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GOÄ-Ziffer 2029
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GOÄ – 2029
Anlegen einer pneumatischen Blutleere oder Blutsperre an einer Extremität
Einfachsatz
× 1
2.91 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
6.70 €
Höchstsatz
× 3.5
10.20 €
Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 2015: Anlegen einer oder mehrerer Redondrainage(n) in Gelenke, Weichteile oder Knochen über einen gesonderten Zugang – gegebenenfalls einschließlich Spülung
- GOÄ 2030: Eröffnung eines subkutanen Panaritiums oder der Paronychie – gegebenenfalls einschließlich Extraktion eines Finger- oder Zehennagels
- GOÄ 2010: Entfernung eines tiefsitzenden Fremdkörpers auf operativem Wege aus Weichteilen und/oder Knochen
- GOÄ 2031: Eröffnung eines ossalen oder Sehnenscheidenpanaritiums einschließlich örtlicher Drainage
- GOÄ 2009: Entfernung eines unter der Oberfläche der Haut oder der Schleimhaut gelegenen fühlbaren Fremdkörpers
- GOÄ 2032: Anlage einer proximal gelegenen Spül- und/oder Saugdrainage
