Welche GOÄ-Ziffern sind für „Asthma bronchiale – vollständiger Thoraxstatus, Spirometrie mit Fluss-Volumen-Kurve und Reversibilitätstest“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Kinder- und Jugendmedizin für das Thema „Asthma bronchiale – vollständiger Thoraxstatus, Spirometrie mit Fluss-Volumen-Kurve und Reversibilitätstest“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Asthma bronchiale – vollständiger Thoraxstatus, Spirometrie mit Fluss-Volumen-Kurve und Reversibilitätstest“ in Betracht?
Für „Asthma bronchiale – vollständiger Thoraxstatus, Spirometrie mit Fluss-Volumen-Kurve und Reversibilitätstest“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 605 und GOÄ-Nr. 605a als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 602, GOÄ-Nr. 609 und GOÄ-Nr. 500 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Asthma bronchiale – vollständiger Thoraxstatus, Spirometrie mit Fluss-Volumen-Kurve und Reversibilitätstest“ stehen Asthma, Spirometrie, Bronchospasmolyse, Reversibilität, Peak Flow. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Alter und Entwicklungsstand, Vorsorge- oder Krankheitsanlass, Untersuchungsumfang, Zeitvorgaben und gegebenenfalls Einbeziehung der Bezugspersonen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Behandlungsfallbegrenzung beachten. |
| GOÄ-Nr. 7 | Kernposition | Vollständige Legende erfüllen; nicht neben Nr. 5, 6 oder 8. |
| GOÄ-Nr. 602 | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlicher apparativer Messung. |
| GOÄ-Nr. 605 | Kernposition | Kontinuierliche Registrierung und ärztliche Auswertung. |
| GOÄ-Nr. 605a | Kernposition | Nur bei tatsächlicher Darstellung, graphischer Registrierung und Dokumentation der Fluss-Volumen-Kurve im Rahmen einer spirographischen Untersuchung. |
| GOÄ-Nr. 609 | Bedingt / alternativ | Nur bei vollständigem Bronchospasmolysetest; Medikament und Messwerte dokumentieren. |
| GOÄ-Nr. 500 | Bedingt / alternativ | Nur wenn die Inhalation tatsächlich als Behandlung durchgeführt wurde; diagnostische Medikamentengabe und Zielleistungsprinzip prüfen. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Asthma bronchiale – vollständiger Thoraxstatus, Spirometrie mit Fluss-Volumen-Kurve und Reversibilitätstest“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Behandlungsfallbegrenzung beachten.
Kernposition der Kombination
Vollständige Legende erfüllen; nicht neben Nr. 5, 6 oder 8.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlicher apparativer Messung.
Kernposition der Kombination
Kontinuierliche Registrierung und ärztliche Auswertung.
Kernposition der Kombination
Nur bei tatsächlicher Darstellung, graphischer Registrierung und Dokumentation der Fluss-Volumen-Kurve im Rahmen einer spirographischen Untersuchung.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei vollständigem Bronchospasmolysetest; Medikament und Messwerte dokumentieren.
Bedingte oder alternative Position
Nur wenn die Inhalation tatsächlich als Behandlung durchgeführt wurde; diagnostische Medikamentengabe und Zielleistungsprinzip prüfen.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Asthma bronchiale – vollständiger Thoraxstatus, Spirometrie mit Fluss-Volumen-Kurve und Reversibilitätstest“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Asthma bronchiale – vollständiger Thoraxstatus, Spirometrie mit Fluss-Volumen-Kurve und Reversibilitätstest“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Asthma bronchiale – vollständiger Thoraxstatus, Spirometrie mit Fluss-Volumen-Kurve und Reversibilitätstest“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Pneumonieverdacht oder protrahierter unterer Atemwegsinfekt – Thoraxstatus, Pulsoxymetrie, Lungenfunktion und CRP“ sowie „Allergische Rhinitis mit bronchialen Beschwerden – HNO-Status, Lungenfunktion und Pricktest“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Asthma bronchiale – vollständiger Thoraxstatus, Spirometrie mit Fluss-Volumen-Kurve und Reversibilitätstest“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Asthma, Spirometrie, Bronchospasmolyse, Reversibilität
Alter, Entwicklungsstand, Anlass, vollständiger Untersuchungs- oder Beratungsumfang und relevante Fremdanamnese
GOÄ-Nr. 1: Behandlungsfallbegrenzung beachten.
GOÄ-Nr. 7: Vollständige Legende erfüllen; nicht neben Nr. 5, 6 oder 8.
GOÄ-Nr. 605: Kontinuierliche Registrierung und ärztliche Auswertung.
Symptome und Trigger
Thoraxstatus
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Asthma bronchiale – vollständiger Thoraxstatus, Spirometrie mit Fluss-Volumen-Kurve und Reversibilitätstest“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Asthma bronchiale – vollständiger Thoraxstatus, Spirometrie mit Fluss-Volumen-Kurve und Reversibilitätstest“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (Behandlungsfallbegrenzung beachten); GOÄ-Nr. 7 (Vollständige Legende erfüllen; nicht neben Nr. 5, 6 oder 8); GOÄ-Nr. 605 (Kontinuierliche Registrierung und ärztliche Auswertung); GOÄ-Nr. 605a (Nur bei tatsächlicher Darstellung, graphischer Registrierung und Dokumentation der Fluss-Volumen-Kurve im Rahmen…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 602 gilt zusätzlich: Nur bei tatsächlicher apparativer Messung.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Asthma bronchiale – vollständiger Thoraxstatus, Spirometrie mit Fluss-Volumen-Kurve und Reversibilitätstest“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Altersgebundene Vorsorge-, Entwicklungs- und Beratungsleistungen dürfen nicht ohne Einhaltung ihrer Zeit-, Alters- und Inhaltsvorgaben angesetzt werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 602 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei tatsächlicher apparativer Messung.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Asthma bronchiale – vollständiger Thoraxstatus, Spirometrie mit Fluss-Volumen-Kurve und Reversibilitätstest“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Kinder- und Jugendmedizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Komplexe Asthmadiagnostik – Bodyplethysmographie vor oder nach medikamentöser Provokation
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 605 und GOÄ-Nr. 605a. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Asthma bronchiale – vollständiger Thoraxstatus, Spirometrie mit Fluss-Volumen-Kurve und Reversibilitätstest“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Pneumonieverdacht oder protrahierter unterer Atemwegsinfekt – Thoraxstatus, Pulsoxymetrie, Lungenfunktion und CRP“ sowie „Allergische Rhinitis mit bronchialen Beschwerden – HNO-Status, Lungenfunktion und Pricktest“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
