Jugendfrüherkennung nach Vollendung des 14. Lebensjahres – J1/J2 analog Nr. 26
Kinder- und Jugendmedizin · Vorsorge und Neugeborenenmedizin

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Beurteilt altersabhängige Entwicklung, Organfunktion und Warnzeichen, um behandlungsbedürftige Abweichungen früh von normalen Varianten zu unterscheiden. Die Vorsorge umfasst j1/J2 analog Nr. 26.
Wann ist sie anwendbar?
Bei altersbezogener Vorsorge, auffälliger Entwicklung, akuten Symptomen oder risikoadaptierter Nachkontrolle unter Berücksichtigung altersabhängiger Normwerte. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: J1/J2 analog Nr. 26.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. A26-J1-AB14 | Bedingt / alternativ | Jugendgesundheitsuntersuchung J1 nach Vollendung des 14. Lebensjahres. Interner Analogcode: auf der Rechnung die Leistung verständlich als entsprechend Nr. 26 nach § 6 Abs. 2 GOÄ bezeichnen; Alter und vollständigen Leistungsinhalt prüfen. |
| GOÄ-Nr. A26-J2 | Bedingt / alternativ | Jugendgesundheitsuntersuchung J2 im Alter von 16 bis 17 Jahren. Interner Analogcode: auf der Rechnung die Leistung verständlich als entsprechend Nr. 26 nach § 6 Abs. 2 GOÄ bezeichnen; tarifabhängige Erstattung beachten. |
| GOÄ-Nr. 3511 | Bedingt / alternativ | Untersuchung von Körpermaterial mit vorgefertigten Reagenzträgern. Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation, tatsächlicher Untersuchung und Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln; Mehrfachreagenzträger nur einmal je Untersuchung. |
| GOÄ-Nr. 651 | Bedingt / alternativ | Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen. Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation, vollständiger Ableitung und ärztlicher Auswertung. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Kombinationsregeln und Alternativen
Hinweise zur Kombination
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Kinderfrüherkennung bis zum vollendeten 14. Lebensjahr – einschließlich U10/U11 mit gegebenenfalls gesonderten Zusatzleistungen“ sowie „Neugeborenenikterus – klinische Kontrolle, Bilirubinbestimmung und Phototherapie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Alter, Entwicklungsstand, Anlass, vollständiger Untersuchungs- oder Beratungsumfang und relevante Fremdanamnese
Alter
Art der Jugenduntersuchung
vollständiger Untersuchungsinhalt
Analogbezeichnung
Indikation und Befund zusätzlicher Diagnostik
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. A26-J1-AB14 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Interner Analogcode: auf der Rechnung die Leistung verständlich als entsprechend Nr. 26 nach § 6 Abs. 2 GOÄ bezeichnen; Alter und vollständigen…
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
