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GOÄ-Ziffer: 260
Legen eines arteriellen Katheters oder eines zentralen Venenkatheters – einschließlich Fixation
Einfachsatz
× 1
11.66 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
26.81 €
Höchstsatz
× 3.5
40.80 €
Wichtig:
Gebührenposition 260 ist neben Leistungen der Gebührenpositionen 355 bis 361, 626 bis 632 und/oder 648 von der Abrechnung ausgeschlossen.

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