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GOÄ-Ziffer 310
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GOÄ – 310
Punktion des Herzbeutels
Einfachsatz
× 1
20.40 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
46.92 €
Höchstsatz
× 3.5
71.40 €
Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 308: Gewebeentnahme aus der Pleura – gegebenenfalls einschließlich Punktion
- GOÄ 311: Punktion des Knochenmarks – auch Sternalpunktion
- GOÄ 307: Punktion des Pleuraraums oder der Bauchhöhle
- GOÄ 312: Knochenstanze – gegebenenfalls einschließlich Entnahme von Knochenmark
- GOÄ 306: Punktion der Lunge – auch Abszeß- oder Kavernenpunktion in der Lunge -oder Punktion des Gehirns bei vorhandener Trepanationsöffnung
- GOÄ 314: Punktion der Mamma oder Punktion eines Lymphknotens
