CT-gesteuerte Lumbal-/Liquorpunktion
Radiologie · Interventionelle Radiologie – Wirbelsäule

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Ermöglicht bei erschwerten anatomischen Verhältnissen einen präzisen Zugang zum Liquorraum für eine klar definierte diagnostische oder therapeutische Maßnahme. Die Bildgebung umfasst punktion des Liquorraums und CT zur Planung/Führung/Lagekontrolle einer Intervention.
Wann ist sie anwendbar?
Wenn eine konventionelle Lumbalpunktion nicht sicher oder erfolglos ist und die Liquorgewinnung beziehungsweise intrathekale Maßnahme notwendig bleibt; Gerinnung, Druckzeichen und Zielhöhe sind zu prüfen. Erforderliche Kernleistungen: Punktion des Liquorraums und CT zur Planung/Führung/Lagekontrolle einer Intervention; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 5378 | Kernposition | CT zur Planung/Führung/Lagekontrolle einer Intervention |
| GOÄ-Nr. 305 | Kernposition | Punktion des Liquorraums |
| GOÄ-Nr. 5377 | Bedingt / alternativ | Zusätzliche qualifizierende 3D-/Geometrieanalyse. Nicht für einfache Zweipunktmessung; nur echte 3D-/Geometrieanalyse. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht. Nur bei vollständiger Erfüllung der Leistungslegende mit relevanten anamnestischen Angaben und epikritischer Bewertung; der einfache radiologische Befundbericht ist bereits mit der Bildgebungsleistung abgegolten. |
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal. |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Symptombezogene Untersuchung. Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
GOÄ-Nummer 5378: CT zur Planung/Führung/Lagekontrolle einer Intervention.
GOÄ-Nummer 305: Punktion des Liquorraums.
GOÄ-Nummer 5377: Zusätzliche qualifizierende 3D-/Geometrieanalyse; Nicht für einfache Zweipunktmessung; nur echte 3D-/Geometrieanalyse..
GOÄ-Nummer 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht; Nur bei vollständiger Erfüllung der Leistungslegende mit relevanten anamnestischen Angaben und epikritischer Bewertung; der einfache radiologische Befundbericht ist bereits mit der Bildgebungsleistung abgegolten..
GOÄ-Nummer 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher; Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal..
GOÄ-Nummer 5: Symptombezogene Untersuchung; Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal..
Punktionsniveau
Nadelweg
Materialentnahme
Analyse
Komplikationen
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
