Welche GOÄ-Ziffern sind für „Asthma bronchiale – vollständiger Thoraxstatus, Spirometrie mit Fluss-Volumen-Kurve und Reversibilitätstest“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Kinder- und Jugendmedizin für das Thema „Asthma bronchiale – vollständiger Thoraxstatus, Spirometrie mit Fluss-Volumen-Kurve und Reversibilitätstest“.

FachgruppeKinder- und Jugendmedizin
ThemenbereichInfektiologie und Atemwege
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 602, GOÄ-Nr. 609 und GOÄ-Nr. 500
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Asthma bronchiale – vollständiger Thoraxstatus, Spirometrie mit Fluss-Volumen-Kurve und Reversibilitätstest

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Asthma bronchiale – vollständiger Thoraxstatus, Spirometrie mit Fluss-Volumen-Kurve und Reversibilitätstest“ in Betracht?

Für „Asthma bronchiale – vollständiger Thoraxstatus, Spirometrie mit Fluss-Volumen-Kurve und Reversibilitätstest“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 605 und GOÄ-Nr. 605a als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 602, GOÄ-Nr. 609 und GOÄ-Nr. 500 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Asthma bronchiale – vollständiger Thoraxstatus, Spirometrie mit Fluss-Volumen-Kurve und Reversibilitätstest“ stehen Asthma, Spirometrie, Bronchospasmolyse, Reversibilität, Peak Flow. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Alter und Entwicklungsstand, Vorsorge- oder Krankheitsanlass, Untersuchungsumfang, Zeitvorgaben und gegebenenfalls Einbeziehung der Bezugspersonen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBehandlungsfallbegrenzung beachten.
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige Legende erfüllen; nicht neben Nr. 5, 6 oder 8.
GOÄ-Nr. 602Bedingt / alternativNur bei tatsächlicher apparativer Messung.
GOÄ-Nr. 605KernpositionKontinuierliche Registrierung und ärztliche Auswertung.
GOÄ-Nr. 605aKernpositionNur bei tatsächlicher Darstellung, graphischer Registrierung und Dokumentation der Fluss-Volumen-Kurve im Rahmen einer spirographischen Untersuchung.
GOÄ-Nr. 609Bedingt / alternativNur bei vollständigem Bronchospasmolysetest; Medikament und Messwerte dokumentieren.
GOÄ-Nr. 500Bedingt / alternativNur wenn die Inhalation tatsächlich als Behandlung durchgeführt wurde; diagnostische Medikamentengabe und Zielleistungsprinzip prüfen.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Asthma bronchiale – vollständiger Thoraxstatus, Spirometrie mit Fluss-Volumen-Kurve und Reversibilitätstest“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Behandlungsfallbegrenzung beachten.

GOÄ 7

Kernposition der Kombination

Vollständige Legende erfüllen; nicht neben Nr. 5, 6 oder 8.

GOÄ 602

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlicher apparativer Messung.

GOÄ 605

Kernposition der Kombination

Kontinuierliche Registrierung und ärztliche Auswertung.

GOÄ 605a

Kernposition der Kombination

Nur bei tatsächlicher Darstellung, graphischer Registrierung und Dokumentation der Fluss-Volumen-Kurve im Rahmen einer spirographischen Untersuchung.

Erforderlicher Zusammenhang: 605
GOÄ 609

Bedingte oder alternative Position

Nur bei vollständigem Bronchospasmolysetest; Medikament und Messwerte dokumentieren.

GOÄ 500

Bedingte oder alternative Position

Nur wenn die Inhalation tatsächlich als Behandlung durchgeführt wurde; diagnostische Medikamentengabe und Zielleistungsprinzip prüfen.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Asthma bronchiale – vollständiger Thoraxstatus, Spirometrie mit Fluss-Volumen-Kurve und Reversibilitätstest“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Symptome und Trigger
Thoraxstatus
Messkurven und Qualitätskriterien
Werte vor/nach Bronchodilatator
Medikament/Dosis
Therapieplan

Wie grenzt sich „Asthma bronchiale – vollständiger Thoraxstatus, Spirometrie mit Fluss-Volumen-Kurve und Reversibilitätstest“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Asthma bronchiale – vollständiger Thoraxstatus, Spirometrie mit Fluss-Volumen-Kurve und Reversibilitätstest“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Pneumonieverdacht oder protrahierter unterer Atemwegsinfekt – Thoraxstatus, Pulsoxymetrie, Lungenfunktion und CRP“ sowie „Allergische Rhinitis mit bronchialen Beschwerden – HNO-Status, Lungenfunktion und Pricktest“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Asthma bronchiale – vollständiger Thoraxstatus, Spirometrie mit Fluss-Volumen-Kurve und Reversibilitätstest“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Asthma, Spirometrie, Bronchospasmolyse, Reversibilität

Alter, Entwicklungsstand, Anlass, vollständiger Untersuchungs- oder Beratungsumfang und relevante Fremdanamnese

GOÄ-Nr. 1: Behandlungsfallbegrenzung beachten.

GOÄ-Nr. 7: Vollständige Legende erfüllen; nicht neben Nr. 5, 6 oder 8.

GOÄ-Nr. 605: Kontinuierliche Registrierung und ärztliche Auswertung.

Symptome und Trigger

Thoraxstatus

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Asthma bronchiale – vollständiger Thoraxstatus, Spirometrie mit Fluss-Volumen-Kurve und Reversibilitätstest“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Asthma bronchiale – vollständiger Thoraxstatus, Spirometrie mit Fluss-Volumen-Kurve und Reversibilitätstest“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (Behandlungsfallbegrenzung beachten); GOÄ-Nr. 7 (Vollständige Legende erfüllen; nicht neben Nr. 5, 6 oder 8); GOÄ-Nr. 605 (Kontinuierliche Registrierung und ärztliche Auswertung); GOÄ-Nr. 605a (Nur bei tatsächlicher Darstellung, graphischer Registrierung und Dokumentation der Fluss-Volumen-Kurve im Rahmen…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 602 gilt zusätzlich: Nur bei tatsächlicher apparativer Messung.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Asthma bronchiale – vollständiger Thoraxstatus, Spirometrie mit Fluss-Volumen-Kurve und Reversibilitätstest“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Altersgebundene Vorsorge-, Entwicklungs- und Beratungsleistungen dürfen nicht ohne Einhaltung ihrer Zeit-, Alters- und Inhaltsvorgaben angesetzt werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 602 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei tatsächlicher apparativer Messung.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Asthma bronchiale – vollständiger Thoraxstatus, Spirometrie mit Fluss-Volumen-Kurve und Reversibilitätstest“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Kinder- und Jugendmedizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

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Für „Asthma bronchiale – vollständiger Thoraxstatus, Spirometrie mit Fluss-Volumen-Kurve und Reversibilitätstest“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 605 und GOÄ-Nr. 605a als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 602, GOÄ-Nr. 609 und GOÄ-Nr. 500 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 605 und GOÄ-Nr. 605a. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Asthma bronchiale – vollständiger Thoraxstatus, Spirometrie mit Fluss-Volumen-Kurve und Reversibilitätstest“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Pneumonieverdacht oder protrahierter unterer Atemwegsinfekt – Thoraxstatus, Pulsoxymetrie, Lungenfunktion und CRP“ sowie „Allergische Rhinitis mit bronchialen Beschwerden – HNO-Status, Lungenfunktion und Pricktest“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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