Welche GOÄ-Ziffern sind für „Fieberkrampf – neurologische Akutuntersuchung, Pulsoxymetrie, Glukose/CRP und gegebenenfalls EEG“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Kinder- und Jugendmedizin für das Thema „Fieberkrampf – neurologische Akutuntersuchung, Pulsoxymetrie, Glukose/CRP und gegebenenfalls EEG“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Fieberkrampf – neurologische Akutuntersuchung, Pulsoxymetrie, Glukose/CRP und gegebenenfalls EEG“ in Betracht?
Für „Fieberkrampf – neurologische Akutuntersuchung, Pulsoxymetrie, Glukose/CRP und gegebenenfalls EEG“ führt die Kette GOÄ-Nr. 800 und GOÄ-Nr. 602 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 250a, GOÄ-Nr. 3514, GOÄ-Nr. 3524 und GOÄ-Nr. 827 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Fieberkrampf – neurologische Akutuntersuchung, Pulsoxymetrie, Glukose/CRP und gegebenenfalls EEG“ stehen Fieberkrampf, Krampfanfall, Fieber, EEG, Glukose. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Alter und Entwicklungsstand, Vorsorge- oder Krankheitsanlass, Untersuchungsumfang, Zeitvorgaben und gegebenenfalls Einbeziehung der Bezugspersonen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Nur soweit Akutsituation und eigenständige Beratung dies zulassen. |
| GOÄ-Nr. 800 | Kernposition | Vollständige neurologische Untersuchung; nicht neben Nr. 8. |
| GOÄ-Nr. 602 | Kernposition | Messwerte und Zeitpunkte dokumentieren. |
| GOÄ-Nr. 250a | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlicher Entnahme bis zum vollendeten 8. Lebensjahr. |
| GOÄ-Nr. 3514 | Bedingt / alternativ | Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder in eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis. |
| GOÄ-Nr. 3524 | Bedingt / alternativ | Nur bei infektiologischer Fragestellung. Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder in eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis. |
| GOÄ-Nr. 827 | Bedingt / alternativ | Nur bei medizinischer Indikation, eigener vollständiger Durchführung und Auswertung. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Fieberkrampf – neurologische Akutuntersuchung, Pulsoxymetrie, Glukose/CRP und gegebenenfalls EEG“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Bedingte oder alternative Position
Nur soweit Akutsituation und eigenständige Beratung dies zulassen.
Kernposition der Kombination
Vollständige neurologische Untersuchung; nicht neben Nr. 8.
Kernposition der Kombination
Messwerte und Zeitpunkte dokumentieren.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlicher Entnahme bis zum vollendeten 8. Lebensjahr.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder in eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei infektiologischer Fragestellung. Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder in eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei medizinischer Indikation, eigener vollständiger Durchführung und Auswertung.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Fieberkrampf – neurologische Akutuntersuchung, Pulsoxymetrie, Glukose/CRP und gegebenenfalls EEG“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Fieberkrampf – neurologische Akutuntersuchung, Pulsoxymetrie, Glukose/CRP und gegebenenfalls EEG“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Fieberkrampf – neurologische Akutuntersuchung, Pulsoxymetrie, Glukose/CRP und gegebenenfalls EEG“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Epilepsieverdacht – neurologische Untersuchung, Standard-/Langzeit-EEG und evozierte Potentiale“ sowie „Kopfschmerz oder Schwindel – neurologische Untersuchung, Koordinationsprüfung, EKG und Pulsoxymetrie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Fieberkrampf – neurologische Akutuntersuchung, Pulsoxymetrie, Glukose/CRP und gegebenenfalls EEG“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Fieberkrampf, Krampfanfall, Fieber, EEG
Alter, Entwicklungsstand, Anlass, vollständiger Untersuchungs- oder Beratungsumfang und relevante Fremdanamnese
GOÄ-Nr. 800: Vollständige neurologische Untersuchung; nicht neben Nr. 8.
GOÄ-Nr. 602: Messwerte und Zeitpunkte dokumentieren.
Anfallsbeschreibung und Dauer
Fieberverlauf
neurologischer Befund
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Fieberkrampf – neurologische Akutuntersuchung, Pulsoxymetrie, Glukose/CRP und gegebenenfalls EEG“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Fieberkrampf – neurologische Akutuntersuchung, Pulsoxymetrie, Glukose/CRP und gegebenenfalls EEG“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 800 (Vollständige neurologische Untersuchung; nicht neben Nr. 8); GOÄ-Nr. 602 (Messwerte und Zeitpunkte dokumentieren). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Nur soweit Akutsituation und eigenständige Beratung dies zulassen.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Fieberkrampf – neurologische Akutuntersuchung, Pulsoxymetrie, Glukose/CRP und gegebenenfalls EEG“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Altersgebundene Vorsorge-, Entwicklungs- und Beratungsleistungen dürfen nicht ohne Einhaltung ihrer Zeit-, Alters- und Inhaltsvorgaben angesetzt werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur soweit Akutsituation und eigenständige Beratung dies zulassen.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Fieberkrampf – neurologische Akutuntersuchung, Pulsoxymetrie, Glukose/CRP und gegebenenfalls EEG“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Kinder- und Jugendmedizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Epilepsieverdacht – neurologische Untersuchung, Standard-/Langzeit-EEG und evozierte Potentiale
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Kopfschmerz oder Schwindel – neurologische Untersuchung, Koordinationsprüfung, EKG und Pulsoxymetrie
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Commotio cerebri – neurologische Verlaufskontrolle, Koordinationsprüfung und schul-/sportbezogene Dokumentation
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 800 und GOÄ-Nr. 602. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Fieberkrampf – neurologische Akutuntersuchung, Pulsoxymetrie, Glukose/CRP und gegebenenfalls EEG“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Epilepsieverdacht – neurologische Untersuchung, Standard-/Langzeit-EEG und evozierte Potentiale“ sowie „Kopfschmerz oder Schwindel – neurologische Untersuchung, Koordinationsprüfung, EKG und Pulsoxymetrie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
