Welche GOÄ-Ziffern sind für „Neugeborenes – Erstuntersuchung mit ausgewählten apparativen und laborchemischen Screeningleistungen“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Kinder- und Jugendmedizin für das Thema „Neugeborenes – Erstuntersuchung mit ausgewählten apparativen und laborchemischen Screeningleistungen“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Neugeborenes – Erstuntersuchung mit ausgewählten apparativen und laborchemischen Screeningleistungen“ in Betracht?
Für „Neugeborenes – Erstuntersuchung mit ausgewählten apparativen und laborchemischen Screeningleistungen“ führt die Kette GOÄ-Nr. 25 als Kernposition. GOÄ-Nr. 602, GOÄ-Nr. 1409, GOÄ-Nr. 250a und GOÄ-Nr. FREMDLABOR-NEUGEBORENENSCREENING kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Neugeborenes – Erstuntersuchung mit ausgewählten apparativen und laborchemischen Screeningleistungen“ stehen Neugeborenes, U1, Erstuntersuchung, Pulsoxymetrie, Hörscreening, Screening. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Alter und Entwicklungsstand, Vorsorge- oder Krankheitsanlass, Untersuchungsumfang, Zeitvorgaben und gegebenenfalls Einbeziehung der Bezugspersonen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 25 | Kernposition | Vollständige originäre Leistung; nicht neben Nr. 1, 3, 4, 5, 6, 7 oder 8. |
| GOÄ-Nr. 602 | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlich eigenständiger apparativer Messung und Dokumentation, z. B. im Rahmen eines medizinisch indizierten Pulsoxymetrie-Screenings. |
| GOÄ-Nr. 1409 | Bedingt / alternativ | Nur bei eigener Durchführung und Auswertung; nicht neben Nrn. 827 bis 829. |
| GOÄ-Nr. 250a | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlich durchgeführter Kapillarblutentnahme. |
| GOÄ-Nr. FREMDLABOR-NEUGEBORENENSCREENING | Bedingt / alternativ | Klinisch relevant, aber kein eigener GOÄ-Ansatz des Kinderarztes, wenn ein externes Screeninglabor untersucht und selbst liquidiert. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Neugeborenes – Erstuntersuchung mit ausgewählten apparativen und laborchemischen Screeningleistungen“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Vollständige originäre Leistung; nicht neben Nr. 1, 3, 4, 5, 6, 7 oder 8.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlich eigenständiger apparativer Messung und Dokumentation, z. B. im Rahmen eines medizinisch indizierten Pulsoxymetrie-Screenings.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei eigener Durchführung und Auswertung; nicht neben Nrn. 827 bis 829.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlich durchgeführter Kapillarblutentnahme.
Bedingte oder alternative Position
Klinisch relevant, aber kein eigener GOÄ-Ansatz des Kinderarztes, wenn ein externes Screeninglabor untersucht und selbst liquidiert.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Neugeborenes – Erstuntersuchung mit ausgewählten apparativen und laborchemischen Screeningleistungen“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Neugeborenes – Erstuntersuchung mit ausgewählten apparativen und laborchemischen Screeningleistungen“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Neugeborenes – Erstuntersuchung mit ausgewählten apparativen und laborchemischen Screeningleistungen“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Neugeborenenikterus – klinische Kontrolle, Bilirubinbestimmung und Phototherapie“ sowie „Kinderfrüherkennung bis zum vollendeten 14. Lebensjahr – einschließlich U10/U11 mit gegebenenfalls gesonderten Zusatzleistungen“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Neugeborenes – Erstuntersuchung mit ausgewählten apparativen und laborchemischen Screeningleistungen“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Neugeborenes, U1, Erstuntersuchung, Pulsoxymetrie
Alter, Entwicklungsstand, Anlass, vollständiger Untersuchungs- oder Beratungsumfang und relevante Fremdanamnese
GOÄ-Nr. 25: Vollständige originäre Leistung; nicht neben Nr. 1, 3, 4, 5, 6, 7 oder 8.
Geburtsdaten und Anpassung
vollständiger Untersuchungsbefund
Messwerte der Pulsoxymetrie
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Neugeborenes – Erstuntersuchung mit ausgewählten apparativen und laborchemischen Screeningleistungen“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Neugeborenes – Erstuntersuchung mit ausgewählten apparativen und laborchemischen Screeningleistungen“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 25 (Vollständige originäre Leistung; nicht neben Nr. 1, 3, 4, 5, 6, 7 oder 8). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 602 gilt zusätzlich: Nur bei tatsächlich eigenständiger apparativer Messung und Dokumentation, z. B. im Rahmen eines medizinisch indizierten Pulsoxymetrie-Screenings.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Neugeborenes – Erstuntersuchung mit ausgewählten apparativen und laborchemischen Screeningleistungen“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Altersgebundene Vorsorge-, Entwicklungs- und Beratungsleistungen dürfen nicht ohne Einhaltung ihrer Zeit-, Alters- und Inhaltsvorgaben angesetzt werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 602 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei tatsächlich eigenständiger apparativer Messung und Dokumentation, z. B. im Rahmen eines medizinisch indizierten Pulsoxymetrie-Screenings.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Neugeborenes – Erstuntersuchung mit ausgewählten apparativen und laborchemischen Screeningleistungen“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Kinder- und Jugendmedizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Neugeborenenikterus – klinische Kontrolle, Bilirubinbestimmung und Phototherapie
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Kinderfrüherkennung bis zum vollendeten 14. Lebensjahr – einschließlich U10/U11 mit gegebenenfalls gesonderten Zusatzleistungen
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Jugendfrüherkennung nach Vollendung des 14. Lebensjahres – J1/J2 analog Nr. 26
Dazu gehören:
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 25. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Neugeborenes – Erstuntersuchung mit ausgewählten apparativen und laborchemischen Screeningleistungen“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Neugeborenenikterus – klinische Kontrolle, Bilirubinbestimmung und Phototherapie“ sowie „Kinderfrüherkennung bis zum vollendeten 14. Lebensjahr – einschließlich U10/U11 mit gegebenenfalls gesonderten Zusatzleistungen“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
