Neugeborenes – Erstuntersuchung
Kinder- und Jugendmedizin · Vorsorge und Neugeborenenmedizin

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Prüft unmittelbar nach der Geburt Anpassung, Fehlbildungen und behandlungsbedürftige Organauffälligkeiten und ergänzt die körperliche Erstuntersuchung nur um die tatsächlich indizierten Screeningverfahren. Die Vorsorge umfasst erstuntersuchung eines Neugeborenen.
Wann ist sie anwendbar?
Beim Neugeborenen im vorgesehenen Erstuntersuchungszeitraum; Schwangerschafts- und Geburtsverlauf, Reifezeichen, Vitalität, vollständiger Körperbefund und auffällige Screeningresultate bestimmen die weitere Abklärung. Erforderliche Kernleistung: Erstuntersuchung eines Neugeborenen; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 25 | Kernposition | Erstuntersuchung eines Neugeborenen. Vollständige originäre Leistung; nicht neben Nr. 1, 3, 4, 5, 6, 7 oder 8. |
| GOÄ-Nr. 602 | Bedingt / alternativ | Pulsoxymetrische Untersuchung. Nur bei tatsächlich eigenständiger apparativer Messung und Dokumentation, z. B. im Rahmen eines medizinisch indizierten Pulsoxymetrie-Screenings. |
| GOÄ-Nr. 1409 | Bedingt / alternativ | Messung otoakustischer Emissionen. Nur bei eigener Durchführung und Auswertung; nicht neben Nrn. 827 bis 829. |
| GOÄ-Nr. 250A | Bedingt / alternativ | Kapillarblutentnahme bei Kindern bis zum vollendeten 8. Lebensjahr. Nur bei tatsächlich durchgeführter Kapillarblutentnahme. |
| GOÄ-Nr. FREMDLABOR-NEUGEBORENENSCREENING | Bedingt / alternativ | Erweitertes Neugeborenenscreening. Klinisch relevant, aber kein eigener GOÄ-Ansatz des Kinderarztes, wenn ein externes Screeninglabor untersucht und selbst liquidiert. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Kombinationsregeln und Alternativen
Hinweise zur Kombination
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Neugeborenenikterus – klinische Kontrolle, Bilirubinbestimmung und Phototherapie“ sowie „Kinderfrüherkennung bis zum vollendeten 14. Lebensjahr – einschließlich U10/U11 mit gegebenenfalls gesonderten Zusatzleistungen“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Alter, Entwicklungsstand, Anlass, vollständiger Untersuchungs- oder Beratungsumfang und relevante Fremdanamnese
GOÄ-Nr. 25: Vollständige originäre Leistung; nicht neben Nr. 1, 3, 4, 5, 6, 7 oder 8.
Geburtsdaten und Anpassung
vollständiger Untersuchungsbefund
Messwerte der Pulsoxymetrie
OAE-Ergebnis
Art und Zeitpunkt der Probenentnahme
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 602 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei tatsächlich eigenständiger apparativer Messung und Dokumentation, z. B. im Rahmen eines medizinisch indizierten Pulsoxymetrie-Screenings.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
