Kinderfrüherkennung bis zum vollendeten 14. Lebensjahr
Kinder- und Jugendmedizin · Vorsorge und Neugeborenenmedizin

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Prüft altersgerecht Wachstum, Entwicklung, Sinnesfunktionen und psychosoziale Gesundheit und erkennt Abweichungen, für die frühe Förderung oder Diagnostik einen Nutzen hat. Die Vorsorge umfasst einschließlich U10/U11 mit gegebenenfalls gesonderten Zusatzleistungen.
Wann ist sie anwendbar?
Im vorgesehenen Altersfenster beziehungsweise bei begründetem Entwicklungsanlass; Zusatzleistungen müssen über den Inhalt der jeweiligen Vorsorge hinausgehen und eigenständig indiziert sein. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Einschließlich U10/U11 mit gegebenenfalls gesonderten Zusatzleistungen.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 26 | Kernposition | Untersuchung zur Früherkennung von Krankheiten bei einem Kind bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Vollständige Leistungslegende erfüllen; ab dem vollendeten 2. Lebensjahr höchstens einmal je Kalenderjahr; nicht neben Nr. 1, 3, 4, 5, 6, 7 oder 8. |
| GOÄ-Nr. 412 | Bedingt / alternativ | Ultraschalluntersuchung des Schädels bei einem Säugling oder Kleinkind bis zum vollendeten 2. Lebensjahr. Nur bei tatsächlicher medizinischer Indikation und vollständiger Untersuchung; Nr. 410 bis 418 nicht nebeneinander. |
| GOÄ-Nr. 413 | Bedingt / alternativ | Ultraschalluntersuchung der Hüftgelenke bei einem Säugling oder Kleinkind bis zum vollendeten 2. Lebensjahr. Nur bei tatsächlicher Durchführung und vollständiger Dokumentation; Nr. 410 bis 418 nicht nebeneinander. |
| GOÄ-Nr. 1406 | Bedingt / alternativ | Kinderaudiometrie. Nur bei vollständig durchgeführter Kinderaudiometrie; in der Regel bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres; Ausschlüsse beachten. |
| GOÄ-Nr. 1407 | Bedingt / alternativ | Impedanzmessung am Trommelfell und/oder an den Binnenohrmuskeln. Nur bei tatsächlicher Durchführung und eigenständigem Befund. |
| GOÄ-Nr. 1409 | Bedingt / alternativ | Messung otoakustischer Emissionen. Nur bei tatsächlicher Durchführung; nicht neben Nr. 827 bis 829. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Neugeborenes – Erstuntersuchung mit ausgewählten apparativen und laborchemischen Screeningleistungen“ sowie „Jugendfrüherkennung nach Vollendung des 14. Lebensjahres – J1/J2 analog Nr. 26“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Alter, Entwicklungsstand, Anlass, vollständiger Untersuchungs- oder Beratungsumfang und relevante Fremdanamnese
GOÄ-Nr. 26: Vollständige Leistungslegende erfüllen; ab dem vollendeten 2. Lebensjahr höchstens einmal je Kalenderjahr; nicht neben Nr. 1, 3, 4, 5, 6, 7 oder 8.
Alter und Anlass der Früherkennung
vollständige Befunde der Nr. 26
medizinische Indikation jeder Zusatzleistung
Sonographie-/Audiologie-/OAE-Befund
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 412 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei tatsächlicher medizinischer Indikation und vollständiger Untersuchung; Nr. 410 bis 418 nicht nebeneinander.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Neugeborenes – Erstuntersuchung mit ausgewählten apparativen und laborchemischen Screeningleistungen
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
