CT-gesteuerte Punktion der Harnblase oder Hydrozele
Radiologie · Interventionelle Radiologie – Urogenital

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Erreicht eine gezielt ausgewählte Harnblasen- oder Hydrozeleflüssigkeit CT-gesteuert zur diagnostischen Materialgewinnung beziehungsweise Entlastung. Die Bildgebung umfasst punktion der Harnblase oder Hydrozele und CT zur Planung/Führung/Lagekontrolle einer Intervention.
Wann ist sie anwendbar?
Nur wenn Ziel und Zweck vorab eindeutig feststehen und Sonographie beziehungsweise ein einfacherer Zugang nicht ausreichen; Blase und Hydrozele sind getrennte Indikationen mit unterschiedlichem Zugangsrisiko. Erforderliche Kernleistungen: Punktion der Harnblase oder Hydrozele und CT zur Planung/Führung/Lagekontrolle einer Intervention; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 5378 | Kernposition | CT zur Planung/Führung/Lagekontrolle einer Intervention |
| GOÄ-Nr. 318 | Kernposition | Punktion der Harnblase oder Hydrozele |
| GOÄ-Nr. 5377 | Bedingt / alternativ | Zusätzliche qualifizierende 3D-/Geometrieanalyse |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht. Nur bei vollständiger Erfüllung der Leistungslegende mit relevanten anamnestischen Angaben und epikritischer Bewertung; der einfache radiologische Befundbericht ist bereits mit der Bildgebungsleistung abgegolten. |
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal. |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Symptombezogene Untersuchung. Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
GOÄ-Nummer 5378: CT zur Planung/Führung/Lagekontrolle einer Intervention.
GOÄ-Nummer 318: Punktion der Harnblase oder Hydrozele.
GOÄ-Nummer 5377: Zusätzliche qualifizierende 3D-/Geometrieanalyse.
GOÄ-Nummer 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht; Nur bei vollständiger Erfüllung der Leistungslegende mit relevanten anamnestischen Angaben und epikritischer Bewertung; der einfache radiologische Befundbericht ist bereits mit der Bildgebungsleistung abgegolten..
GOÄ-Nummer 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher; Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal..
GOÄ-Nummer 5: Symptombezogene Untersuchung; Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal..
Zielstruktur
Zugangsweg
Punktion
Analyse
Komplikationen
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
