Allergische Rhinitis mit bronchialen Beschwerden

Kinder- und Jugendmedizin · Infektiologie und Atemwege

AbrechnungsfallAllergische Rhinitis mit bronchialen Beschwerden – HNO-Status, Lungenfunktion und Pricktest
FachgruppeKinder- und Jugendmedizin
ThemenbereichInfektiologie und Atemwege
KernpositionenGOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 5
GOÄ-Abrechnung für Allergische Rhinitis mit bronchialen Beschwerden – HNO-Status, Lungenfunktion und Pricktest

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Klärt entzündliche, allergische und anatomische Ursachen einer behinderten Nasenatmung und bestimmt, ob Karenz, medikamentöse Behandlung oder ein Eingriff zielführend ist. Die Abklärung umfasst pricktest, je Test (1. bis 20. Test je Behandlungsfall) und Pricktest, je Test (21. bis 40. Test je Behandlungsfall).

Wann ist sie anwendbar?

Bei persistierender Obstruktion, Rhinorrhö, Allergieverdacht oder rezidivierender Rhinosinusitis nach endoskopischer Befundung und gegebenenfalls objektiver Funktionsmessung. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: HNO-Status, Lungenfunktion und Pricktest.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung. Behandlungsfallbegrenzung beachten.
GOÄ-Nr. 5KernpositionSymptombezogene Untersuchung. Nur bei tatsächlich durchgeführter symptombezogener Untersuchung; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8. Nr. 6 nur verwenden, wenn deren vollständige Organsystem-Legende erfüllt ist.
GOÄ-Nr. 602Bedingt / alternativPulsoxymetrie. Nur bei zusätzlicher Atemwegssymptomatik und tatsächlicher Messung.
GOÄ-Nr. 605Bedingt / alternativRuhespirographie. Nur bei tatsächlicher Lungenfunktionsprüfung.
GOÄ-Nr. 605ABedingt / alternativFluss-Volumen-Kurve. Nur bei tatsächlicher Darstellung, graphischer Registrierung und Dokumentation der Fluss-Volumen-Kurve im Rahmen einer spirographischen Untersuchung.
GOÄ-Nr. 385Bedingt / alternativPricktest, je Test (1. bis 20. Test je Behandlungsfall). Für jeden tatsächlich durchgeführten 1. bis 20. Test; Kosten sind abgegolten.
GOÄ-Nr. 386Bedingt / alternativPricktest, je Test (21. bis 40. Test je Behandlungsfall). Zusätzlich für jeden tatsächlich durchgeführten 21. bis 40. Test; setzt Nr. 385 voraus.
GOÄ-Nr. 387Bedingt / alternativPricktest, je Test (41. bis 80. Test je Behandlungsfall). Zusätzlich für jeden tatsächlich durchgeführten 41. bis 80. Test; mehr als 80 Tests je Behandlungsfall nicht berechnungsfähig.
GOÄ-Nr. 3572Bedingt / alternativImmunglobulin E. Nur bei tatsächlicher eigener Bestimmung; spezifische IgE-Untersuchungen sind gesondert nach zutreffender Laborposition zu prüfen. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Arzt persönlich bzw. unter fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde. Echtes Fremdlabor rechnet selbst ab; Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 605A

Bedingte oder alternative Position

Erforderlicher Zusammenhang: 605
GOÄ 385

Bedingte oder alternative Position

Rolle in der Abrechnung: tiered_per_test
Leistungsstufe: 1-20
GOÄ 386

Bedingte oder alternative Position

Rolle in der Abrechnung: tiered_per_test
Leistungsstufe: 21-40
Erforderlicher Zusammenhang: 385
GOÄ 387

Bedingte oder alternative Position

Rolle in der Abrechnung: tiered_per_test
Leistungsstufe: 41-80
Alle Voraussetzungen:
385
386

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Asthma bronchiale – vollständiger Thoraxstatus, Spirometrie mit Fluss-Volumen-Kurve und Reversibilitätstest“ sowie „Komplexe Asthmadiagnostik – Bodyplethysmographie vor oder nach medikamentöser Provokation“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Alter, Entwicklungsstand, Anlass, vollständiger Untersuchungs- oder Beratungsumfang und relevante Fremdanamnese

GOÄ-Nr. 1: Behandlungsfallbegrenzung beachten.

GOÄ-Nr. 5: Nur bei tatsächlich durchgeführter symptombezogener Untersuchung; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8. Nr. 6 nur verwenden, wenn deren vollständige Organsystem-Legende erfüllt ist.

saisonale/perenniale Symptome

HNO-Befund

Lungenfunktionswerte

Allergenliste und Reaktionen

Kontrollen

Therapieplan

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 602 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei zusätzlicher Atemwegssymptomatik und tatsächlicher Messung.

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Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.