Kinderfrüherkennung bis zum vollendeten 14. Lebensjahr

Kinder- und Jugendmedizin · Vorsorge und Neugeborenenmedizin

AbrechnungsfallKinderfrüherkennung bis zum vollendeten 14. Lebensjahr – einschließlich U10/U11 mit gegebenenfalls gesonderten Zusatzleistungen
FachgruppeKinder- und Jugendmedizin
ThemenbereichVorsorge und Neugeborenenmedizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 26
GOÄ-Abrechnung für Kinderfrüherkennung bis zum vollendeten 14. Lebensjahr – einschließlich U10/U11 mit gegebenenfalls gesonderten Zusatzleistungen

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Prüft altersgerecht Wachstum, Entwicklung, Sinnesfunktionen und psychosoziale Gesundheit und erkennt Abweichungen, für die frühe Förderung oder Diagnostik einen Nutzen hat. Die Vorsorge umfasst einschließlich U10/U11 mit gegebenenfalls gesonderten Zusatzleistungen.

Wann ist sie anwendbar?

Im vorgesehenen Altersfenster beziehungsweise bei begründetem Entwicklungsanlass; Zusatzleistungen müssen über den Inhalt der jeweiligen Vorsorge hinausgehen und eigenständig indiziert sein. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Einschließlich U10/U11 mit gegebenenfalls gesonderten Zusatzleistungen.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 26KernpositionUntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten bei einem Kind bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Vollständige Leistungslegende erfüllen; ab dem vollendeten 2. Lebensjahr höchstens einmal je Kalenderjahr; nicht neben Nr. 1, 3, 4, 5, 6, 7 oder 8.
GOÄ-Nr. 412Bedingt / alternativUltraschalluntersuchung des Schädels bei einem Säugling oder Kleinkind bis zum vollendeten 2. Lebensjahr. Nur bei tatsächlicher medizinischer Indikation und vollständiger Untersuchung; Nr. 410 bis 418 nicht nebeneinander.
GOÄ-Nr. 413Bedingt / alternativUltraschalluntersuchung der Hüftgelenke bei einem Säugling oder Kleinkind bis zum vollendeten 2. Lebensjahr. Nur bei tatsächlicher Durchführung und vollständiger Dokumentation; Nr. 410 bis 418 nicht nebeneinander.
GOÄ-Nr. 1406Bedingt / alternativKinderaudiometrie. Nur bei vollständig durchgeführter Kinderaudiometrie; in der Regel bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres; Ausschlüsse beachten.
GOÄ-Nr. 1407Bedingt / alternativImpedanzmessung am Trommelfell und/oder an den Binnenohrmuskeln. Nur bei tatsächlicher Durchführung und eigenständigem Befund.
GOÄ-Nr. 1409Bedingt / alternativMessung otoakustischer Emissionen. Nur bei tatsächlicher Durchführung; nicht neben Nr. 827 bis 829.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 412

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: primary_sonography_410_418
Gegenseitig ausgeschlossen mit:
413
GOÄ 413

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: primary_sonography_410_418
Gegenseitig ausgeschlossen mit:
412

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Neugeborenes – Erstuntersuchung mit ausgewählten apparativen und laborchemischen Screeningleistungen“ sowie „Jugendfrüherkennung nach Vollendung des 14. Lebensjahres – J1/J2 analog Nr. 26“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Alter, Entwicklungsstand, Anlass, vollständiger Untersuchungs- oder Beratungsumfang und relevante Fremdanamnese

GOÄ-Nr. 26: Vollständige Leistungslegende erfüllen; ab dem vollendeten 2. Lebensjahr höchstens einmal je Kalenderjahr; nicht neben Nr. 1, 3, 4, 5, 6, 7 oder 8.

Alter und Anlass der Früherkennung

vollständige Befunde der Nr. 26

medizinische Indikation jeder Zusatzleistung

Sonographie-/Audiologie-/OAE-Befund

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 412 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei tatsächlicher medizinischer Indikation und vollständiger Untersuchung; Nr. 410 bis 418 nicht nebeneinander.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.