Fieberkrampf – neurologische Akutuntersuchung, Pulsoxymetrie, Glukose/CRP und …

Kinder- und Jugendmedizin · Neurologie und Notfälle

AbrechnungsfallFieberkrampf – neurologische Akutuntersuchung, Pulsoxymetrie, Glukose/CRP und gegebenenfalls EEG
FachgruppeKinder- und Jugendmedizin
ThemenbereichNeurologie und Notfälle
KernpositionenGOÄ-Nr. 800 und GOÄ-Nr. 602
GOÄ-Abrechnung für Fieberkrampf – neurologische Akutuntersuchung, Pulsoxymetrie, Glukose/CRP und gegebenenfalls EEG

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Objektiviert die systemische Entzündungsreaktion, ohne deren infektiöse, tumorbedingte oder sterile Ursache allein festlegen zu können. Die Abklärung umfasst eingehende neurologische Untersuchung und Pulsoxymetrie.

Wann ist sie anwendbar?

Bei klinischem Entzündungs- oder Infektionsverdacht und zur Verlaufskontrolle einer bekannten entzündlichen Situation; der Wert ist zusammen mit Symptomen, Befund und Dynamik zu interpretieren. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Eingehende neurologische Untersuchung und Pulsoxymetrie.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung. Nur soweit Akutsituation und eigenständige Beratung dies zulassen.
GOÄ-Nr. 800KernpositionEingehende neurologische Untersuchung. Vollständige neurologische Untersuchung; nicht neben Nr. 8.
GOÄ-Nr. 602KernpositionPulsoxymetrie. Messwerte und Zeitpunkte dokumentieren.
GOÄ-Nr. 250ABedingt / alternativKapillarblutentnahme. Nur bei tatsächlicher Entnahme bis zum vollendeten 8. Lebensjahr.
GOÄ-Nr. 3514Bedingt / alternativGlukose. Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder in eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis.
GOÄ-Nr. 3524Bedingt / alternativCRP. Nur bei infektiologischer Fragestellung. Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder in eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis.
GOÄ-Nr. 827Bedingt / alternativEEG mit Standardprovokationen. Nur bei medizinischer Indikation, eigener vollständiger Durchführung und Auswertung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Epilepsieverdacht – neurologische Untersuchung, Standard-/Langzeit-EEG und evozierte Potentiale“ sowie „Kopfschmerz oder Schwindel – neurologische Untersuchung, Koordinationsprüfung, EKG und Pulsoxymetrie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Alter, Entwicklungsstand, Anlass, vollständiger Untersuchungs- oder Beratungsumfang und relevante Fremdanamnese

GOÄ-Nr. 800: Vollständige neurologische Untersuchung; nicht neben Nr. 8.

GOÄ-Nr. 602: Messwerte und Zeitpunkte dokumentieren.

Anfallsbeschreibung und Dauer

Fieberverlauf

neurologischer Befund

Sättigung

Glukose/CRP

EEG-Befund

Risikostratifikation

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur soweit Akutsituation und eigenständige Beratung dies zulassen.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.