Asthma bronchiale – vollständiger Thoraxstatus, Spirometrie
Kinder- und Jugendmedizin · Infektiologie und Atemwege

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Objektiviert Ventilation und gegebenenfalls bronchiale Reversibilität, um obstruktive Atemwegsstörungen zu erkennen, zu graduieren oder im Verlauf zu kontrollieren. Die Abklärung umfasst fluss-Volumen-Kurve und Ruhespirographische Untersuchung.
Wann ist sie anwendbar?
Bei Dyspnoe, Husten, Giemen, arbeitsbezogener Exposition, auffälligem Screening oder zur Kontrolle einer bekannten obstruktiven Erkrankung. Erforderliche Kernleistungen: Fluss-Volumen-Kurve und Ruhespirographische Untersuchung; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung. Behandlungsfallbegrenzung beachten. |
| GOÄ-Nr. 7 | Kernposition | Vollständige Untersuchung aller Brustorgane. Vollständige Legende erfüllen; nicht neben Nr. 5, 6 oder 8. |
| GOÄ-Nr. 602 | Bedingt / alternativ | Pulsoxymetrie. Nur bei tatsächlicher apparativer Messung. |
| GOÄ-Nr. 605 | Kernposition | Ruhespirographische Untersuchung. Kontinuierliche Registrierung und ärztliche Auswertung. |
| GOÄ-Nr. 605A | Kernposition | Fluss-Volumen-Kurve. Nur bei tatsächlicher Darstellung, graphischer Registrierung und Dokumentation der Fluss-Volumen-Kurve im Rahmen einer spirographischen Untersuchung. |
| GOÄ-Nr. 609 | Bedingt / alternativ | Bestimmung der Einsekundenkapazität vor und nach Inhalation. Nur bei vollständigem Bronchospasmolysetest; Medikament und Messwerte dokumentieren. |
| GOÄ-Nr. 500 | Bedingt / alternativ | Inhalationsbehandlung. Nur wenn die Inhalation tatsächlich als Behandlung durchgeführt wurde; diagnostische Medikamentengabe und Zielleistungsprinzip prüfen. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Kernposition der Kombination
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Pneumonieverdacht oder protrahierter unterer Atemwegsinfekt – Thoraxstatus, Pulsoxymetrie, Lungenfunktion und CRP“ sowie „Allergische Rhinitis mit bronchialen Beschwerden – HNO-Status, Lungenfunktion und Pricktest“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Alter, Entwicklungsstand, Anlass, vollständiger Untersuchungs- oder Beratungsumfang und relevante Fremdanamnese
GOÄ-Nr. 1: Behandlungsfallbegrenzung beachten.
GOÄ-Nr. 7: Vollständige Legende erfüllen; nicht neben Nr. 5, 6 oder 8.
GOÄ-Nr. 605: Kontinuierliche Registrierung und ärztliche Auswertung.
Symptome und Trigger
Thoraxstatus
Messkurven und Qualitätskriterien
Werte vor/nach Bronchodilatator
Medikament/Dosis
Therapieplan
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 602 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei tatsächlicher apparativer Messung.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
