Welche GOÄ-Ziffern sind für „Wundnachsorge – Behandlung einer gestörten Wundheilung, Verband und Faden-/Klammerentfernung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Kinder- und Jugendmedizin für das Thema „Wundnachsorge – Behandlung einer gestörten Wundheilung, Verband und Faden-/Klammerentfernung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Wundnachsorge – Behandlung einer gestörten Wundheilung, Verband und Faden-/Klammerentfernung“ in Betracht?
Für „Wundnachsorge – Behandlung einer gestörten Wundheilung, Verband und Faden-/Klammerentfernung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5 als Kernposition. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. K1, GOÄ-Nr. 200, GOÄ-Nr. 2006 und GOÄ-Nr. 2007 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Wundnachsorge – Behandlung einer gestörten Wundheilung, Verband und Faden-/Klammerentfernung“ stehen Wundkontrolle, Wundheilungsstörung, Fadenentfernung, Verbandwechsel, Infektion. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Alter und Entwicklungsstand, Vorsorge- oder Krankheitsanlass, Untersuchungsumfang, Zeitvorgaben und gegebenenfalls Einbeziehung der Bezugspersonen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Behandlungsfallbegrenzung beachten. |
| GOÄ-Nr. 5 | Kernposition | Wundbefund und Umgebung gezielt untersuchen. |
| GOÄ-Nr. K1 | Bedingt / alternativ | Nur bis zum vollendeten 4. Lebensjahr und unmittelbar zu Nr. 5; einfacher Satz. |
| GOÄ-Nr. 200 | Bedingt / alternativ | Nicht zusätzlich, wenn der Wundverband Bestandteil einer berechneten operativen Leistung ist. |
| GOÄ-Nr. 2006 | Bedingt / alternativ | Nur bei erfülltem Leistungsinhalt, gegebenenfalls einschließlich Nekrosenabtragung. |
| GOÄ-Nr. 2007 | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlicher Entfernung; Behandlungstag getrennt von der Erstversorgung. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht, nicht für normalen Wundverlaufseintrag. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Wundnachsorge – Behandlung einer gestörten Wundheilung, Verband und Faden-/Klammerentfernung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abh ängigkeiten zu beurteilen.
Bedingte oder alternative Position
Behandlungsfallbegrenzung beachten.
Kernposition der Kombination
Wundbefund und Umgebung gezielt untersuchen.
Bedingte oder alternative Position
Nur bis zum vollendeten 4. Lebensjahr und unmittelbar zu Nr. 5; einfacher Satz.
Bedingte oder alternative Position
Nicht zusätzlich, wenn der Wundverband Bestandteil einer berechneten operativen Leistung ist.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei erfülltem Leistungsinhalt, gegebenenfalls einschließlich Nekrosenabtragung.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlicher Entfernung; Behandlungstag getrennt von der Erstversorgung.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht, nicht für normalen Wundverlaufseintrag.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Wundnachsorge – Behandlung einer gestörten Wundheilung, Verband und Faden-/Klammerentfernung“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Wundnachsorge – Behandlung einer gestörten Wundheilung, Verband und Faden-/Klammerentfernung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Wundnachsorge – Behandlung einer gestörten Wundheilung, Verband und Faden-/Klammerentfernung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Frische Wunde oder oberflächlicher Fremdkörper – Auswahl der zutreffenden Wundversorgungsleistung“ sowie „Akute Gastroenteritis mit Dehydratation – Untersuchung, Elektrolyt-/Glukosekontrolle und gegebenenfalls Infusion“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Wundnachsorge – Behandlung einer gestörten Wundheilung, Verband und Faden-/Klammerentfernung“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Wundkontrolle, Wundheilungsstörung, Fadenentfernung, Verbandwechsel
Alter, Entwicklungsstand, Anlass, vollständiger Untersuchungs- oder Beratungsumfang und relevante Fremdanamnese
GOÄ-Nr. 5: Wundbefund und Umgebung gezielt untersuchen.
Wundzustand
Infektionszeichen
Maßnahmen/Nekrosenabtragung
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Wundnachsorge – Behandlung einer gestörten Wundheilung, Verband und Faden-/Klammerentfernung“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Wundnachsorge – Behandlung einer gestörten Wundheilung, Verband und Faden-/Klammerentfernung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 5 (Wundbefund und Umgebung gezielt untersuchen). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Behandlungsfallbegrenzung beachten.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Wundnachsorge – Behandlung einer gestörten Wundheilung, Verband und Faden-/Klammerentfernung“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Altersgebundene Vorsorge-, Entwicklungs- und Beratungsleistungen dürfen nicht ohne Einhaltung ihrer Zeit-, Alters- und Inhaltsvorgaben angesetzt werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Behandlungsfallbegrenzung beachten.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Wundnachsorge – Behandlung einer gestörten Wundheilung, Verband und Faden-/Klammerentfernung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Kinder- und Jugendmedizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Frische Wunde oder oberflächlicher Fremdkörper – Auswahl der zutreffenden Wundversorgungsleistung
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Akute Gastroenteritis mit Dehydratation – Untersuchung, Elektrolyt-/Glukosekontrolle und gegebenenfalls Infusion
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Akute oder rezidivierende Otitis media beim Kleinkind – HNO-Status, Tympanometrie und Entzündungsdiagnostik
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 5. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Wundnachsorge – Behandlung einer gestörten Wundheilung, Verband und Faden-/Klammerentfernung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Frische Wunde oder oberflächlicher Fremdkörper – Auswahl der zutreffenden Wundversorgungsleistung“ sowie „Akute Gastroenteritis mit Dehydratation – Untersuchung, Elektrolyt-/Glukosekontrolle und gegebenenfalls Infusion“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
