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GOÄ-Ziffer 307
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GOÄ – 307
Punktion des Pleuraraums oder der Bauchhöhle
Einfachsatz
× 1
14.57 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
33.52 €
Höchstsatz
× 3.5
51.00 €
1 passende Ziffernketten
Mit GOÄ-Ziffer 307 in 1 Fachrichtung
1 passende Ziffernketten
Mit GOÄ-Ziffer 307 in 1 Fachrichtung
Fachlich priorisierte Abrechnungskombinationen mit GOÄ 307
Radiologie
1 insgesamt- CT-gesteuerte Punktion der Pleura- oder BauchhöhleGOÄ 5378 · GOÄ 307 · GOÄ 5377
1 passende Ziffernketten. Alle Kombinationen mit GOÄ 307 in der Gesamtübersicht ansehen
Punktzahl:
250
Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 306: Punktion der Lunge – auch Abszeß- oder Kavernenpunktion in der Lunge -oder Punktion des Gehirns bei vorhandener Trepanationsöffnung
- GOÄ 308: Gewebeentnahme aus der Pleura – gegebenenfalls einschließlich Punktion
- GOÄ 305: Punktion der Liquorräume (Subokzipital- oder Lumbalpunktion)
- GOÄ 310: Punktion des Herzbeutels
- GOÄ 304: Punktion der Augenhöhle
- GOÄ 311: Punktion des Knochenmarks – auch Sternalpunktion
