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GOÄ-Ziffer 260
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GOÄ – 260
Legen eines arteriellen Katheters oder eines zentralen Venenkatheters – einschließlich Fixation
Einfachsatz
× 1
11.66 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
26.81 €
Höchstsatz
× 3.5
40.80 €
Wichtig:
Gebührenposition 260 ist neben Leistungen der Gebührenpositionen 355 bis 361, 626 bis 632 und/oder 648 von der Abrechnung ausgeschlossen.
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 259: Legen eines Periduralkatheters – in Verbindung mit der Anlage eines subkutanen Medikamentenreservoirs
- GOÄ 261: Einbringung von Arzneimitteln in einen parenteralen Katheter
- GOÄ 258: Injektion, intraaortal oder intrakardial -ausgenommen bei liegendem Aorten- oder Herzkatheter
- GOÄ 262: Transfemorale Blutentnahme mittels Katheter aus dem Bereich der Nierenvene(n)
- GOÄ 257: Injektion in den Subarachnoidalraum
- GOÄ 263: Subkutane Hyposensibilisierungsbehandlung (Desensibilisierung), je Sitzung
