÄ 250a

Bedingte oder alternative Position

Nur bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und bei tatsächlicher Entnahme.

GOÄ 3525

Bedingte oder alternative Position

Nur bei konkreter Fragestellung und tatsächlicher Durchführung. Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder in eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis.

GOÄ 3550

Bedingte oder alternative Position

Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Arzt persönlich bzw. unter fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde. Echtes Fremdlabor rechnet selbst ab; Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen.

GOÄ 3551

Bedingte oder alternative Position

Nur zusätzlich zu Nr. 3550. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Arzt persönlich bzw. unter fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde. Echtes Fremdlabor rechnet selbst ab; Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen. Nur zusätzlich zu Nr. 3550.

Erforderlicher Zusammenhang: 3550
GOÄ 3524

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlicher Bestimmung. Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder in eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Tonsillitis mit Verdacht auf infektiöse Mononukleose – vollständiger HNO-Status und Labordiagnostik“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

HNO- und Lymphknotenbefund
Organomegaliezeichen
Testdatum/-ergebnis
Blutbild
Sportkarenz- und Verlaufshinweise

Wie grenzt sich „Tonsillitis mit Verdacht auf infektiöse Mononukleose – vollständiger HNO-Status und Labordiagnostik“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Tonsillitis mit Verdacht auf infektiöse Mononukleose – vollständiger HNO-Status und Labordiagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Lymphadenopathie – klinische Untersuchung, Lymphknotensonographie und Entzündungs-/Mononukleosediagnostik“ sowie „Akute oder rezidivierende Otitis media beim Kleinkind – HNO-Status, Tympanometrie und Entzündungsdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Tonsillitis mit Verdacht auf infektiöse Mononukleose – vollständiger HNO-Status und Labordiagnostik“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Tonsillitis, Mononukleose, EBV, Lymphknoten

Alter, Entwicklungsstand, Anlass, vollständiger Untersuchungs- oder Beratungsumfang und relevante Fremdanamnese

GOÄ-Nr. 1: Behandlungsfallbegrenzung beachten.

GOÄ-Nr. 5: Nur bei tatsächlich durchgeführter symptombezogener Untersuchung; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8. Nr. 6 nur verwenden, wenn deren vollständige Organsystem-Legende erfüllt ist.

HNO- und Lymphknotenbefund

Organomegaliezeichen

Testdatum/-ergebnis

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Tonsillitis mit Verdacht auf infektiöse Mononukleose – vollständiger HNO-Status und Labordiagnostik“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Tonsillitis mit Verdacht auf infektiöse Mononukleose – vollständiger HNO-Status und Labordiagnostik“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (Behandlungsfallbegrenzung beachten); GOÄ-Nr. 5 (Nur bei tatsächlich durchgeführter symptombezogener Untersuchung; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8. Nr. 6 nur verwenden,…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 250a gilt zusätzlich: Nur bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und bei tatsächlicher Entnahme.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Tonsillitis mit Verdacht auf infektiöse Mononukleose – vollständiger HNO-Status und Labordiagnostik“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Altersgebundene Vorsorge-, Entwicklungs- und Beratungsleistungen dürfen nicht ohne Einhaltung ihrer Zeit-, Alters- und Inhaltsvorgaben angesetzt werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 250a wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und bei tatsächlicher Entnahme.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Tonsillitis mit Verdacht auf infektiöse Mononukleose – vollständiger HNO-Status und Labordiagnostik“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Tonsillitis mit Verdacht auf infektiöse Mononukleose – vollständiger HNO-Status und Labordiagnostik“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 5 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 250a, GOÄ-Nr. 3525, GOÄ-Nr. 3550, GOÄ-Nr. 3551 und GOÄ-Nr. 3524 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 5. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Tonsillitis mit Verdacht auf infektiöse Mononukleose – vollständiger HNO-Status und Labordiagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Lymphadenopathie – klinische Untersuchung, Lymphknotensonographie und Entzündungs-/Mononukleosediagnostik“ sowie „Akute oder rezidivierende Otitis media beim Kleinkind – HNO-Status, Tympanometrie und Entzündungsdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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