Impfung beim Kleinkind nach eigenständiger symptombezogener Untersuchung wegen …
Kinder- und Jugendmedizin · Vorsorge und Impfungen

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Schließt Impflücken und reduziert das individuelle Erkrankungs- beziehungsweise Komplikationsrisiko entsprechend Alter, Grunderkrankung, Exposition oder Reiseanlass. Die Behandlung umfasst kleinkinderzuschlag.
Wann ist sie anwendbar?
Nach Prüfung von Impfstatus, aktueller STIKO-Indikation, Kontraindikationen und erforderlichem Schema; zusätzliche Injektionen nur bei tatsächlich paralleler Gabe. Erforderliche Kernleistung: Kleinkinderzuschlag; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Nur bis zum vollendeten 4. Lebensjahr und nur zu Nr. 5 bis 8; einmal je Inanspruchnahme, einfacher Satz.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung. Beratung wegen Infekt/Impfentscheidung; im Behandlungsfall nur einmal. Nicht neben Nr. 377. |
| GOÄ-Nr. 5 | Kernposition | Symptombezogene Untersuchung. Nur bei medizinisch notwendiger, eigenständiger Untersuchung aktueller Beschwerden; keine routinemäßige Impftauglichkeitsziffer. |
| GOÄ-Nr. K1 | Kernposition | Kleinkinderzuschlag. Nur bis zum vollendeten 4. Lebensjahr und nur zu Nr. 5 bis 8; einmal je Inanspruchnahme, einfacher Satz. |
| GOÄ-Nr. 375 | Bedingt / alternativ | i.m./s.c. Schutzimpfung. Nur wenn die Impfung nach der Untersuchung tatsächlich durchgeführt wurde. |
| GOÄ-Nr. 377 | Bedingt / alternativ | Zusatzinjektion bei Parallelimpfung. Nur bei tatsächlicher zweiter Injektionsimpfung zusätzlich zu Nr. 375; dann Nr. 1 nicht zusätzlich. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Schutzimpfungen im Kindes- und Jugendalter – Auswahl der passenden Impfleistung“ sowie „Akuter fieberhafter oberer Atemwegsinfekt beim Kleinkind – HNO-Status, Pulsoxymetrie und Point-of-Care-Entzündungsdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Alter, Entwicklungsstand, Anlass, vollständiger Untersuchungs- oder Beratungsumfang und relevante Fremdanamnese
GOÄ-Nr. 5: Nur bei medizinisch notwendiger, eigenständiger Untersuchung aktueller Beschwerden; keine routinemäßige Impftauglichkeitsziffer.
GOÄ-Nr. K1: Nur bis zum vollendeten 4. Lebensjahr und nur zu Nr. 5 bis 8; einmal je Inanspruchnahme, einfacher Satz.
konkrete Beschwerden und Untersuchungsbefund
Impfentscheidung
Impfstoff/Charge
Applikationsstellen
Aufklärung
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Beratung wegen Infekt/Impfentscheidung; im Behandlungsfall nur einmal. Nicht neben Nr. 377.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden
Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.
Kinder- und Jugendmedizin: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen
oder
Kostenlos testen
Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
