Welche GOÄ-Ziffern sind für „Allergische Rhinitis mit bronchialen Beschwerden – HNO-Status, Lungenfunktion und Pricktest“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Kinder- und Jugendmedizin für das Thema „Allergische Rhinitis mit bronchialen Beschwerden – HNO-Status, Lungenfunktion und Pricktest“.

FachgruppeKinder- und Jugendmedizin
ThemenbereichInfektiologie und Atemwege
KernpositionenGOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 5
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Allergische Rhinitis mit bronchialen Beschwerden – HNO-Status, Lungenfunktion und Pricktest

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Allergische Rhinitis mit bronchialen Beschwerden – HNO-Status, Lungenfunktion und Pricktest“ in Betracht?

Für „Allergische Rhinitis mit bronchialen Beschwerden – HNO-Status, Lungenfunktion und Pricktest“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 5 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 602, GOÄ-Nr. 605, GOÄ-Nr. 605a, GOÄ-Nr. 385 und GOÄ-Nr. 386 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Allergische Rhinitis mit bronchialen Beschwerden – HNO-Status, Lungenfunktion und Pricktest“ stehen allergische Rhinitis, Heuschnupfen, Pricktest, Asthma, IgE. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Alter und Entwicklungsstand, Vorsorge- oder Krankheitsanlass, Untersuchungsumfang, Zeitvorgaben und gegebenenfalls Einbeziehung der Bezugspersonen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBehandlungsfallbegrenzung beachten.
GOÄ-Nr. 5KernpositionNur bei tatsächlich durchgeführter symptombezogener Untersuchung; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8. Nr. 6 nur verwenden, wenn deren vollständige Organsystem-Legende erfüllt ist.
GOÄ-Nr. 602Bedingt / alternativNur bei zusätzlicher Atemwegssymptomatik und tatsächlicher Messung.
GOÄ-Nr. 605Bedingt / alternativNur bei tatsächlicher Lungenfunktionsprüfung.
GOÄ-Nr. 605aBedingt / alternativNur bei tatsächlicher Darstellung, graphischer Registrierung und Dokumentation der Fluss-Volumen-Kurve im Rahmen einer spirographischen Untersuchung.
GOÄ-Nr. 385Bedingt / alternativFür jeden tatsächlich durchgeführten 1. bis 20. Test; Kosten sind abgegolten.
GOÄ-Nr. 386Bedingt / alternativZusätzlich für jeden tatsächlich durchgeführten 21. bis 40. Test; setzt Nr. 385 voraus.
GOÄ-Nr. 387Bedingt / alternativZusätzlich für jeden tatsächlich durchgeführten 41. bis 80. Test; mehr als 80 Tests je Behandlungsfall nicht berechnungsfähig.
GOÄ-Nr. 3572Bedingt / alternativNur bei tatsächlicher eigener Bestimmung; spezifische IgE-Untersuchungen sind gesondert nach zutreffender Laborposition zu prüfen. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Arzt persönlich bzw. unter fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde. Echtes Fremdlabor rechnet selbst ab; Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Allergische Rhinitis mit bronchialen Beschwerden – HNO-Status, Lungenfunktion und Pricktest“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Behandlungsfallbegrenzung beachten.

GOÄ 5

Kernposition der Kombination

Nur bei tatsächlich durchgeführter symptombezogener Untersuchung; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8. Nr. 6 nur verwenden, wenn deren vollständige Organsystem-Legende erfüllt ist.

GOÄ 602

Bedingte oder alternative Position

Nur bei zusätzlicher Atemwegssymptomatik und tatsächlicher Messung.

GOÄ 605

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlicher Lungenfunktionsprüfung.

GOÄ 605a

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlicher Darstellung, graphischer Registrierung und Dokumentation der Fluss-Volumen-Kurve im Rahmen einer spirographischen Untersuchung.

Erforderlicher Zusammenhang: 605
GOÄ 385

Bedingte oder alternative Position

Für jeden tatsächlich durchgeführten 1. bis 20. Test; Kosten sind abgegolten.

Rolle in der Abrechnung: tiered_per_test
Leistungsstufe: 1-20
GOÄ 386

Bedingte oder alternative Position

Zusätzlich für jeden tatsächlich durchgeführten 21. bis 40. Test; setzt Nr. 385 voraus.

