Schutzimpfungen im Kindes- und Jugendalter – Auswahl der passenden Impfleistung

Kinder- und Jugendmedizin · Vorsorge und Impfungen

FachgruppeKinder- und Jugendmedizin
ThemenbereichVorsorge und Impfungen
KernpositionenKein pauschaler Kernblock
Auslagen / Sachkosten1 gesondert zu prüfende Position
GOÄ-Abrechnung für Schutzimpfungen im Kindes- und Jugendalter – Auswahl der passenden Impfleistung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Schließt Impflücken und reduziert das individuelle Erkrankungs- beziehungsweise Komplikationsrisiko entsprechend Alter, Grunderkrankung, Exposition oder Reiseanlass. Die Behandlung umfasst schutzimpfung intramuskulär oder subkutan und Schutzimpfung oral.

Wann ist sie anwendbar?

Nach Prüfung von Impfstatus, aktueller STIKO-Indikation, Kontraindikationen und erforderlichem Schema; zusätzliche Injektionen nur bei tatsächlich paralleler Gabe. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Schutzimpfung intramuskulär oder subkutan und Schutzimpfung oral.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 375Bedingt / alternativSchutzimpfung intramuskulär oder subkutan. Einmal je i.m./s.c. Impfstoffgabe; Mehrfachimpfstoff nur einmal. Mit Nr. 376 bei zusätzlicher oraler Impfung und mit Nr. 377 bei zweiter Injektion kombinierbar; nicht neben Nr. 378.
GOÄ-Nr. 376Bedingt / alternativSchutzimpfung oral einschließlich beratendem Gespräch. Orale Schutzimpfung einschließlich Beratung; Nr. 1 und 2 nicht zusätzlich. Mit Nr. 375 bei zusätzlicher Injektionsimpfung möglich; nicht neben Nr. 378.
GOÄ-Nr. 377Bedingt / alternativZusatzinjektion bei Parallelimpfung. Nur für eine weitere Injektion bei Parallelimpfung zusätzlich zu Nr. 375; Nr. 1 und 2 nicht zusätzlich; nicht neben Nr. 378.
GOÄ-Nr. 378Bedingt / alternativSimultane aktive und passive Tetanusimpfung. Nur bei gleichzeitiger aktiver und passiver Tetanusimpfung; nicht mit Nrn. 375 bis 377 oder 1/2 kombinieren.
SACHKOSTEN-IMPFSTOFFAuslage / SachkostenImpfstoffkosten. Nur nach § 10 GOÄ in tatsächlich entstandener und zulässiger Höhe; nicht als GOÄ-Ziffer ausgeben.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 375

Bedingte oder alternative Position

Gegenseitig ausgeschlossen mit:
378
GOÄ 376

Bedingte oder alternative Position

Gegenseitig ausgeschlossen mit:
1
2
378
GOÄ 377

Bedingte oder alternative Position

Gegenseitig ausgeschlossen mit:
1
2
378
Erforderlicher Zusammenhang: 375
GOÄ 378

Bedingte oder alternative Position

Gegenseitig ausgeschlossen mit:
1
2
375
376
377

Kombinationsregeln und Alternativen

Hinweise zur Kombination

Erforderliche Nachbeobachtung am Impftag ist Bestandteil der Impfleistung. Impfstoffkosten sind keine Gebührennummer.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Impfung beim Kleinkind nach eigenständiger symptombezogener Untersuchung wegen aktueller Beschwerden“ sowie „Adipositas im Kindes- oder Jugendalter – Ganzkörperstatus und metabolische Risikodiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Alter, Entwicklungsstand, Anlass, vollständiger Untersuchungs- oder Beratungsumfang und relevante Fremdanamnese

Impfstoff und Charge

Applikationsweg und -stelle

Indikation und Aufklärung

Tatsächlich verwendete Materialien oder Arzneimittel mit Menge, Kosten und prüffähiger Zuordnung als Auslage

Einwilligung

Impfausweiseintrag

Beobachtung und Reaktion

Auslagen und Sachkosten

SACHKOSTEN-IMPFSTOFF

Impfstoffkosten. Nur nach § 10 GOÄ in tatsächlich entstandener und zulässiger Höhe; nicht als GOÄ-Ziffer ausgeben.

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 375 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Einmal je i.m./s.c. Impfstoffgabe; Mehrfachimpfstoff nur einmal. Mit Nr. 376 bei zusätzlicher oraler Impfung und mit Nr. 377 bei zweiter Injektion…

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.