Welche GOÄ-Ziffern sind für „Schutzimpfungen im Kindes- und Jugendalter – Auswahl der passenden Impfleistung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Kinder- und Jugendmedizin für das Thema „Schutzimpfungen im Kindes- und Jugendalter – Auswahl der passenden Impfleistung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Schutzimpfungen im Kindes- und Jugendalter – Auswahl der passenden Impfleistung“ in Betracht?
Für „Schutzimpfungen im Kindes- und Jugendalter – Auswahl der passenden Impfleistung“ ist kein pauschaler GOÄ-Kernblock vorgesehen. Die berechnungsfähigen Positionen ergeben sich aus dem tatsächlich gewählten Leistungs- oder Alternativpfad; jede Position ist einzeln zu prüfen. Auslagen oder Sachkosten werden davon getrennt beurteilt.
Bei der Abrechnung von „Schutzimpfungen im Kindes- und Jugendalter – Auswahl der passenden Impfleistung“ stehen Impfung, Schutzimpfung, Parallelimpfung, orale Impfung, Tetanus. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Alter und Entwicklungsstand, Vorsorge- oder Krankheitsanlass, Untersuchungsumfang, Zeitvorgaben und gegebenenfalls Einbeziehung der Bezugspersonen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 375 | Bedingt / alternativ | Einmal je i.m./s.c. Impfstoffgabe; Mehrfachimpfstoff nur einmal. Mit Nr. 376 bei zusätzlicher oraler Impfung und mit Nr. 377 bei zweiter Injektion kombinierbar; nicht neben Nr. 378. |
| GOÄ-Nr. 376 | Bedingt / alternativ | Orale Schutzimpfung einschließlich Beratung; Nr. 1 und 2 nicht zusätzlich. Mit Nr. 375 bei zusätzlicher Injektionsimpfung möglich; nicht neben Nr. 378. |
| GOÄ-Nr. 377 | Bedingt / alternativ | Nur für eine weitere Injektion bei Parallelimpfung zusätzlich zu Nr. 375; Nr. 1 und 2 nicht zusätzlich; nicht neben Nr. 378. |
| GOÄ-Nr. 378 | Bedingt / alternativ | Nur bei gleichzeitiger aktiver und passiver Tetanusimpfung; nicht mit Nrn. 375 bis 377 oder 1/2 kombinieren. |
| SACHKOSTEN-IMPFSTOFF | Auslage / Sachkosten | Nur nach § 10 GOÄ in tatsächlich entstandener und zulässiger Höhe; nicht als GOÄ-Ziffer ausgeben. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Schutzimpfungen im Kindes- und Jugendalter – Auswahl der passenden Impfleistung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Bedingte oder alternative Position
Einmal je i.m./s.c. Impfstoffgabe; Mehrfachimpfstoff nur einmal. Mit Nr. 376 bei zusätzlicher oraler Impfung und mit Nr. 377 bei zweiter Injektion kombinierbar; nicht neben Nr. 378.
Bedingte oder alternative Position
Orale Schutzimpfung einschließlich Beratung; Nr. 1 und 2 nicht zusätzlich. Mit Nr. 375 bei zusätzlicher Injektionsimpfung möglich; nicht neben Nr. 378.
Bedingte oder alternative Position
Nur für eine weitere Injektion bei Parallelimpfung zusätzlich zu Nr. 375; Nr. 1 und 2 nicht zusätzlich; nicht neben Nr. 378.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei gleichzeitiger aktiver und passiver Tetanusimpfung; nicht mit Nrn. 375 bis 377 oder 1/2 kombinieren.
Bedingte oder alternative Position
Nur nach § 10 GOÄ in tatsächlich entstandener und zulässiger Höhe; nicht als GOÄ-Ziffer ausgeben.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Schutzimpfungen im Kindes- und Jugendalter – Auswahl der passenden Impfleistung“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Schutzimpfungen im Kindes- und Jugendalter – Auswahl der passenden Impfleistung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Schutzimpfungen im Kindes- und Jugendalter – Auswahl der passenden Impfleistung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Impfung beim Kleinkind nach eigenständiger symptombezogener Untersuchung wegen aktueller Beschwerden“ sowie „Adipositas im Kindes- oder Jugendalter – Ganzkörperstatus und metabolische Risikodiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Schutzimpfungen im Kindes- und Jugendalter – Auswahl der passenden Impfleistung“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Impfung, Schutzimpfung, Parallelimpfung, orale Impfung
Alter, Entwicklungsstand, Anlass, vollständiger Untersuchungs- oder Beratungsumfang und relevante Fremdanamnese
Impfstoff und Charge
Applikationsweg und -stelle
Indikation und Aufklärung
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Tatsächlich verwendete Materialien oder Arzneimittel mit Menge, Kosten und prüffähiger Zuordnung als Auslage
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Schutzimpfungen im Kindes- und Jugendalter – Auswahl der passenden Impfleistung“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Schutzimpfungen im Kindes- und Jugendalter – Auswahl der passenden Impfleistung“. Aus den hinterlegten Alternativen werden nur die tatsächlich vollständig erbrachten Leistungen ausgewählt. Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 375 gilt zusätzlich: Einmal je i.m./s.c. Impfstoffgabe; Mehrfachimpfstoff nur einmal. Mit Nr. 376 bei zusätzlicher oraler Impfung und mit Nr. 377 bei zweiter Injektion…. Die verwendete Auslage Sachkosten / Auslage wird separat und nur in tatsächlich zulässiger Höhe geprüft.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Auslagen oder Sachkosten sind für „Schutzimpfungen im Kindes- und Jugendalter – Auswahl der passenden Impfleistung“ gesondert zu prüfen?
Auslagen sind keine GOÄ-Leistungsziffern. Sie werden getrennt auf ihre tatsächliche Verwendung, Berechnungsfähigkeit und erforderlichen Rechnungsangaben geprüft.
SACHKOSTEN-IMPFSTOFF
Nur nach § 10 GOÄ in tatsächlich entstandener und zulässiger Höhe; nicht als GOÄ-Ziffer ausgeben.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Schutzimpfungen im Kindes- und Jugendalter – Auswahl der passenden Impfleistung“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Altersgebundene Vorsorge-, Entwicklungs- und Beratungsleistungen dürfen nicht ohne Einhaltung ihrer Zeit-, Alters- und Inhaltsvorgaben angesetzt werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 375 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Einmal je i.m./s.c. Impfstoffgabe; Mehrfachimpfstoff nur einmal. Mit Nr. 376 bei zusätzlicher oraler Impfung und mit Nr. 377 bei zweiter Injektion…
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Schutzimpfungen im Kindes- und Jugendalter – Auswahl der passenden Impfleistung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Sachkosten oder Auslagen werden wie eine GOÄ-Ziffer behandelt oder ohne tatsächliche Verwendung und prüffähigen Kostennachweis übernommen.
5.
Prüfpunkt 5
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Kinder- und Jugendmedizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Impfung beim Kleinkind nach eigenständiger symptombezogener Untersuchung wegen aktueller Beschwerden
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Die Kombination enthält keinen automatisch anzusetzenden Kernblock. Maßgeblich sind der tatsächlich gewählte Behandlungspfad und die vollständig erbrachten Einzelleistungen.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Schutzimpfungen im Kindes- und Jugendalter – Auswahl der passenden Impfleistung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Impfung beim Kleinkind nach eigenständiger symptombezogener Untersuchung wegen aktueller Beschwerden“ sowie „Adipositas im Kindes- oder Jugendalter – Ganzkörperstatus und metabolische Risikodiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
