Welche GOÄ-Ziffern sind für „Neugeborenenikterus – klinische Kontrolle, Bilirubinbestimmung und Phototherapie“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Kinder- und Jugendmedizin für das Thema „Neugeborenenikterus – klinische Kontrolle, Bilirubinbestimmung und Phototherapie“.

FachgruppeKinder- und Jugendmedizin
ThemenbereichVorsorge und Neugeborenenmedizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. K1
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Neugeborenenikterus – klinische Kontrolle, Bilirubinbestimmung und Phototherapie

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Neugeborenenikterus – klinische Kontrolle, Bilirubinbestimmung und Phototherapie“ in Betracht?

Für „Neugeborenenikterus – klinische Kontrolle, Bilirubinbestimmung und Phototherapie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. K1 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 566, GOÄ-Nr. 250a, GOÄ-Nr. 3581.H1 und GOÄ-Nr. 602 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Neugeborenenikterus – klinische Kontrolle, Bilirubinbestimmung und Phototherapie“ stehen Neugeborenenikterus, Gelbsucht, Bilirubin, Phototherapie, Neugeborenes. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Alter und Entwicklungsstand, Vorsorge- oder Krankheitsanlass, Untersuchungsumfang, Zeitvorgaben und gegebenenfalls Einbeziehung der Bezugspersonen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 5KernpositionGezielte klinische Untersuchung auf Ausprägung und Risiken des Ikterus.
GOÄ-Nr. K1KernpositionNur unmittelbar zu einer tatsächlich berechneten Nr. 5, 6, 7 oder 8; einmal je Inanspruchnahme und nur zum einfachen Satz.
GOÄ-Nr. 566Bedingt / alternativNur bei tatsächlich durchgeführter Phototherapie und tagesbezogener Dokumentation.
GOÄ-Nr. 250aBedingt / alternativNur bei tatsächlich durchgeführter Kapillarblutentnahme.
GOÄ-Nr. 3581.H1Bedingt / alternativNur bei tatsächlicher Bestimmung. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Arzt persönlich bzw. unter fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde. Echtes Fremdlabor rechnet selbst ab; Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen. H1-Kennzeichnung ist Bestandteil der Gebührennummer; Höchstwert Nr. 3541.H beachten.
GOÄ-Nr. 602Bedingt / alternativNur bei zusätzlicher medizinischer Indikation und eigenständiger Messung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Neugeborenenikterus – klinische Kontrolle, Bilirubinbestimmung und Phototherapie“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 5

Kernposition der Kombination

Gezielte klinische Untersuchung auf Ausprägung und Risiken des Ikterus.

GOÄ K1

Kernposition der Kombination

Nur unmittelbar zu einer tatsächlich berechneten Nr. 5, 6, 7 oder 8; einmal je Inanspruchnahme und nur zum einfachen Satz.

Mindestens eine Voraussetzung:
5
6
7
8
GOÄ 566

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlich durchgeführter Phototherapie und tagesbezogener Dokumentation.

GOÄ 250a

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlich durchgeführter Kapillarblutentnahme.

GOÄ 3581.H1

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlicher Bestimmung. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Arzt persönlich bzw. unter fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde. Echtes Fremdlabor rechnet selbst ab; Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen. H1-Kennzeichnung ist Bestandteil der Gebührennummer; Höchstwert Nr. 3541.H beachten.

GOÄ 602

Bedingte oder alternative Position

Nur bei zusätzlicher medizinischer Indikation und eigenständiger Messung.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Neugeborenenikterus – klinische Kontrolle, Bilirubinbestimmung und Phototherapie“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Alter in Stunden/Tagen
klinische Risikofaktoren
Bilirubinwert und Messzeit
Therapiedauer
Verlauf und Eskalationsentscheidung

Wie grenzt sich „Neugeborenenikterus – klinische Kontrolle, Bilirubinbestimmung und Phototherapie“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Neugeborenenikterus – klinische Kontrolle, Bilirubinbestimmung und Phototherapie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Neugeborenes – Erstuntersuchung mit ausgewählten apparativen und laborchemischen Screeningleistungen“ sowie „Jugendfrüherkennung nach Vollendung des 14. Lebensjahres – J1/J2 analog Nr. 26“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Neugeborenenikterus – klinische Kontrolle, Bilirubinbestimmung und Phototherapie“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Neugeborenenikterus, Gelbsucht, Bilirubin, Phototherapie

Alter, Entwicklungsstand, Anlass, vollständiger Untersuchungs- oder Beratungsumfang und relevante Fremdanamnese

GOÄ-Nr. 5: Gezielte klinische Untersuchung auf Ausprägung und Risiken des Ikterus.

GOÄ-Nr. K1: Nur unmittelbar zu einer tatsächlich berechneten Nr. 5, 6, 7 oder 8; einmal je Inanspruchnahme und nur zum einfachen Satz.

Alter in Stunden/Tagen

klinische Risikofaktoren

Bilirubinwert und Messzeit

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Neugeborenenikterus – klinische Kontrolle, Bilirubinbestimmung und Phototherapie“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Neugeborenenikterus – klinische Kontrolle, Bilirubinbestimmung und Phototherapie“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 5 (Gezielte klinische Untersuchung auf Ausprägung und Risiken des Ikterus); GOÄ-Nr. K1 (Nur unmittelbar zu einer tatsächlich berechneten Nr. 5, 6, 7 oder 8; einmal je Inanspruchnahme und nur zum…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 566 gilt zusätzlich: Nur bei tatsächlich durchgeführter Phototherapie und tagesbezogener Dokumentation.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Neugeborenenikterus – klinische Kontrolle, Bilirubinbestimmung und Phototherapie“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Altersgebundene Vorsorge-, Entwicklungs- und Beratungsleistungen dürfen nicht ohne Einhaltung ihrer Zeit-, Alters- und Inhaltsvorgaben angesetzt werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 566 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei tatsächlich durchgeführter Phototherapie und tagesbezogener Dokumentation.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Neugeborenenikterus – klinische Kontrolle, Bilirubinbestimmung und Phototherapie“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Neugeborenenikterus – klinische Kontrolle, Bilirubinbestimmung und Phototherapie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. K1 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 566, GOÄ-Nr. 250a, GOÄ-Nr. 3581.H1 und GOÄ-Nr. 602 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. K1. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Neugeborenenikterus – klinische Kontrolle, Bilirubinbestimmung und Phototherapie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Neugeborenes – Erstuntersuchung mit ausgewählten apparativen und laborchemischen Screeningleistungen“ sowie „Jugendfrüherkennung nach Vollendung des 14. Lebensjahres – J1/J2 analog Nr. 26“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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