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GOÄ-Ziffer 258
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GOÄ – 258
Injektion, intraaortal oder intrakardial -ausgenommen bei liegendem Aorten- oder Herzkatheter
Einfachsatz
× 1
10.49 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
24.13 €
Höchstsatz
× 3.5
36.72 €
Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 257: Injektion in den Subarachnoidalraum
- GOÄ 259: Legen eines Periduralkatheters – in Verbindung mit der Anlage eines subkutanen Medikamentenreservoirs
- GOÄ 256: Injektion in den Periduralraum
- GOÄ 260: Legen eines arteriellen Katheters oder eines zentralen Venenkatheters – einschließlich Fixation
- GOÄ 255: Injektion, intraartikulär oder perineural
- GOÄ 261: Einbringung von Arzneimitteln in einen parenteralen Katheter
