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GOÄ-Ziffer 321
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GOÄ – 321
Untersuchung von Gängen/Fisteln mit Sonde/Fistelkatheter, ggf. mit anschließender Injektion/Installation.
Einfachsatz
× 1
2.91 €
Regelhöchstsatz
× 2.3
6.70 €
Höchstsatz
× 3.5
10.20 €
Wichtig:
-
Benachbarte GOÄ-Ziffern im Gebührenverzeichnis
Weitere nahe Ziffern desselben Nummerntyps beziehungsweise angrenzende Einträge des Gebührenverzeichnisses. Die Nachbarschaft ist keine Aussage über eine gemeinsame Berechnungsfähigkeit.
- GOÄ 319: Punktion der Prostata oder Punktion der Schilddrüse
- GOÄ 340: Einbringung des Kontrastmittels in die zerebralen und spinalen Liquorräume
- GOÄ 318: Punktion der Harnblase oder eines Wasserbruchs
- GOÄ 344: Intravenöse Einbringung des Kontrastmittels mittels Injektion oder Infusion, bis zu 10 Minuten Dauer
- GOÄ 317: Punktion eines Adnextumors – auch einschließlich Douglaspunktion
- GOÄ 345: Intravenöse Einbringung des Kontrastmittels mittels Injektion oder Infusion, von mehr als 10 Minuten Dauer
