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GOÄ-Ziffer 305
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GOÄ – 305
Punktion der Liquorräume (Subokzipital- oder Lumbalpunktion)
Einfachsatz
× 1
20.40 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
46.92 €
Höchstsatz
× 3.5
71.40 €
2 passende Ziffernketten
Mit GOÄ-Ziffer 305 in 2 Fachrichtungen
2 passende Ziffernketten
Mit GOÄ-Ziffer 305 in 2 Fachrichtungen
Fachlich priorisierte Abrechnungskombinationen mit GOÄ 305
Nuklearmedizin
1 insgesamt- Liquorraumszintigraphie mit gegebenenfalls gesondert berechnungsfähiger Lumbal-/SubokzipitalpunktionGOÄ 1 · GOÄ 5411 · GOÄ 305
Radiologie
1 insgesamt- CT-gesteuerte Lumbal-/LiquorpunktionGOÄ 5378 · GOÄ 305 · GOÄ 5377 · GOÄ 75 · GOÄ 1 · GOÄ 5
2 passende Ziffernketten. Alle Kombinationen mit GOÄ 305 in der Gesamtübersicht ansehen
Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 304: Punktion der Augenhöhle
- GOÄ 306: Punktion der Lunge – auch Abszeß- oder Kavernenpunktion in der Lunge -oder Punktion des Gehirns bei vorhandener Trepanationsöffnung
- GOÄ 303: Punktion einer Drüse, eines Schleimbeutels, Ganglions, Seroms, Hygroms, Hämatoms oder Abszesses oder oberflächiger Körperteile
- GOÄ 307: Punktion des Pleuraraums oder der Bauchhöhle
- GOÄ 302: Punktion eines Schulter- oder Hüftgelenks
- GOÄ 308: Gewebeentnahme aus der Pleura – gegebenenfalls einschließlich Punktion
