Neugeborenenikterus – klinische Kontrolle, Bilirubinbestimmung und Phototherapie

Kinder- und Jugendmedizin · Vorsorge und Neugeborenenmedizin

FachgruppeKinder- und Jugendmedizin
ThemenbereichVorsorge und Neugeborenenmedizin
KernpositionenGOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. K1
GOÄ-Abrechnung für Neugeborenenikterus – klinische Kontrolle, Bilirubinbestimmung und Phototherapie

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Ordnet den Bilirubinanstieg nach Lebensalter und Risikofaktoren ein und verhindert durch rechtzeitige Phototherapie eine bilirubinbedingte neurologische Schädigung. Die Verlaufskontrolle umfasst phototherapie eines Neugeborenen, je Tag und Bilirubin, gesamt.

Wann ist sie anwendbar?

Bei sichtbarem Ikterus oder erhöhtem Messwert; Gestationsalter, Lebensstunden, Hämolyserisiko und Verlauf bestimmen Serumkontrolle, Therapiegrenze und Nachbeobachtung. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Phototherapie eines Neugeborenen, je Tag und Bilirubin, gesamt. Grenze: einmal je Inanspruchnahme und nur zum einfachen Satz.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 5KernpositionSymptombezogene Untersuchung. Gezielte klinische Untersuchung auf Ausprägung und Risiken des Ikterus.
GOÄ-Nr. K1KernpositionZuschlag zu Nr. 5 bis 8 bei Kindern bis zum vollendeten 4. Lebensjahr. Nur unmittelbar zu einer tatsächlich berechneten Nr. 5, 6, 7 oder 8; einmal je Inanspruchnahme und nur zum einfachen Satz.
GOÄ-Nr. 566Bedingt / alternativPhototherapie eines Neugeborenen, je Tag. Nur bei tatsächlich durchgeführter Phototherapie und tagesbezogener Dokumentation.
GOÄ-Nr. 250ABedingt / alternativKapillarblutentnahme. Nur bei tatsächlich durchgeführter Kapillarblutentnahme.
GOÄ-Nr. 3581.H1Bedingt / alternativBilirubin, gesamt. Nur bei tatsächlicher Bestimmung. Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Arzt persönlich bzw. unter fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde. Echtes Fremdlabor rechnet selbst ab; Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen. H1-Kennzeichnung ist Bestandteil der Gebührennummer; Höchstwert Nr. 3541.H beachten.
GOÄ-Nr. 602Bedingt / alternativPulsoxymetrie. Nur bei zusätzlicher medizinischer Indikation und eigenständiger Messung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ K1

Kernposition der Kombination

Mindestens eine Voraussetzung:
5
6
7
8

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Neugeborenes – Erstuntersuchung mit ausgewählten apparativen und laborchemischen Screeningleistungen“ sowie „Jugendfrüherkennung nach Vollendung des 14. Lebensjahres – J1/J2 analog Nr. 26“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Alter, Entwicklungsstand, Anlass, vollständiger Untersuchungs- oder Beratungsumfang und relevante Fremdanamnese

GOÄ-Nr. 5: Gezielte klinische Untersuchung auf Ausprägung und Risiken des Ikterus.

GOÄ-Nr. K1: Nur unmittelbar zu einer tatsächlich berechneten Nr. 5, 6, 7 oder 8; einmal je Inanspruchnahme und nur zum einfachen Satz.

Alter in Stunden/Tagen

klinische Risikofaktoren

Bilirubinwert und Messzeit

Therapiedauer

Verlauf und Eskalationsentscheidung

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 566 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei tatsächlich durchgeführter Phototherapie und tagesbezogener Dokumentation.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.