Rolle in der Abrechnung: tiered_per_test
Leistungsstufe: 21-40
Erforderlicher Zusammenhang: 385
GOÄ 387

Bedingte oder alternative Position

Zusätzlich für jeden tatsächlich durchgeführten 41. bis 80. Test; mehr als 80 Tests je Behandlungsfall nicht berechnungsfähig.

Rolle in der Abrechnung: tiered_per_test
Leistungsstufe: 41-80
Alle Voraussetzungen:
385
386
GOÄ 3572

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlicher eigener Bestimmung; spezifische IgE-Untersuchungen sind gesondert nach zutreffender Laborposition zu prüfen. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Arzt persönlich bzw. unter fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde. Echtes Fremdlabor rechnet selbst ab; Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Allergische Rhinitis mit bronchialen Beschwerden – HNO-Status, Lungenfunktion und Pricktest“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

saisonale/perenniale Symptome
HNO-Befund
Lungenfunktionswerte
Allergenliste und Reaktionen
Kontrollen
Therapieplan

Wie grenzt sich „Allergische Rhinitis mit bronchialen Beschwerden – HNO-Status, Lungenfunktion und Pricktest“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Allergische Rhinitis mit bronchialen Beschwerden – HNO-Status, Lungenfunktion und Pricktest“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Asthma bronchiale – vollständiger Thoraxstatus, Spirometrie mit Fluss-Volumen-Kurve und Reversibilitätstest“ sowie „Komplexe Asthmadiagnostik – Bodyplethysmographie vor oder nach medikamentöser Provokation“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Allergische Rhinitis mit bronchialen Beschwerden – HNO-Status, Lungenfunktion und Pricktest“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: allergische Rhinitis, Heuschnupfen, Pricktest, Asthma

Alter, Entwicklungsstand, Anlass, vollständiger Untersuchungs- oder Beratungsumfang und relevante Fremdanamnese

GOÄ-Nr. 1: Behandlungsfallbegrenzung beachten.

GOÄ-Nr. 5: Nur bei tatsächlich durchgeführter symptombezogener Untersuchung; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8. Nr. 6 nur verwenden, wenn deren vollständige Organsystem-Legende erfüllt ist.

saisonale/perenniale Symptome

HNO-Befund

Lungenfunktionswerte

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Allergische Rhinitis mit bronchialen Beschwerden – HNO-Status, Lungenfunktion und Pricktest“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Allergische Rhinitis mit bronchialen Beschwerden – HNO-Status, Lungenfunktion und Pricktest“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (Behandlungsfallbegrenzung beachten); GOÄ-Nr. 5 (Nur bei tatsächlich durchgeführter symptombezogener Untersuchung; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8. Nr. 6 nur verwenden,…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 602 gilt zusätzlich: Nur bei zusätzlicher Atemwegssymptomatik und tatsächlicher Messung.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Allergische Rhinitis mit bronchialen Beschwerden – HNO-Status, Lungenfunktion und Pricktest“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Altersgebundene Vorsorge-, Entwicklungs- und Beratungsleistungen dürfen nicht ohne Einhaltung ihrer Zeit-, Alters- und Inhaltsvorgaben angesetzt werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 602 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei zusätzlicher Atemwegssymptomatik und tatsächlicher Messung.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Allergische Rhinitis mit bronchialen Beschwerden – HNO-Status, Lungenfunktion und Pricktest“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden

Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.

Kinder- und Jugendmedizin: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen

oder

Kostenlos testen

Für „Allergische Rhinitis mit bronchialen Beschwerden – HNO-Status, Lungenfunktion und Pricktest“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 5 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 602, GOÄ-Nr. 605, GOÄ-Nr. 605a, GOÄ-Nr. 385 und GOÄ-Nr. 386 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 5. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Allergische Rhinitis mit bronchialen Beschwerden – HNO-Status, Lungenfunktion und Pricktest“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Asthma bronchiale – vollständiger Thoraxstatus, Spirometrie mit Fluss-Volumen-Kurve und Reversibilitätstest“ sowie „Komplexe Asthmadiagnostik – Bodyplethysmographie vor oder nach medikamentöser Provokation“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



© 2026 AvisCode. Alle Rechte vorbehalten.