GOÄ-Ziffer 260

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GOÄ – 260

Legen eines arteriellen Katheters oder eines zentralen Venenkatheters – einschließlich Fixation
Einfachsatz
× 1
11.66 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
26.81 €
Höchstsatz
× 3.5
40.80 €
Wichtig:
Gebührenposition 260 ist neben Leistungen der Gebührenpositionen 355 bis 361, 626 bis 632 und/oder 648 von der Abrechnung ausgeschlossen.

Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.



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