Welche GOÄ-Ziffern sind für „Jugendfrüherkennung nach Vollendung des 14. Lebensjahres – J1/J2 analog Nr. 26“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Kinder- und Jugendmedizin für das Thema „Jugendfrüherkennung nach Vollendung des 14. Lebensjahres – J1/J2 analog Nr. 26“.

FachgruppeKinder- und Jugendmedizin
ThemenbereichVorsorge und Neugeborenenmedizin
KernpositionenKein pauschaler Kernblock
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Jugendfrüherkennung nach Vollendung des 14. Lebensjahres – J1/J2 analog Nr. 26

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Jugendfrüherkennung nach Vollendung des 14. Lebensjahres – J1/J2 analog Nr. 26“ in Betracht?

Für „Jugendfrüherkennung nach Vollendung des 14. Lebensjahres – J1/J2 analog Nr. 26“ ist kein pauschaler GOÄ-Kernblock vorgesehen. Die berechnungsfähigen Positionen ergeben sich aus dem tatsächlich gewählten Leistungs- oder Alternativpfad; jede Position ist einzeln zu prüfen.

Bei der Abrechnung von „Jugendfrüherkennung nach Vollendung des 14. Lebensjahres – J1/J2 analog Nr. 26“ stehen J1, J2, Jugenduntersuchung, Jugendvorsorge, 14 Jahre, 16 Jahre. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Alter und Entwicklungsstand, Vorsorge- oder Krankheitsanlass, Untersuchungsumfang, Zeitvorgaben und gegebenenfalls Einbeziehung der Bezugspersonen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. A26-J1-AB14Bedingt / alternativInterner Analogcode: auf der Rechnung die Leistung verständlich als entsprechend Nr. 26 nach § 6 Abs. 2 GOÄ bezeichnen; Alter und vollständigen Leistungsinhalt prüfen.
GOÄ-Nr. A26-J2Bedingt / alternativInterner Analogcode: auf der Rechnung die Leistung verständlich als entsprechend Nr. 26 nach § 6 Abs. 2 GOÄ bezeichnen; tarifabhängige Erstattung beachten.
GOÄ-Nr. 3511Bedingt / alternativNur bei eigenständiger medizinischer Indikation, tatsächlicher Untersuchung und Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln; Mehrfachreagenzträger nur einmal je Untersuchung.
GOÄ-Nr. 651Bedingt / alternativNur bei eigenständiger medizinischer Indikation, vollständiger Ableitung und ärztlicher Auswertung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Jugendfrüherkennung nach Vollendung des 14. Lebensjahres – J1/J2 analog Nr. 26“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ A26-J1-AB14

Bedingte oder alternative Position

Interner Analogcode: auf der Rechnung die Leistung verständlich als entsprechend Nr. 26 nach § 6 Abs. 2 GOÄ bezeichnen; Alter und vollständigen Leistungsinhalt prüfen.

Analog bewertet zu: 26
Analoge Leistung: j1_ab14
Abrechnungsalternative: youth_prevention
GOÄ A26-J2

Bedingte oder alternative Position

Interner Analogcode: auf der Rechnung die Leistung verständlich als entsprechend Nr. 26 nach § 6 Abs. 2 GOÄ bezeichnen; tarifabhängige Erstattung beachten.

Analog bewertet zu: 26
Analoge Leistung: j2
Abrechnungsalternative: youth_prevention
GOÄ 3511

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation, tatsächlicher Untersuchung und Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln; Mehrfachreagenzträger nur einmal je Untersuchung.

GOÄ 651

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation, vollständiger Ableitung und ärztlicher Auswertung.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Jugendfrüherkennung nach Vollendung des 14. Lebensjahres – J1/J2 analog Nr. 26“?

Hinweise zur Kombination

U10 und U11 werden bis zum vollendeten 14. Lebensjahr nicht über diese Analogkette, sondern grundsätzlich über die originäre Nr. 26 abgebildet.
A26-J1-AB14 und A26-J2 sind interne Codes und keine amtlichen Gebührennummern.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Alter
Art der Jugenduntersuchung
vollständiger Untersuchungsinhalt
Analogbezeichnung
Indikation und Befund zusätzlicher Diagnostik

Wie grenzt sich „Jugendfrüherkennung nach Vollendung des 14. Lebensjahres – J1/J2 analog Nr. 26“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Jugendfrüherkennung nach Vollendung des 14. Lebensjahres – J1/J2 analog Nr. 26“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Kinderfrüherkennung bis zum vollendeten 14. Lebensjahr – einschließlich U10/U11 mit gegebenenfalls gesonderten Zusatzleistungen“ sowie „Neugeborenenikterus – klinische Kontrolle, Bilirubinbestimmung und Phototherapie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Jugendfrüherkennung nach Vollendung des 14. Lebensjahres – J1/J2 analog Nr. 26“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: J1, J2, Jugenduntersuchung, Jugendvorsorge

Alter, Entwicklungsstand, Anlass, vollständiger Untersuchungs- oder Beratungsumfang und relevante Fremdanamnese

Alter

Art der Jugenduntersuchung

vollständiger Untersuchungsinhalt

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Jugendfrüherkennung nach Vollendung des 14. Lebensjahres – J1/J2 analog Nr. 26“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Jugendfrüherkennung nach Vollendung des 14. Lebensjahres – J1/J2 analog Nr. 26“. Aus den hinterlegten Alternativen werden nur die tatsächlich vollständig erbrachten Leistungen ausgewählt. Für die bedingte Position GOÄ-Nr. A26-J1-AB14 gilt zusätzlich: Interner Analogcode: auf der Rechnung die Leistung verständlich als entsprechend Nr. 26 nach § 6 Abs. 2 GOÄ bezeichnen; Alter und vollständigen….


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Jugendfrüherkennung nach Vollendung des 14. Lebensjahres – J1/J2 analog Nr. 26“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Altersgebundene Vorsorge-, Entwicklungs- und Beratungsleistungen dürfen nicht ohne Einhaltung ihrer Zeit-, Alters- und Inhaltsvorgaben angesetzt werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. A26-J1-AB14 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Interner Analogcode: auf der Rechnung die Leistung verständlich als entsprechend Nr. 26 nach § 6 Abs. 2 GOÄ bezeichnen; Alter und vollständigen…


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Jugendfrüherkennung nach Vollendung des 14. Lebensjahres – J1/J2 analog Nr. 26“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Jugendfrüherkennung nach Vollendung des 14. Lebensjahres – J1/J2 analog Nr. 26“ ist kein pauschaler GOÄ-Kernblock vorgesehen. Die berechnungsfähigen Positionen ergeben sich aus dem tatsächlich gewählten Leistungs- oder Alternativpfad; jede Position ist einzeln zu prüfen.

Die Kombination enthält keinen automatisch anzusetzenden Kernblock. Maßgeblich sind der tatsächlich gewählte Behandlungspfad und die vollständig erbrachten Einzelleistungen.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Jugendfrüherkennung nach Vollendung des 14. Lebensjahres – J1/J2 analog Nr. 26“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Kinderfrüherkennung bis zum vollendeten 14. Lebensjahr – einschließlich U10/U11 mit gegebenenfalls gesonderten Zusatzleistungen“ sowie „Neugeborenenikterus – klinische Kontrolle, Bilirubinbestimmung und Phototherapie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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