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GOÄ-Ziffer 340
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GOÄ – 340
Einbringung des Kontrastmittels in die zerebralen und spinalen Liquorräume
Einfachsatz
× 1
23.31 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
53.62 €
Höchstsatz
× 3.5
81.60 €
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Mit GOÄ-Ziffer 340 in 1 Fachrichtung
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Mit GOÄ-Ziffer 340 in 1 Fachrichtung
Fachlich priorisierte Abrechnungskombinationen mit GOÄ 340
Radiologie
1 insgesamt- MyelographieGOÄ 5280 · GOÄ 340 · GOÄ 5298
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Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 321: Untersuchung von Gängen/Fisteln mit Sonde/Fistelkatheter, ggf. mit anschließender Injektion/Installation.
- GOÄ 344: Intravenöse Einbringung des Kontrastmittels mittels Injektion oder Infusion, bis zu 10 Minuten Dauer
- GOÄ 319: Punktion der Prostata oder Punktion der Schilddrüse
- GOÄ 345: Intravenöse Einbringung des Kontrastmittels mittels Injektion oder Infusion, von mehr als 10 Minuten Dauer
- GOÄ 318: Punktion der Harnblase oder eines Wasserbruchs
- GOÄ 346: Intravenöse Einbringung des Kontrastmittels mittels Hochdruckinjektion
