Welche GOÄ-Ziffern sind für „Impfung beim Kleinkind nach eigenständiger symptombezogener Untersuchung wegen aktueller Beschwerden“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Kinder- und Jugendmedizin für das Thema „Impfung beim Kleinkind nach eigenständiger symptombezogener Untersuchung wegen aktueller Beschwerden“.

FachgruppeKinder- und Jugendmedizin
ThemenbereichVorsorge und Impfungen
KernpositionenGOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. K1
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 375 und GOÄ-Nr. 377
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Impfung beim Kleinkind nach eigenständiger symptombezogener Untersuchung wegen aktueller Beschwerden

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Impfung beim Kleinkind nach eigenständiger symptombezogener Untersuchung wegen aktueller Beschwerden“ in Betracht?

Für „Impfung beim Kleinkind nach eigenständiger symptombezogener Untersuchung wegen aktueller Beschwerden“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. K1 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 375 und GOÄ-Nr. 377 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Impfung beim Kleinkind nach eigenständiger symptombezogener Untersuchung wegen aktueller Beschwerden“ stehen Impfung, Infekt, Kleinkind, Impfentscheidung, Parallelimpfung. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Alter und Entwicklungsstand, Vorsorge- oder Krankheitsanlass, Untersuchungsumfang, Zeitvorgaben und gegebenenfalls Einbeziehung der Bezugspersonen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung wegen Infekt/Impfentscheidung; im Behandlungsfall nur einmal. Nicht neben Nr. 377.
GOÄ-Nr. 5KernpositionNur bei medizinisch notwendiger, eigenständiger Untersuchung aktueller Beschwerden; keine routinemäßige Impftauglichkeitsziffer.
GOÄ-Nr. K1KernpositionNur bis zum vollendeten 4. Lebensjahr und nur zu Nr. 5 bis 8; einmal je Inanspruchnahme, einfacher Satz.
GOÄ-Nr. 375Bedingt / alternativNur wenn die Impfung nach der Untersuchung tatsächlich durchgeführt wurde.
GOÄ-Nr. 377Bedingt / alternativNur bei tatsächlicher zweiter Injektionsimpfung zusätzlich zu Nr. 375; dann Nr. 1 nicht zusätzlich.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Impfung beim Kleinkind nach eigenständiger symptombezogener Untersuchung wegen aktueller Beschwerden“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Bedingte oder alternative Position

Beratung wegen Infekt/Impfentscheidung; im Behandlungsfall nur einmal. Nicht neben Nr. 377.

Gegenseitig ausgeschlossen mit:
377
GOÄ 5

Kernposition der Kombination

Nur bei medizinisch notwendiger, eigenständiger Untersuchung aktueller Beschwerden; keine routinemäßige Impftauglichkeitsziffer.

GOÄ K1

Kernposition der Kombination

Nur bis zum vollendeten 4. Lebensjahr und nur zu Nr. 5 bis 8; einmal je Inanspruchnahme, einfacher Satz.

Erforderlicher Zusammenhang: 5
GOÄ 375

Bedingte oder alternative Position

Nur wenn die Impfung nach der Untersuchung tatsächlich durchgeführt wurde.

GOÄ 377

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlicher zweiter Injektionsimpfung zusätzlich zu Nr. 375; dann Nr. 1 nicht zusätzlich.

Erforderlicher Zusammenhang: 375
Gegenseitig ausgeschlossen mit:
1
2
378

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Impfung beim Kleinkind nach eigenständiger symptombezogener Untersuchung wegen aktueller Beschwerden“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

konkrete Beschwerden und Untersuchungsbefund
Impfentscheidung
Impfstoff/Charge
Applikationsstellen
Aufklärung

Wie grenzt sich „Impfung beim Kleinkind nach eigenständiger symptombezogener Untersuchung wegen aktueller Beschwerden“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Impfung beim Kleinkind nach eigenständiger symptombezogener Untersuchung wegen aktueller Beschwerden“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Schutzimpfungen im Kindes- und Jugendalter – Auswahl der passenden Impfleistung“ sowie „Akuter fieberhafter oberer Atemwegsinfekt beim Kleinkind – HNO-Status, Pulsoxymetrie und Point-of-Care-Entzündungsdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Impfung beim Kleinkind nach eigenständiger symptombezogener Untersuchung wegen aktueller Beschwerden“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Impfung, Infekt, Kleinkind, Impfentscheidung

Alter, Entwicklungsstand, Anlass, vollständiger Untersuchungs- oder Beratungsumfang und relevante Fremdanamnese

GOÄ-Nr. 5: Nur bei medizinisch notwendiger, eigenständiger Untersuchung aktueller Beschwerden; keine routinemäßige Impftauglichkeitsziffer.

GOÄ-Nr. K1: Nur bis zum vollendeten 4. Lebensjahr und nur zu Nr. 5 bis 8; einmal je Inanspruchnahme, einfacher Satz.

konkrete Beschwerden und Untersuchungsbefund

Impfentscheidung

Impfstoff/Charge

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Impfung beim Kleinkind nach eigenständiger symptombezogener Untersuchung wegen aktueller Beschwerden“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Impfung beim Kleinkind nach eigenständiger symptombezogener Untersuchung wegen aktueller Beschwerden“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 5 (Nur bei medizinisch notwendiger, eigenständiger Untersuchung aktueller Beschwerden; keine routinemäßige…); GOÄ-Nr. K1 (Nur bis zum vollendeten 4. Lebensjahr und nur zu Nr. 5 bis 8; einmal je Inanspruchnahme, einfacher Satz). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Beratung wegen Infekt/Impfentscheidung; im Behandlungsfall nur einmal. Nicht neben Nr. 377.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Impfung beim Kleinkind nach eigenständiger symptombezogener Untersuchung wegen aktueller Beschwerden“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Altersgebundene Vorsorge-, Entwicklungs- und Beratungsleistungen dürfen nicht ohne Einhaltung ihrer Zeit-, Alters- und Inhaltsvorgaben angesetzt werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Beratung wegen Infekt/Impfentscheidung; im Behandlungsfall nur einmal. Nicht neben Nr. 377.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Impfung beim Kleinkind nach eigenständiger symptombezogener Untersuchung wegen aktueller Beschwerden“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Impfung beim Kleinkind nach eigenständiger symptombezogener Untersuchung wegen aktueller Beschwerden“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. K1 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 375 und GOÄ-Nr. 377 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. K1. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Impfung beim Kleinkind nach eigenständiger symptombezogener Untersuchung wegen aktueller Beschwerden“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Schutzimpfungen im Kindes- und Jugendalter – Auswahl der passenden Impfleistung“ sowie „Akuter fieberhafter oberer Atemwegsinfekt beim Kleinkind – HNO-Status, Pulsoxymetrie und Point-of-Care-Entzündungsdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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