CT-gesteuerte Knochenmarkpunktion

Radiologie · Interventionelle Radiologie – Skelett

FachgruppeRadiologie
ThemenbereichInterventionelle Radiologie – Skelett
KernpositionenGOÄ-Nr. 5378 und GOÄ-Nr. 311
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 5377, GOÄ-Nr. 75, GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 5
GOÄ-Abrechnung für CT-gesteuerte Knochenmarkpunktion

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Gewinnt und beurteilt Knochenmarkzellen, um Reifungsmuster, Infiltration, Dysplasie und den Anteil pathologischer Zellpopulationen direkt zu erfassen. Die Bildgebung umfasst punktion des Knochenmarks und CT zur Planung/Führung/Lagekontrolle einer Intervention.

Wann ist sie anwendbar?

Bei ungeklärter Zytopenie oder Zellvermehrung, Leukämie-/Lymphomverdacht, Plasmazellerkrankung oder einer konkreten Remissions- und Therapiekontrolle. Erforderliche Kernleistungen: Punktion des Knochenmarks und CT zur Planung/Führung/Lagekontrolle einer Intervention; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 5378KernpositionCT zur Planung/Führung/Lagekontrolle einer Intervention
GOÄ-Nr. 311KernpositionPunktion des Knochenmarks
GOÄ-Nr. 5377Bedingt / alternativZusätzliche qualifizierende 3D-/Geometrieanalyse
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativAusführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht. Nur bei vollständiger Erfüllung der Leistungslegende mit relevanten anamnestischen Angaben und epikritischer Bewertung; der einfache radiologische Befundbericht ist bereits mit der Bildgebungsleistung abgegolten.
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung. Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 5378: CT zur Planung/Führung/Lagekontrolle einer Intervention.

GOÄ-Nummer 311: Punktion des Knochenmarks.

GOÄ-Nummer 5377: Zusätzliche qualifizierende 3D-/Geometrieanalyse.

GOÄ-Nummer 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht; Nur bei vollständiger Erfüllung der Leistungslegende mit relevanten anamnestischen Angaben und epikritischer Bewertung; der einfache radiologische Befundbericht ist bereits mit der Bildgebungsleistung abgegolten..

GOÄ-Nummer 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher; Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal..

GOÄ-Nummer 5: Symptombezogene Untersuchung; Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal..

Punktionsort

Nadelweg

Probengewinnung

Analyse

Komplikationen

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.